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Mit der Vorlage werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die SRG und die lokal-regionalen Veranstalter mit einer Konzession künftig zielgruppenspezifische Werbung in ihren konzessionierten Programmen ausstrahlen dürfen. Zudem wird eine Grundlage zur künftigen Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) geschaffen.
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Gastgewerbegesetz zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Hauptinhalte der Vorlage bilden die Präzisierung der Bewilligungspflicht und der Voraussetzungen für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung.
Anpassung von Verordnungen des Umweltsrechts, namentlich die Störfallverordnung (StFV; SR 814.012), die CO2-Verordnung (SR 641.711), und die Abfallverordnung (VVEA; SR 814.600).
Am 13. Oktober 2017 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong ab 2018/2019 eröffnet. Die Umsetzung des AIA mit den Finanzplätzen Singapur und Hongkong bedarf im heutigen Zeitpunkt einer eigenständigen Rechtsgrundlage in Form von spezifischen bilateralen Abkommen. Diese Abkommen sollen zur gleichen Zeit in Kraft treten wie der AIA mit den nächsten Partnerstaaten nach der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019. Da das parlamentarische Genehmigungsverfahren bis zum 1. Januar 2018 nicht vollständig durchgeführt sein wird, werden die Abkommen mit Singapur und Hongkong ab diesem Zeitpunkt vorläufig zur Anwendung gelangen.
Das Arbeitszeitgesetz wurde teilrevidiert. Am 17. Juni 2016 fand die Schlussabstimmung der Teilrevision AZG im National- und Ständerat statt. Gestützt darauf ist nun auch die AZGV zu revidieren. Diese wird voraussichtlich zusammen mit der Revision des AZG im Dezember 2018 (zum Fahrplanwechsel) in Kraft treten. Die Hauptpunkte der Revision sind: Anpassungen an das teilrevidierte Gesetz, Anpassungen an die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und Ausnahmebestimmungen für besondere Verhältnisse.
Im Bundesbeschluss über das strategische Entwicklungsprogramm der Bahninfrastruktur (STEP) zum Ausbauschritt 2025 (AS 2025) hat das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, bis 2018 eine Botschaft über einen nächsten Ausbauschritt vorzulegen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat hierzu in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Bahnen und der Güterverkehrsbranche den Ausbauschritt für die Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) erarbeitet.
Die Richtlinie (EU) 2017/853 ändert die Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Die Anpassung der Richtlinie bezweckte die Schliessung von Lücken, die sich bei der Anwendung der Richtlinie 91/477/EWG gezeigt haben. Die Umsetzung erfolgt wie bereits für die ursprüngliche Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG im Waffengesetz und der dazugehörigen Verordnung.