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Ratifikation des im Rahmen des BEPS-Projekts erarbeiteten multilateralen Übereinkommens, mit dem ausgewählte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) durch Aufnahme von DBA-Bestimmungen, die im Rahmen des BEPS-Projekts erarbeitet wurden (einschliesslich bestimmter Mindeststandards des BEPS-Projekts), geändert werden.
Der Regierungsrat hat den Synthesebericht des regionalen Gesamtverkehrskonzepts Ursern (rGVK U) für die Vernehmlassung freigegeben. In der Beilage finden Interessierte Personen den Bericht mit Massnahmen, um das gesamte Verkehrssystem im Urserntal in geeigneter Form weiterzuentwickeln, damit die beabsichtigte nachhaltige Raumentwicklung gemäss Richtplan möglich wird.
Mit der Revision sollen der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz weiterentwickelt und gezielter auf die heutigen Gefahren und Risiken ausgerichtet werden. Die Änderungen zielen unter anderem darauf ab, die Kommunikationssysteme zu erneuern und gesetzlich zu verankern, den Bundesstab Bevölkerungsschutz besser aufzustellen, den ABC-Schutz zu verbessern und die Koordination des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz etwa beim Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Im Zivilschutz betreffen die Änderungen insbesondere das Dienstleistungs- und Ausbildungssystem, die Schutzanlagen und das Material.
Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) soll das bestehende und geplante präventive Instrumentarium der Polizei ausserhalb eines Strafverfahrens ergänzen, also vor der Einleitung eines Strafverfahrens oder nach dem Vollzug von Haftstrafen. Das Gesetz versteht sich ergänzend zu den Massnahmen, die der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung von Radikalisierung und Gewaltextremismus von Strafen vorsieht. Die vorgeschlagenen Massnahmen verfolgen zweierlei Zwecke: als gefährlich beurteilte Personen sollen an einer Reise in Konfliktgebiete gehindert und zudem von ihrem kriminogenen Umfeld ferngehalten werden.
Mit Beschluss vom 9. Dezember 2016 hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu einem Gesetz über die Reglementierung von Vorläuferstoffen in der Schweiz auszuarbeiten. Der Vorentwurf enthält folgende Massnahmen: die Kontrolle der Abgabe von Vorläuferstoffen an Privatpersonen (u. a. Registrierung von Transaktionen und Erwerbsbewilligungen) und die Meldemöglichkeit bei verdächtigen Vorkommnissen. Das Gesetzgebungsprojekt stellt ein weiteres Element dar, das der Terrorismusbekämpfung dient. Mit den geplanten Massnahmen wird der Missbrauch von Vorläuferstoffen zu terroristischen Zwecken erschwert.
Mit der Vorlage soll in einem neuen Bundesgesetz die geltenden Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes (LMG) vom 9. Oktober 1992 für Tabakprodukte übernommen werden. Hinzu kommen die für die Umsetzung der Motion Humbel 11.3637 und des Postulats Tillmanns (teilweise) erforderlichen Bestimmungen und weitere Elemente gemäss Rückweisungsantrag an den Bundesrat, der vom Parlament 2016 verabschiedet wurde (Parlamentsgeschäft 15.075).
Mit vier Kreditbeschlüssen werden die Beiträge des Bundes an mögliche Olympische und Paralympische Winterspiele 2026 in der Schweiz festgelegt. Die Kreditbeschlüsse betreffen die Kandidatur sowie gegebenenfalls die Durchführung des Projekts «Sion 2026».
Um das Inverkehrbringen von Lebensmitteln gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip (CdD-Prinzip) zu vereinfachen, wird das Bewilligungsverfahren für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach dem CdD-Prinzip durch ein digitalisiertes Meldeverfahren ersetzt. Gleichzeitig wird die Bestimmung zu den Sprachanforderungen an Warnhinweise an die neue Lebensmittelgesetzgebung angepasst.
Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG; SR 142.20) zur Verbesserung der Integration (13.030; Integration) gutgeheissen. Die Umsetzung der Gesetzesänderungen wurde in zwei Pakete aufgeteilt. Das erste Paket tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und beinhaltet im Wesentlichen die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen für Personen aus dem Asylbereich sowie eine technische Anpassung der Finanzierungsbestimmung zur Integrationspauschale. Das zweite Paket tritt voraussichtlich im Sommer 2018 in Kraft und umfasst alle übrigen Änderungen des AuG. Dabei wird auch der Titel des Gesetzes geändert, das neu «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration» heisst (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG).
Das Kantonsgericht hat im Zusammenhang mit dem Konsolidierungsprogramm KP17 verschiedene Organisationsentwicklungsmassnahmen beschlossen, für die Gesetzesänderungen nötig sind. Vorgesehen sind Änderungen des Justizgesetzes, des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und des Enteignungsgesetzes.
Das Familienzulagengesetz soll in drei Punkten revidiert werden. Ausbildungszulagen für Jugendliche sollen neu ab dem Zeitpunkt des Beginns ihrer nachobligatorischen Ausbildung ausgerichtet werden und nicht erst nach Vollendung ihres 16. Altersjahres. Ebenfalls sollen neu arbeitslosen alleinstehenden Müttern Familienzulagen gewährt werden. Schliesslich soll im Familienzulagengesetz eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen werden.
Anpassung der numerischen Anforderungen an die Wasserqualität der oberirdischen Gewässer.
Das Übereinkommen ist ein wirksames Instrument, um die weltweit stark zunehmende Plünderung und Ausbeutung des Kulturerbes unter Wasser zu verhindern und seinen Schutz zu garantieren. Die institutionellen und rechtlichen Grundlagen sowie die Umsetzungsinstrumente von Bund und Kantonen tragen den Anliegen des Übereinkommens bereits weitgehend Rechnung.
Die Motion 14.3383 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (Anpassung der Strafprozessordnung) beauftragt den Bundesrat, nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung (StPO) dem Parlament bis Ende 2018 die notwendigen Änderungen vorzulegen. Die StPO erfährt keine grundlegende Revision, sondern punktuelle Änderungen einzelner Bestimmungen, deren Anwendung in der Praxis zu Schwierigkeiten oder ungewollten Ergebnissen führt. Die wichtigsten Änderungen betreffen insbesondere folgende Punkte: Die lückenlose Umsetzung des Grundsatzes der «double instance»; die Einschränkung der Teilnahmerechte von Parteien an Beweisabnahmen; die gesetzliche Verankerung der Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft gegen Haftentscheide des Zwangsmassnahmengerichts; die Lockerung der Voraussetzungen für Untersuchungs- und Sicherheitshaft wegen Wiederholungsgefahr; die Möglichkeit, im Strafbefehlsverfahren Zivilansprüche zu beurteilen; die Pflicht zur Einvernahme der beschuldigten Person vor Erlass des Strafbefehls in bestimmten Fällen; die Einschränkung des Strafbefehlsverfahrens bei der Beteiligung von Opfern; sowie die Möglichkeit der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen Strafbefehle.
Das Übereinkommen definiert das Kulturerbe als wichtige Ressource für die Förderung der kulturellen Vielfalt und der nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Es fordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Kulturerbe in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit rücken und den Zugang zum Kulturerbe sowie die Teilhabe einer breiten Bevölkerung daran stärken. Das Übereinkommen respektiert die bestehenden staatlichen Strukturen und Verfahren.
Die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgt in drei Etappen und wird im Konzeptteil «Sachplan geologische Tiefenlager» geregelt. 2011 hat der Bundesrat die sechs in Etappe 1 vorgeschlagenen Standortgebiete der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) genehmigt. In Etappe 2 erfolgt die Einengung auf mindestens zwei Standorte pro Lagertyp. Von den sechs geologischen Standortgebieten hat die Nagra 2015 vorgeschlagen, Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter zu untersuchen. Im Unterschied zur Nagra beurteilt das ENSI die Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern als nicht ausreichend begründet. Deshalb ist gemäss ENSI dieses Standortgebiet - zusätzlich zu Jura Ost und Zürich Nordost - in Etappe 3 weiter zu untersuchen. Die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) teilt diese Ansicht. In Etappe 2 hat die Nagra mit den Regionalkonferenzen die Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage von geologischen Tiefenlagern erarbeitet. Diese und weitere Resultate sind Gegenstand der Vernehmlassung, festgehalten im «Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 2: Festlegungen und Objektblätter». Nach der Vernehmlassung wird der Bundesrat darüber entscheiden, welche der Standorte in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen.
Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarats vom 25. März 2015 gegen den Handel mit menschlichen Organen (Organhandelskonvention) am 10. November 2016 unterzeichnet. Die Konvention richtet sich gegen den illegalen Handel mit menschlichen Organen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Gesetzgebung in Bezug auf Straftaten betreffend den Handel mit menschlichen Organen anzupassen, die Rechte der Opfer zu schützen und international zusammenzuarbeiten. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Einige punktuelle Anpassungen des Transplantationsgesetzes sind aber notwendig, um schärfer gegen den Organhandel im In- und Ausland vorgehen zu können.
Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 eine verfassungsunmittelbare Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM, SR 946.202.3) erlassen, die bis am 12. Mai 2019 gilt. Mit dieser Vorlage soll die VIM gemäss Auftrag des Bundesrates vom 10. Mai 2017 in die ordentliche Gesetzgebung überführt werden.