Souhaitez-vous recevoir des notifications par e-mail sur ces thématiques?
Choisissez les thématiques qui vous intéressent. Les notifications sont gratuites.
Mit Beschluss vom 10. April 2018 hat der Regierungsrat die Finanzdirektion beauftragt, ein Vernehmlassungverfahren zur «Änderung des Steuergesetzes – sechstes Revisionspaket» durchzuführen. Bei dieser Gesetzesrevision geht es in erster Linie um die Umsetzung der Steuervorlage 17. Gleichzeitig werden verschiedene Änderungen in der Steuergesetzgebung auf Bundesebene ins kantonale Recht übernommen.
La modification de la loi sur la protection de la nature et du paysage (LPN) permet que certains projets cantonaux soient davantage pris en considération lors de la pesée des intérêts entre la protection des objets d'importance nationale et l'utilité des projets proposés. Le droit en vigueur prévoit que lorsqu'il s'agit de l'accomplissement d'une tâche de la Confédération, la règle suivant laquelle un objet d'importance nationale doit être conservé intact ne souffre d'exception que si des intérêts équivalents ou supérieurs, d'importance nationale également, s'opposent à cette conservation. L'assouplissement matériel de l'art. 6, al. 2, LPN élargira les possibilités de projets et donnera davantage de poids aux intérêts des cantons dans la pesée des intérêts. Parallèlement, cette révision devrait maintenir des exigences élevées en ce qui concerne les interventions effectuées sur des objets inscrits aux inventaires fédéraux.
Zwecks weiterer Stärkung des Datenschutzes und besserer Berücksichtigung der technischen Entwicklung haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union 2016 eine neue Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten erlassen. Die Richtlinie bildet einen Bestandteil des sogenannten Schengen-Acquis. Die Schweiz ist als Mitglied des Schengen-Assoziierungsabkommens verpflichtet, die Regelungen des Schengen-Acquis zu übernehmen oder in ihr Recht zu überführen. In diesem Zusammenhang ist auch das kantonale Datenschutzrecht substanziell anzupassen.
Verschiedene Kantone haben den Datenschutz zusammen mit ihrem Informationsrecht in einem einzigen Gesetz geregelt. Diese Gesetze enthalten neben den Regelungen über die Bearbeitung von Personendaten durch kantonale Organe auch die Grundlagen für die Information der Öffentlichkeit über amtliche Tätigkeiten und den Anspruch von Privaten auf die Akteneinsicht. Andere Kantone haben sogar zusätzlich das Archivrecht im gleichen Gesetz geregelt. Die Revision des Datenschutzrechts im Kanton wurde daher zum Anlass genommen zu überprüfen, ob im fraglichen Gesetz zusätzlich das Informations- und Archivrecht geregelt werden sollen. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird vorgeschlagen, ein neues Gesetz über den Datenschutz, das Informationsrecht und die Archivierung zu schaffen. Das Gesetz soll der Landsgemeinde 2019 unterbreitet werden.
Im Wirkungsbericht 2017 stellt der Regierungsrat fest, dass der Finanzausgleich die gesetzten Ziele weitgehend erreicht. Ohne Finanzausgleich bestünden zwischen den Luzerner Gemeinden beträchtliche Unterschiede beim Ertrag pro Einwohner und Einwohnerin.Die Unterschiede zwischen den Steuerfüssen der Gemeinden wären deutlich grösser, als sie es heute sind.
Mit dem Lastenausgleich werden übermässig belastete Gemeinden entlastet. Der Finanzausgleich sichert so die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und stärkt ihre finanzielle Autonomie. Der Wirkungsbericht wird dem Kantonsrat im Herbst 2018 gleichzeitig mit der Gesetzesrevision vorgelegt werden.
Die Kantonale Waldverordnung hat seit dem Inkrafttreten im Jahr 1996 nur wenige Änderungen erfahren. Es ist an der Zeit, den kantonalen Erlass an die eidgenössische Gesetzgebung aber auch an die veränderten kantonalen Gegebenheiten anzupassen.
Mit der Teilrevision sollen insbesondere Grundsätze für gedeckte Energieholzlager aufgenommen, Rahmenbedingungen für Velofahrer, Mountainbiker und Reiter definiert oder die rechtliche Grundlage für die Entschädigung der Revierförster geschaffen werden. Weitere Anpassungen erfolgen aufgrund der Änderungen im eidgenössischen Waldgesetz, so z.B. bei der Holzförderung oder bei der Unterstützung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes.
Die geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 1996 und hat seither nur geringfügige Änderungen erfahren. Revisionen der eidgenössischen Gesetzgebung, aber auch die in den vergangenen 20 Jahren veränderten Rahmenbedingungen sowie Parlamentarische Vorstösse, machen eine Revision der Kantonalen Waldverordnung unabdingbar. Mit der geltenden Waldverordnung wurden positive Erfahrungen gemacht, weshalb die Grundsätze nicht infrage gestellt werden.
Mit dem Legionärspfad entstand im Kanton Aargau ein Ort der Geschichtsvermittlung, der sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich Vermittlungsformat Neuland war. Die Idee, die Geschichte des ehemaligen römischen Legionslagers Vindonissa am Schauplatz zu vermitteln, wurde 2002 durch einen politischen Vorstoss aus dem Grossen Rat lanciert. Heute ist der Legionärspfad einer der wichtigsten Vermittlungsorte zur römischen Geschichte und Kultur in der Schweiz.
Mit seinem spannenden, abwechslungsreichen und wissenschaftlich fundierten Vermittlungsangebot hat er sich als Kulturinstitution, Bildungsort und ausserschulischer Lernort mit Ausstrahlung in der ganzen Schweiz und nach Süddeutschland positioniert. Im Jahr 2017 zählte er rund 45'000 Besucherinnen und Besucher. Davon reisten 65 % aus anderen Kantonen und aus dem Ausland nach Windisch. Der Legionärspfad hat sich mit seinem Angebot insbesondere als kulturhistorische Marke für ein junges Zielpublikum, für Familien und Schulen profiliert. 2017 wurde er mit dem Vindonissa Museum zum Römerlager Vindonissa innerhalb des Museum Aargau zusammengeführt.
Während der Aufbau- und Startphase wurde der Legionärspfad mit Mitteln des Swisslos-Fonds, mit selbst erwirtschafteten Mitteln sowie Spenden und Sponsorengeldern finanziert. Nachdem sich der Legionärspfad erfolgreich etabliert hat, beabsichtigt der Regierungsrat, diese Kultureinrichtung langfristig zu sichern und in den ordentlichen Betrieb zu überführen. Er plant deshalb, dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für einen wiederkehrenden Bruttoaufwand von jährlich 1,285 Millionen Franken zu beantragen. Netto belaufen sich die benötigten Finanzmittel auf jährlich Fr. 680'000.–.
La date de référence utilisée pour fixer la part fédérale en pour-cent et le nombre de cas déterminant pour le remboursement des frais administratifs ne doit plus, comme c'est le cas dans la réglementation actuelle, être une date de l'année précédente, mais une date de l'année en cours. L'objectif est d'éviter les distorsions produites par les modifications des législations cantonales qui entrent en vigueur pendant l'année où les prestations sont dues.
L'ordonnance sur les activités à risque est révisée intégralement pour tenir compte des nouveaux développements que connaissent les différentes activités de plein air, faciliter l'application du texte par les cantons et réglementer de nouvelles catégories professionnelles dans le domaine du plein air. Le système de certification est par ailleurs modifié.
Deux arrêtés fédéraux définiront la deuxième contribution de la Suisse à certains États de l'UE. Le premier arrêté fédéral concerne le crédit-cadre de cohésion d'un montant de 1046,9 millions de francs, qui sera géré par la DDC et le SECO. Le deuxième arrêté fédéral concerne le crédit-cadre pour la migration d'un montant de 190 millions de francs, qui sera géré par le SEM.
Das Einführungsgesetz zum Strassenverkehrsgesetz vom 26. April 1992 (EG SVG, GS 741.000) soll einer Revision unterzogen werden, mit dem Ziel, den Vollzug zu verbessern. Dabei sollen zwei Bestimmungen überarbeitet werden: Nach heutiger Regelung ist die Standeskommission nach der Zuständigkeitsregelung in Art. 1 EG SVG unter anderem für die Erteilung von Bewilligungen für Rad- und Motorsportveranstaltungen auf öffentlichen Strassen zuständig (Art. 1 Abs. 2 EG SVG). Es erscheint in der heutigen Zeit nicht mehr sachgerecht, für die Bewilligung jedes Velorennens die Kantonsregierung zu bemühen, weshalb vorgeschlagen wird, die Bewilligungskompetenz auf tieferer Stufe anzusiedeln.
Einnahmen aus der Bewirtschaftung von Parkplätzen sind nach Art. 6 Abs. 2 EG SVG zweckgebunden zu verwenden. Die Erträge sind im Grundsatz für Kontrollaufgaben reserviert. Nur jene aus dem Dauerparkieren können auch für den Unterhalt von Parkplätzen und die Schaffung neuer Parkplätze eingesetzt werden. Schon in der verhältnismässig kurzen Zeit, seitdem die Standeskommission die Gebührenpflicht eingeführt hat (sie gilt seit 1. Oktober 2016), sind für das Kurzparkieren Gebühren in einem Ausmass eingenommen worden, das den Aufwand für die Kontrollen weit übersteigt. Um nicht voraussichtlich stetig wachsende Beträge ungenutzt in Spezialfinanzierungen reserviert zu belassen, soll der Verwendungszweck erweitert werden.
Die Revision des Einführungsgesetzes zum Strassenverkehrsgesetz soll der Landsgemeinde 2019 unterbreitet werden.
L'ordonnance sur le bail à loyer et le bail à ferme d'habitations et de locaux commerciaux va être complétée par l'article 8a concernant le consentement général aux sous-locations répétées de courte durée. En outre, est réglée la demande du locataire et par ailleurs concrétisé l'inconvénient majeur en tant que refus légal.
Für öffentliche Veranstaltungen auf öffentlichem Grund und für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen ist die Verwendung von Mehrweggeschirr Pflicht. Die Motion von Oskar Herzig-Jonasch und Ernst Mutschler bzw. der der Regierung dazu überwiesene Anzug verlangt, die Herbstmesse von der Mehrweggeschirrpflicht auszunehmen sowie die Möglichkeit, weitere Ausnahmen von der Mehrweggeschirrpflicht zu gewähren, wenn geeignete Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Abfall getroffen werden.
Le troisième rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons porte sur la période allant de 2016 à 2019. Il indique que les objectifs de cette péréquation ont été atteints dans une large mesure ces dernières années. Il montre toutefois également qu'il faut revoir la dotation minimale cible ainsi que la manière dont la dotation de la péréquation des ressources est définie. C'est pourquoi le Conseil fédéral propose de modifier la PFCC.
Le «Rapport sur l'évaluation de l'efficacité 2016-2019 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons» peut être obtenu depuis le 1er mai dans une version imprimée: finanzausgleich@efv.admin.ch.
Das baselstädtische Gastgewerbe war früher vom Wirtschaftsgesetz reglementiert. Es gab Bedürfnisklauseln und Polizeistunden. Seit 2005 kennen wir das Gastgewerbegesetz. Obwohl noch relativ jung, befriedigt es in der heutigen Praxis nicht mehr vollständig. Gewisse Voraussetzungen für die Führung eines Gastgewerbebetriebes erweisen sich als Stolpersteine für eine lebendige Gastroszene. Es besteht also Veränderungsbedarf, damit die Gastroszene in Basel attraktiv bleibt.
Seit rund einem Jahr sind zwei paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppen daran, eine technische Lösung - Aufgabenteilung/Überarbeitung des Finanz- und Lastenausgleichs - zur Umsetzung der parlamentarischen Empfehlung zum Wirkungsbericht 2016 zu erarbeiten.
Der nun vorliegende Vernehmlassungsbericht der beiden Arbeitsgruppen mit den Beilagen und der Globalbilanz wurde am 20. März 2018 durch den Regierungsrat zur Vernehmlassung bei den Gemeinden freigegeben.
Der Bericht «Anpassung und Überarbeitung des Finanz- und Lastenausgleichs» dient zur Beantwortung der parlamentarischen Empfehlung zur Anpassung und Überarbeitung des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs vom 14. Dezember 2017.
Darin verlangte der Landrat, dass die Gemeinden besser und angemessener in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Insbesondere sollen auch die Anregungen und Verbesserungen der Gemeinden mit der gebotenen Sorgfalt überprüft werden.
Die heutige Justizaufsicht ist gesetzlich nur rudimentär geregelt. Dies hat in der Vergangenheit verschiedentlich zu Diskussionen geführt. Die Standeskommission hat daher eine Vorlage für eine Neuregelung der Justizaufsicht ausgearbeitet. Darin eingeschlossen ist auch die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft. Die Neuregelung richtet sich inhaltlich im Wesentlichen nach der heutigen Grundregelung. Der Aufsichtsbereich und die Aufsichtsinstrumente werden aber konkretisiert.
Die einzige grössere Änderung betrifft die Aufsicht der Staats- und Jugendanwaltschaft. Zur Unterstützung der Standeskommission in der fachlichen Beurteilung der Arbeit dieser Dienststellen im Bereich der justizähnlichen Funktion soll eine Fachkommission eingesetzt werden. Diese wird im Auftrag der Standeskommission gewisse Fachabklärungen durchführen. Die Aufsicht selber, also insbesondere auch die Anordnung von Massnahmen, obliegt indessen weiterhin der Standeskommission.
Für die Neufassung der Justizaufsicht sind Anpassungen am Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), am Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung sowie am Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung erforderlich.
Nach der Annahme der Energiestrategie 2050 sind die Kantone in der Pflicht, ihren Beitrag zur Steigerung der Effizienz im Energiebereich und zur Förderung der erneuerbaren Energien zu leisten. Im Vordergrund steht die Energieeffizienz von Gebäuden. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe gehen die Kantone schon seit längerer Zeit so vor, dass sie ihre energierechtlichen Vorschriften aufeinander abstimmen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses einheitlichen Vorgehens war die Erarbeitung von Mustervorschriften der Kantone, deren letzte 2014 verabschiedet wurden.
Mit der Revision des Energiegesetzes und der dazugehörigen Verordnung geht es darum, diese Mustervorschriften in die kantonale Energiegesetzgebung zu überführen. Aus dem in den Mustervorschriften enthaltenen Sortiment an Modulen setzen die Kantone in ihrem Recht jene um, die zu ihren wirtschaftlichen, siedlungsstrukturellen und klimatischen Eigenheiten passen. Die Regeln der Mustervorschriften wirken nicht unmittelbar. Sie werden erst mit der Übernahme in die kantonalen Energiegesetzgebungen wirksam. Die Revision des Energiegesetzes zieht auch eine Revision der Energieverordnung nach sich.
Suite à l'adoption par le Parlement, le 29 septembre 2017, de la nouvelle loi sur les jeux d'argent, les ordonnances y relatives doivent être totalement révisées. Le projet mis en consultation contient trois textes: une ordonnance du Conseil fédéral sur les jeux d'argent, une ordonnance du DFJP sur les maisons de jeu et une ordonnance du DFJP sur le blanchiment d'argent.
Die Firma Merz Baustoff AG baut im Gebiet «Niderhard» nordwestlich von Birmenstorf Kies ab. Die Rohstoffreserven reichen in diesem Gebiet inklusive der anstehenden Erweiterung «Niderhard Nord» bei gleichbleibender Abbauintensität noch für weitere rund vier Jahre. Somit kann die regionale Kiesversorgung mit der aktuell beantragten Festlegung des Gebiets «Niderhard Nord» als Materialabbauzone im Kulturlandplan der Gemeinde Birmenstorf voraussichtlich bis ca. 2021 gesichert werden.
Nun möchte die Firma Merz Baustoff AG darüber hinaus in dieser Region Kies abbauen und die mittelfristige Versorgung von Wandkies sicherstellen. Da das im Richtplan als Zwischenergebnis eingetragene Gebiet «Niderhard Mitte» teilweise überbaut und die Abbauhöhe zu gering ist, kommt es für einen weiteren Materialabbau im Gebiet «Niderhard» nicht in Frage. Deshalb wird angestrebt, den regionalen Bedarf der nächsten 15 bis 20 Jahre mit der Erschliessung des Gebiets «Grosszelg» zu decken.
Gleichzeitig würde ein regionales Auffüllvolumen für unverschmutzten Aushub geschaffen und zur Entlastung eines mittelfristig erwarteten Verwertungsengpasses dienen. Um einen möglichst nahtlosen Übergang vom aktuellen Abbaugebiet «Niderhard» ins Gebiet «Grosszelg» zu erreichen, soll zur Vermeidung einer Versorgungslücke das neu zu erschliessende Gebiet dem Materialabbau ab 2021 zur Verfügung stehen.
Die Fachgruppe Dolmetscherwesen hat die Dolmetscherverordnung einer Totalrevision unterzogen und eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet. Eine Revision haben die Themenbereiche Organisation/Struktur, Aufnahme- und Löschungsverfahren, Entschädigungen und interkantonale Zusammenarbeit erfahren. Hierbei wurden die neuere Gesetzgebung und die bisherige Rechtsprechung mitberücksichtigt.
Le présent projet de révision met en œuvre dans les ordonnances la solution fédérale Infostar, qui a été adoptée par l'Assemblée fédérale le 15 décembre 2017 et qui entrera en vigueur le 1er janvier 2019. L'adoption de cette solution implique en particulier que la Confédération devient seule responsable de l'exploitation et du développement de la banque de données centrale de l'état civil Infostar, ce qui nécessite une modification de l'OEC. En outre, ce projet répond à la volonté que le Conseil fédéral a exprimée dans son rapport du 3 mars 2017 intitulé «Améliorer le traitement à l'état civil des enfants nés sans vie», en réglant le traitement à l'état civil des enfants mort-nés et nés sans vie. Ce faisant, il comble une lacune. En effet, selon l'OEC en vigueur, les enfants mort-nés ne sont enregistrés que s'ils pèsent au moins 500 grammes ou si la gestation a duré au moins 22 semaines. Actuellement, les parents d'un enfant né sans vie dont le poids ou l'âge gestationnel sont inférieurs sont donc privés de la possibilité de le faire enregistrer. La date d'entrée en vigueur de ces nouvelles dispositions est également prévue au 1er janvier 2019.