Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Denkmalpflege soll das heutige Hinweisinventar Bauten (HWI) in ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekten (IDEGO) überführt werden. Fast alle Politischen Gemeinden wurden inzwischen fachlich bearbeitet. Die Resultate werden bezirksweise einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen. Heute beginnt das Verfahren im Bezirk Münchwilen. Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden, Parteien sowie Verbände sind eingeladen, Stellung zu nehmen.
Das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran sieht im Personen-, Familien- und Erbrecht die Anwendung des Heimatrechts vor. Dies führt regelmässig zu Problemen. Deshalb soll für iranische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz in Zukunft in diesen Rechtsbereichen grundsätzlich Schweizer Recht gelten.
Der Bundesrat hat das EFD (SIF) im April 2024 beauftragt, gemäss des Massnahmenpakets des Berichts zur Bankenstabilität bis Ende Februar 2025 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen, um die Massnahmen auf Verordnungsstufe umzusetzen. Die Massnahmen umfassen insbesondere die gezielte Stärkung der Eigenmittelbasis.
Im Rahmen der ersten Vernehmlassung wird das neu erarbeitete Mountainbike-Konzept Thurgau (MTBK) der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein Bestandteil des MTBK bildet eine neue Strafbestimmung, die im kantonalen Waldgesetz verankert ist und Verstösse gegen das Fahrverbot abseits von Waldstrassen und befestigten Waldwegen sanktioniert.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Mountainbike-Konzept sowie die Änderung des Waldgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit soll für die Mountainbikerinnen und Mountainbiker sukzessive ein attraktives Angebot geschaffen werden, das aber die Bedürfnisse aller Interessengruppen berücksichtigt.
Die Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (SGK) ergänzt das bestehende Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Zur Umsetzung dieser EU-Verordnung ist eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) und des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) nötig. Weiter wurde eine von der Schengen-Weiterentwicklung unabhängige Anpassung des AIG vorgeschlagen, mit welcher einige redaktionelle Anpassungen bezüglich des Begriffs «Grenze» vorgenommen. Gewisse dieser Bestimmungen des AIG müssen auf Verordnungsstufe noch konkretisiert werden. Daher sind die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV), die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) und die Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) anzupassen.
Artikel 329e Obligationenrecht (OR) sieht einen unbezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30 Altersjahr vor, und sich im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit engagieren. Der Bundesrat wurde vom Parlament mit den beiden Motionen 23.3734 und 23.3735 beauftragt, die Dauer dieses Urlaubs auf zwei Wochen zu erhöhen. Mit dieser Vorlage wird dieser Auftrag umgesetzt.
Mit der vorliegenden Revision werden zusätzliche Ausnahmen zum Sonntags- und Nachtfahrverbot vorgeschlagen, die Regelungen bezüglich Bewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und -transporte präzisiert sowie Folgeanpassungen zur SVG-Revision betreffend Aufhebung des Verbotes von Rundstreckenrennen durchgeführt. Der Bundesrat beschliesst ausserdem das Inkrafttreten der besagten SVG-Änderung.
Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes vom 25. September 2020 (DSG) wurde die Bearbeitung von Daten juristischer Personen vom Geltungsbereich des DSG ausgenommen. Damit Bundesorgane auch nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist von Artikel 71 DSG über hinreichende Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung und Bekanntgabe von Daten juristischer Personen verfügen, wird im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) neu vorgesehen, dass sich die spezialrechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Personendaten weiterhin auch auf Daten juristischer Personen beziehen. Zudem werden mit der Vorlage die grundrechtlich geschützten Ansprüche, die den juristischen Personen gegenüber datenbearbeitenden Bundesorganen zustehen (namentlich das Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht) ausdrücklich auf Gesetzesstufe geregelt und konkretisiert. Die Vorlage betrifft nur den Schutz von Daten juristischer Personen bei der Bearbeitung durch Bundesorgane und tangiert nicht die Bearbeitung von Daten juristischer Personen durch private Personen. Für Private entstehen somit keine neuen Pflichten.
Bei der praktischen Anwendung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zeigt sich, dass die Verbesserung des Kundenschutzes zu einer unbeabsichtigten Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit für Schweizer Rückversicherungsunternehmen geführt hat. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, Vermittlerinnen und Vermittler von Rückversicherungsverträgen von der Registrierungsflicht und der Aufsicht durch die FINMA auszunehmen. Gleichzeitig werden mit dieser Vorlage weitere technische Aspekte im VAG und der Versicherungsaufsichtsverordnung (AVO) angepasst.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 öffentlich bekannt. Gleichzeitig gibt er eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG) in eine externe Vernehmlassung. Zwischen den Vorlagen besteht ein enger Sachzusammenhang.
Mit der vorliegenden Steuergesetzesänderung werden die Leitsätze 18–20 aus dem Handlungsfeld "Flankierende Massnahmen" der Steuerstrategie 2022–2030 umgesetzt. Damit sollen die Abläufe für die Steuerkundinnen und Steuerkunden vereinfacht und die Effizienz gesteigert werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen betreffen den Steuerbezug, die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Steuerkommissionen und wurden in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erarbeitet. Die Vorlage wird auch genutzt, um neue zwingende bundesrechtliche Bestimmungen ins kantonale Recht zu überführen sowie weitere Anliegen im Bereich des kantonalen Steuerrechts umzusetzen.
Im Rahmen der Neuausrichtung der Denkmalpflege soll das heutige Hinweisinventar Bauten (HWI) in ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekten (IDEGO) überführt werden. Über 80 Prozent aller Politischen Gemeinden wurden inzwischen fachlich bearbeitet. Die Resultate werden bezirksweise einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen.
Die Regierung schickt die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» in eine erneute Vernehmlassung. Darin schlägt sie ein umfassendes Massnahmenpaket vor, mit dem Kinder in den ersten Lebensjahren stärker gefördert werden sollen. Damit soll Kindern und ihren Eltern ein gelingender Schulstart ermöglicht und die Schulen entlastet werden.
Am 30. Januar 2025 hat der Kantonsrat das revidierte Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 29. September 2005 (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG; BGS 213.4) erlassen. Der Regierungsrat hat dazu am 6. Mai 2025 den Entwurf zur überarbeiteten Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung inkl. Anhang vom 14. November 2006 (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV; BGS 213.42) verabschiedet.
Der Entwurf der neuen Verordnung konkretisiert den Art. 17a HMG, die es ermöglicht, individuelle Erkennungsmerkmalen und Sicherheitsvorrichtungen auf Medikamentenverpackungen anzubringen, um deren Echtheit zu überprüfen. Diese sollen die Einführung von Fälschungen und die illegale Vermarktung von Arzneimitteln in der legalen Lieferkette verhindern.
Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV), des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG), der Geschäftsordnung (GO) sowie des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Mit den Änderungen sollen die Mitsprache- und Informationsrechte des Grossen Rats in Notstandslagen gewährleistet werden. Das Parlament als Volksvertretung soll gestärkt werden.
Politische Rechte sind ein zentraler Pfeiler einer Demokratie: Stimmberechtigte, politische Parteien, Kandidierende und andere Gruppierungen sollen diese möglichst einfach und uneingeschränkt wahrnehmen können. Dafür ist ein zeitgemässes Stimmrechtgesetz unabdingbar. Deshalb soll der Kanton Luzern sein Stimmrechtsgesetz von 1988 aktualisieren. Das Gesetz soll an die heutigen Anforderungen, die das übergeordnete Recht und die Praxis stellen, angepasst werden. Dabei sollen insbesondere auch die Organisation und der Ablauf der Wahlen vereinfacht sowie die digitalen Möglichkeiten genutzt werden.
Das Parlament hat am 15. März 2024 die Teilrevision des Patentgesetzes (PatG) verabschiedet und damit insbesondere folgende Neuerungen beschlossen: obligatorische Recherche und Bericht zum Stand der Technik zu jeder Patentanmeldung, fakultative Vollprüfung, Verwendung englischsprachiger technischer Unterlagen, Ersatz des bisherigen Einspruchsverfahrens durch eine erweiterte Beschwerdemöglichkeit, Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz für Anmelderinnen und Anmelder sowie Dritte (siehe dazu auch die Botschaft vom 16. November 2022 zur Änderung des Patentgesetzes, BBl 2023 7). Gestützt darauf müssen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe angepasst und ergänzt werden. Dies wird zum Anlass genommen, die Patentverordnung vollständig zu überarbeiten (Totalrevision). Sie stammt aus dem Jahr 1977 und wurde seither mehrmals teilrevidiert. Das hat dazu geführt, dass Gliederung und Struktur der Verordnung unübersichtlich und unklar sind. Sie werden deshalb an die aktuellen Vorgaben der Gesetzestechnischen Richtlinien des Bundes angepasst. Inhaltlich soll in Umsetzung der Teilrevision des PatG das Verfahren gestrafft werden. Zudem sollen im Zuge der Digitalisierung der elektronische Verkehr sowie die elektronische Datenverwaltung erleichtert und bestehende Digitalisierungshürden beseitigt werden.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates unterbreitet einen Vorentwurf zur Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Mit der Vorlage sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um eine strafrechtliche Verfolgung bei Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.
Die Berichtspflicht im Rahmen der OECD-Pillar-2-Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (sogenannter GloBE Information Return, GIR) wird in der Mindestbesteuerungsverordnung geregelt. Dies umfasst insbesondere das Verfahren zur Einreichung des GIR bei der ESTV, den internationalen Austausch des GIR mit den Partnerstaaten sowie die Verwendung durch die Kantone. Mit dieser Vorlage soll die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Informationsaustausch zur OECD-Mindestbesteuerung (GloBE-Vereinbarung) implementiert werden. Die Genehmigung der GloBE-Vereinbarung ist Gegenstand einer separaten Vorlage (Vernehmlassung 2024/49).
Vernehmlassungsverfahren auf Antrag des Parlaments. Der Bundesrat schlägt vor, die Ratifizierung dieser beiden Übereinkommen zu genehmigen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Gesundheitsgesetzes und die damit verbundene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes sowie die Aufhebung des Gesetzes über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol in eine externe Vernehmlassung gegeben.
Die Vorlage hat zwei Teile: Erstens wird das Gesundheitsgesetz (GG; RB 810.1) geändert aufgrund der seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft stehenden bundesrechtlichen Bestimmungen über Tabak- und Nikotinprodukte (Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten [TabPG; SR 818.32] und Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten [TabPV; SR 818.321]), und das Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol (GTA; RB 812.4) sowie die Verordnung über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol (VTA; RB 812.41) werden aufgehoben (vgl. Kap. 2).
Zweitens wird im Gesundheitsgesetz die Gesundheitsvorsorge neu gegliedert (vgl. Kap. 3). Damit soll eine aufwandsneutrale Entflechtung der Aufgaben von Kanton und Politischen Gemeinden erfolgen. Die Finanzierungsregelung wird über einen neuen Kostenteiler der Entschädigung für die stationäre und ambulante Pflege über eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes des Kantons Thurgau (TG KVG; RB 832.1) ausgeglichen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats schlägt eine Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes vor. Die Einführung einer freiwilligen AOC-Wein-Reserve soll es den Produzentinnen und Produzenten ermöglichen, Ernteschwankungen besser auszugleichen.
Am 21. März 2025 hat das Parlament die Revision des Bundesgesetzes über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen (BBl 2025 1103) verabschiedet. Der Bundesrat gibt nun Ausführungsbestimmungen zum Gesetz in die Vernehmlassung.