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Schaffung der notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen, um biometrische Reiseausweise zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes und dann definitiv herstellen und ausgeben zu können.
Sicherheitsvorschriften für die Erstellung und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen (Gas- und Ölleitungen)
Die nächste Volkszählung wird neu konzipiert. Anstelle der Vollerhebung mit Fragebogen soll eine reine Registerzählung durchgeführt werden. Ergänzend sind periodische Stichprobenerhebungen in den Jahren 2010-2019 vorgesehen. Voraussetzung für die Registerzählung ist die Harmonisierung kantonaler und kommunaler Einwohnerregister. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führt bei den Kantonen eine Vernehmlassung durch mit Fragen zur Umsetzung der Registerharmonisierung und zu den Themen, die in den Stichprobenerhebungen behandelt werden sollen.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) will eine neue, leicht verständliche Signalisation der Langsamverkehrsnetze einführen. Mit dem Entwurf der neuen Norm "Signalisation Langsamverkehr" werden die bisher separat geregelten Vorschriften über die Signalisation der Wander-, Velo- und Mountainbikewege und die neue Signalisation von Wegen für Inline-Skates (so genannte fahrzeugähnliche Geräte) in einem einzigen Erlass integriert.
Revision der LSV: ” Anhang 7: Beurteilungsmethode für zivile Schiessanlagen; Ergänzung mit Regelung für Sportwaffen; ” Anhang 1: Aktualisierung der Bestimmungen für den Schallschutz an Gebäuden; ” Anhang 2: Aktualisierung der Anforderungen an Lärmberechnungsmodelle.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat am 10. Mai 2005 beschlossen, den im Rahmen einer Kommissionsinitiative ausgearbeiteten Vorentwurf zur Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens in die Vernehmlassung zu geben. Das gewerbliche Bürgschaftswesen stellt eine Institution dar, welche den KMU den Zugang zu Bankkrediten erleichtern soll. Es ist heute dezentral organisiert und besteht aus zehn rechtlich unabhängigen Bürgschaftsgenossenschaften sowie einer Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen.
Die Expertenkommission empfiehlt in ihrem Bericht die Schaffung einer Kontrollkommission. Die Kontrollkommission soll die kantonalen Steuergesetze und die darauf gestützte Praxis auf ihre Übereinstimmung mit der formellen Steuerharmonisierung überprüfen und nötigenfalls ein Verfahren einleiten können. Damit sollen Kontrolllücken geschlossen werden, welche die Durchsetzung des Steuerharmonisierungsgesetzes schwächen.
Ausführungsverordnung zum Gesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich, in welchem besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz bearbeitet werden. Diese Verordnung regelt insbesondere die Kategorien der Personendaten des Ausländer- und Asylbereichs, die Zugriffsberechtigungen, die Aufbewahrungsdauer der Personendaten, die Rechte der Betroffenen sowie den Betrieb und die Nutzung des Informationssystems.
Bei der Vorlage geht es darum, den Landwirten zusätzliche Möglichkeiten zu eröffnen, um adäquat auf den Strukturwandel reagieren zu können. Im Zentrum stehen dabei die Verbesserung der Nebenerwerbsmöglichkeiten sowie die Schaffung zusätzlicher Flexibilitäten für die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Wohnbauten für das nichtlandwirtschaftliche Wohnen.
Die Diskussionen werden hauptsächlich zu den folgenden Vorschlägen geführt: - Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre - Flexibilisierung des Rentenalters dank der Einführung einer Vorruhestandsleistung (Überbrückungsrente) für bestimmte Personenkategorien - Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen - Änderung der Modalitäten für die Leistungsanpassung an die wirtschaftliche Entwicklung Die konferenzielle Anhörung wird am 23. und 24. Mai durchgeführt.
Für Aufrechterhaltung der dezentralen Struktur der Post. Die Post soll durch eine Änderung des Postorganisationsgesetzes verpflichtet werden, ihre dezentralen Strukturen insbesondere in Bezug auf die Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten. Dies schlägt eine Parlamentarische Initiative des Nationalrats vor, die der Bundesrat im Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen in die Vernehmlassung geschickt hat.
Der Bundesrat will zur Finanzierung von wichtigen Verkehrsprojekten einen Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und die Nationalstrassen errichten. Als kurzfristige Massnahme bis zur Einführung des Infrastrukturfonds wird ein auf vier bis fünf Jahre befristeter Dringlichkeitsfonds für dringende und baureife Vorhaben vorgeschlagen. Die Vorlage umfasst neben diesen zwei sich ergänzenden Finanzierungsgefässen auch Massnahmen für Randregionen und Berggebiete.
Am 1.1.2006 werden in der EG verschiedene neue Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit (Lebensmittelhygiene, Selbstkontrolle und amtliche Kontrolle) in Kraft gesetzt. Will die Schweiz weiterhin in die EU exportieren, muss die Äquivalenz des Schweizerischen Lebensmittelrechts zu den EG-Bestimmungen gewährleistet sein. Damit verbunden ist eine Neustrukturierung des Lebensmittelverordnungsrechts.
Das Anwaltsgesetz (BGFA) regelt, welche Voraussetzungen für den Eintrag in ein kantonales Anwaltsregister erfüllt sein müssen. Auf Grund der durch die Erklärung von Bologna ausgelösten Hochschulreform muss, wer sich ins Register eintragen lassen will, das juristische Studium mit einem Master (oder einem Lizenziat, wie heute der Fall) einer schweizerischen Hochschule abgeschlossen haben. Allerdings genügt ein Bachelor-Diplom für die Zulassung zum Praktikum. Das BGFA wird zudem in zwei weiteren Punkten geändert: Erstens müssen Anwältinnen und Anwälte für einen Registereintrag eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und zweitens wird die Meldepflicht der Behörden ausgedehnt.
Das Schweizerische Institut für Berufspädagogik (SIBP) wird als Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) weitergeführt. Es dürfte seine Tätigkeit im Herbst 2006 in Zollikofen, Lausanne und Lugano aufnehmen. Das Institut ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Lehre und Forschung in der Berufspädagogik, der Berufsbildung und der Berufsentwicklung. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Bildung von Lehrkräften und anderen Berufsbildungsverantwortlichen wie Prüfungsexperten sowie die Entwicklung der Berufsbildungsforschung. Darüber hinaus führt das EHB gegen Entgelt auch Aufträge für Dritte aus. Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, die Verordnung über das EHB in die Vernehmlassung zu geben.
Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen soll in der Schweiz wirkungsvoller bekämpft werden. Der Bundesrat will die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Der Gesetzesentwurf sieht Ergänzungen des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vor. Mit den neuen Rechtsgrundlagen will der Bundesrat dem Phänomen Hooliganismus mit verwaltungsrechtlichen Massnahmen entgegentreten und besser präventiv agieren können.
Die Konsumkreditverordnung ist an die gemachten Erfahrungen anzupassen: 1. Die Kantone werden davon dispensiert, Kreditvermittler einer Befähigungsprüfung zu unterziehen; einschlägige Berufserfahrung genügt. 2. Der Nachweis der Solvenz soll nicht nur mittels einer Berufshaftpflichtversicherung erbracht werden können. Auch weitere Sicherungsinstrumente kommen in Frage, namentlich die Einrichtung eines Sperrkontos.
Der Bundesrat möchte die gesetzlichen Grundlagen für die polizeilichen Datenbanken des Bundes in einem einzigen Gesetz zusammenfassen. Der Vorentwurf zum "Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI)" fasst die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen für drei polizeiliche Datenbanken (JANUS, IPAS und RIPOL) zusammen, die auf Bundesebene betrieben werden. Der Bundesrat will auch einen Polizei-Index als neues Informationssystem schaffen. Der Index soll dazu beitragen, polizeiliche Ermittlungen einfacher, schneller und wirksamer zu gestalten und die Zusammenarbeit unter den schweizerischen Polizeibehörden sowie mit den ausländischen Behörden bei der Bekämpfung der Kriminalität zu verbessern.
Der LTrV-Entwurf ist eine Totalrevision des Lufttransportreglements (LTrR, SR 748.411). Die LTrV übernimmt die wichtigsten Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal sowie die weiterhin anwendbaren Bestimmungen des LTrR. Weiter berücksichtigt sie drei europäische Verordnungen.
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle) hat heute einen Entwurf einer Verordnung zur Stellungnahme veröffentlicht, der die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle regelt. Da auf Stufe Verordnung keine offizielle Vernehmlassung stattfindet, hat sich die Kontrollstelle zu einem frühzeitigen „Mitwirkungsverfahren“ entschlossen. Dies ermöglicht es allen interessierten Kreisen oder Personen, eine Stellungnahme einzugeben.
Mit Inkrafttreten der neuen Bankinsolvenzbestimmungen per 1. Juli 2004 wurden alle Banken und Effektenhändler nach Art. 37h Bankengesetz verpflichtet, ihre privilegierten Einlagen zu sichern. Diese Sicherung hat möglichst weitgehend im Rahmen einer von der Eidg. Bankenkommission zu genehmigenden Selbstregulierung zu erfolgen. Soweit mittels Selbstregulierung jedoch keine für den angestrebten Schutz der privilegierten Einleger hinreichende Lösung erfolgen kann, hat eine ergänzende Regelung auf Verordnungsstufe zu erfolgen.
Anhörung der Mitglieder der Projektbegleitgruppe "Evaluation der Förderung von Anschlussgleisen" zur Änderung der Verordnung über die Anschlussgleise.
Anlässlich verschiedener Revisionen von Gebührenverordnungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wurde festgestellt, dass sie in einigen Bereichen nicht über eine ausreichende gesetzliche Grundlage im formellen Sinn verfügen. In der Form eines Sammelerlasses wird mit der Vorlage die erforderliche formellgesetzliche Grundlage geschaffen. Der Sammelerlass beinhaltet eine Anpassung des Eisenbahngesetzes, des Personenbeförderungsgesetzes, des Luftfahrtgesetzes, des Rohrleitungsgesetzes und des Elektrizitätsgesetzes.
Der Bundesrat beabsichtigt, mit der vorliegenden StGB/MStG-Revision die gesetzliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider zu präzisieren (Vorentwurf A) und mit besseren Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auch eine effizientere Strafverfolgung von in Netzwerken begangenen Delikten zu ermöglichen (Vorentwurf B).
Die Änderungen des ZGB im Bereich des Stiftungsrechts erfordern eine Anpassung der Handelsregisterverordnung. Die bisherigen Ausführungsbestimmungen der HRegV zum Stiftungsrecht sind überholt, unvollständig und mangels einer stringenten Systematik unübersichtlich. Es gilt die Gelegenheit zu ergreifen, die registerrechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, indem zeitgemässe und klare Bestimmungen geschaffen werden.