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Die Schweiz und die EU führen gegenwärtig Verhandlungen zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme (EHS). Diese Verhandlungen decken auch Massnahmen zur Begrenzung der CO2-Emissionen im Bereich des Luftverkehrs ab. Die Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer dient der vorbereitenden Datenerhebung bei den Luftfahrzeugbetreibern.
Switzerland and the EU are currently conducting negotiations on linking their emission trading schemes (ETS). These negotiations also include measures to limit the level of CO2 emissions in the civil aviation sector. The Ordinance on the Acquisition of Data on Tonne-Kilometres performed by Aircraft is intended to regulate the advance acquisition of data of aircraft operators.
Die Änderungen betreffen v.a. Aktualisierungen gemäss dem aktuellen EU-Bio-Recht.
Nebst der Vereinbarung einer Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen nach dem internationalen Standard passt das Änderungsprotokoll das Abkommen auch in anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz an. Zu erwähnen ist namentlich die Quellensteuerbefreiung von Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10 Prozent mit einer Mindesthaltedauer von einem Jahr und von Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbank und die Aufnahme einer Bestimmung zur Verhinderung von Missbräuchen. Zudem hat sich Tschechien verpflichtet, mit der Schweiz in Verhandlungen zu treten, sobald es mit einem Drittstaat eine Schiedsklausel in einem Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.
Mit der Verordnung sollen die drängendsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Volksinitiative «Stopp mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» stellen, möglichst rasch beantwortet werden.
Nebst der Vereinbarung einer Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen, die dem internationalen Standard entspricht, passt das Änderungsprotokoll das Abkommen auch in zahlreichen anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz an. Zu erwähnen ist namentlich die Quellensteuerbefreiung von Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 25 Prozent und von Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen, die Vereinbarung zahlreicher Ausnahmen von der Quellenbesteuerung auf Zinsen, die Ausnahme von der Quellenbesteuerung auf Lizenzgebühren zwischen verbundenen Gesellschaften, die neue Bestimmung über die Unternehmensgewinne nach der geänderten Fassung des OECD-Musterabkommens sowie die Aufnahme einer Schiedsklausel und einer Gewinndurchlaufsregelung gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme des Abkommens.
Mit den im Titel erwähnten Änderungen werden verbesserte Rechtsgrundlagen für die einheitliche Erfüllung der Aufgaben des Bundes nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz im allgemeinen, und der Archäologie / Paläontologie im besonderen,eingeführt. Für beide Seiten, Kantone wie Bund, soll damit eine höhere Rechts- und Planungssicherheit erreicht werden. Im Ergebnis sollen die anfallenden Kosten auf fundiertere rechtliche Grundlagen gestellt, besser kontrollierbar und das Kosten-/Nutzenverhältnis optimiert werden.
Nebst der Vereinbarung einer Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen nach dem internationalen Standard konnten die Bestimmungen im neuen Abkommen auch in zahlreichen anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz angepasst werden. Zu erwähnen sind namentlich die Quellensteuerbefreiung von Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10 Prozent bei einer Haltedauer von mindestens einem Jahr und von Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbanken, die Erweiterung des Ausnahmenkatalogs für die Quellenbesteuerung von Zinsen, die Aufnahme einer Gewinndurchlaufsregelung gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme des Abkommens und die Aufnahme einer Schiedsklausel, die automatisch zwischen Bulgarien und der Schweiz in Kraft tritt und anwendbar wird, wenn Bulgarien in einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Schiedsklausel mit einem Drittstaat vereinbart.
Heute gibt es in der Schweiz keine messtechnischen Vorschriften für Wasserzähler. Das jährliche Handelsvolumen beim Frischwasser in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie beträgt ungefähr 1 Milliarde Franken (600 Millionen Kubikmeter zu ca. 1.70 Franken). Addiert man die Kosten für das Abwasser, welche in der Regel über den Frischwasserbezug berechnet werden, so verdoppelt sich dieser Betrag. Die in den letzten Jahren erfolgte Liberalisierung des Marktes für Wasserzähler birgt die Gefahr, dass auch in der Schweiz in zunehmendem Masse Zähler von geringerer Qualität eingesetzt werden. Angesichts dieser Entwicklung und der wirtschaftlichen Bedeutung der Wasserkosten hat das EJPD das METAS beauftragt, den Erlass einer Verordnung des EJPD über Kaltwasserzähler vorzubereiten.
Die Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ist in Folge der Verabschiedung der Motion Barthassat durch das Parlament erforderlich geworden. Die Motion verlangt vom Bundesrat, Jugendlichen ohne gesetzlichen Status, die ihre obligatorische Schule in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zur Berufslehre zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Anpassung schlägt der Bundesrat eine neue Bestimmung vor, um die aktuellen Regelungen betreffend die Härtefallprüfung im Ausländergesetz sowie im Asylgesetz zu ergänzen.
Die Verordnung beinhaltet einerseits die Anpassungen an die Ende 2011 beschlossene Revision des Raumplanungsgesetzes. Diese Revision wird sämtliche altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen gleichstellen. Andererseits sollen in der Verordnung die Voraussetzungen für den Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschafts-betrieben in die Bauzonen angepasst werden.
Die geltenden Richtlinien für die Schulbibliotheken stammen aus dem Jahr 1974. Die Richtlinien regeln unter anderem die Beiträge an die Schulbibliotheken. Mit Umsetzung der NfA auf den 1. Januar 2008 entfielen aber die Beiträge des Kantons an die Schulbibliotheken. Die Richtlinien müssen angepasst werden.
Der Erziehungsrat hat die beiliegenden Weisungen über das Führen von Schulbibliotheken in einer ersten Lesung am 8. Februar 2012 beraten. Der Erziehungsrat hat das Direktionssekretariat beauftragt, bei den Schulräten und Schulleitungen eine Vernehmlassung durchzuführen.
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Friedensrichterkreise werden diese von 50 auf 17 reduziert und damit wird auch die Anzahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter von 100 auf 70 gesenkt. Damit können diese die Aufgabe des Vorsitzes im Wahlbüro bei den Gemeinderatswahlen nicht mehr gesetzeskonform ausüben. Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sollen deshalb von dieser Aufgabe entbunden werden. Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sollen dafür eines ihrer Mitglieder wählen, welches bei den Gemeinderatswahlen den Vorsitz im Wahlbüro übernimmt.
Im Kanton Uri wird auf die Vorverlegung des Französischunterrichts ins 5. Schuljahr verzichtet. In der Vernehmlassung zum Bericht „Volksschule 2016“ wollte eine sehr deutliche Mehrheit nur eine Fremdsprache auf der Primarstufe (Englisch). Heisst „nur eine Fremdsprache auf der Primarstufe“, dass es auch kein Wahlpflichtfach Italienisch mehr geben soll? Oder stellt das Wahlpflichtfach Italienisch für Urner Schülerinnen und Schüler einen Mehrwert dar, den es anderswo nicht gibt? Der Erziehungsrat muss entscheiden, ob es das Wahlpflichtfach Italienisch im 5. und 6. Schuljahr auch in Zukunft geben wird.
Mit der Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung werden die beiden Instrumente nationaler Qualifikationsrahmen der Schweiz (NQR-CH) und Diplomzusätze für Berufsbildungsabschlüsse rechtlich abgestützt. Diese beiden Instrumente haben zum Ziel, die Vergleichbarkeit und Transparenz von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen mit jenen anderer europäischer Länder zu verbessern. Als Folge davon wird die berufliche Mobilität von Fachkräften erleichtert und das Ansehen der Berufsbildung gestärkt.
Am 1. Oktober 2010 hat die eidgenössische Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Stauanlagen (Stauanlagengesetz, StAG; Text in BBl 2010 6605) verabschiedet. Mit dem StAG wurden diverse Bestimmungen der bisherigen Verordnung über die Sicherheit der Stauanlagen (Stauanlagenverordnung, StAV; SR 721.102) übernommen. Um unnötige Wiederholungen und Widersprüche zu vermeiden, muss diese einer Totalrevision unterzogen werden.