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Die Tierzuchtverordnung regelt die Anerkennung von Zuchtorganisationen und die Ausrichtung von Beiträgen für tierzüchterische Massnahmen. Weiter sind Bestimmungen über die Einfuhr von Lebendtieren und für das Inverkehrbringen von Zuchttieren enthalten. Aufgrund der Erfahrungen im Bereich der Anerkennung und der Notwendigkeit für Präzisierungen und Anpassungen bei der Ausrichtung von Beiträgen und bei der Einfuhr werden sämtliche Bestimmungen überarbeitet.
Die Teilrevisionen haben zum Ziel: einen kostenneutralen Ersatz des bisherigen Subventionierungssystems für die Sozialhilfe einzuführen, welcher finanzielle Anreize für die Kantone schafft, sozialhilfebeziehende Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren; die Optimierung der bestehenden Rückkehrhilfeinstrumente; die Aufhebung der Erfolgsorientiertheit der Ausrichtung eines Teils der Integrationspauschale; die Förderung der Ausreisebereitschaft von Personen in Administrativhaft sowie die Deblockierung von vollzugsschwierigen Fällen in den Kantonen und die Anpassung einzelner Pauschalen im Vollzugsbereich.
Die Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen sollen von heute 25% auf 60%, in Ausnahmefällen bei besonders kostenintensiven Prüfungen auf bis zu 80% erhöht werden. Die Änderung bedingt eine Teilrevision der Berufsbildungsverordnung (BBV).
Das Parlament hat am 23. Dezember 2011 die gesetzliche Grundlage für die Klimapolitik der Schweiz von 2013 bis 2020 verabschiedet. Im revidierten CO2-Gesetz sind die Ziele und Massnahmen bis 2020 verankert. Die dazugehörige CO2-Verordnung des Bundesrates konkretisiert die Ausgestaltung der einzelnen Instrumente.
Anlass für die vorliegende Anhörung bilden die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Die Änderungen des internationalen Rechts bedingen auch eine Anpassung des nationalen Rechts. Davon betroffen sind die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strassen (SDR), deren Anhänge 1 und 2, die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) und die Weisungen vom 30.09.2008 betreffend Transport gefährlicher Güter auf der Strasse. Zudem werden mehrere Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) zur Unterzeichnung vorgeschlagen. Anzupassen ist ebenfalls eine Bestimmung der Verkehrsregelnverordnung (VRV).
Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-DiagnoseSystem (OBD) ausgerüstet welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge soll die obligatorische Abgaswartungspflicht entfallen. Für Motorräder soll auf die Einführung einer Abgaswartungspflicht verzichtet werden. Neu sollen für Fahrzeuge, welche in begrenzter Stückzahl hergestellt werden (so genannte Kleinserienfahrzeuge) in der Schweiz dieselben Erleichterungen gelten wie in Europa. Dies schlägt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) vor. (Verkehrsregelnverordnung VRV, Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verordnung über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen, Verordnung über die technischen Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger TAFV 1 und Verkehrszulassungsverordnung VZV)
Die Änderung der Tierseuchenverordnung betrifft insbesondere die Ausstellung und Aufbewahrung des Equidenpasses, die Definition, Registrierung und Bewilligung von Aquakulturbetrieben, die Bekämpfung der Infektiösen Lachsanämie und die Anpassung von Massnahmen zur Bekämpfung von Seuchen an die aktuelle Situation und die veränderte Seuchenlage (u.a. MKS, BVD).
Die Liste mit den Beanstandungsgründen und Massnahmen bei der Fleischuntersuchung wird neu mit dem „Mikrochip“ ergänzt. Wenn dieser bei der Schlachtung nicht entfernt werden kann, muss das Fleischstück, das den Fremdkörper enthält, als ungeniessbar gekennzeichnet und entsorgt werden.
Die Prüflaboratorien müssen die Ergebnisse der Milchprüfung zukünftig auch der Labordatenbank des BVET melden.
Mit der vorliegenden Revision sollen die folgenden Ziele erreicht werden: -
- Als Ergänzung zur bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur, die nur natürlichen Personen zugänglich ist, soll eine weitere Form der elektronischen Signatur definiert werden, die sogenannte geregelte elektronische Signatur. Diese kann zusätzlich auch von juristischen Personen und Behörden genutzt werden. -
- Nebst der elektronischen Signatur soll auch die sichere Authentifikation mit Zertifizierungsdienste-Produkten gesetzlich geregelt werden.
- -Schliesslich soll, wo immer möglich, eine terminologische Bereinigung bzw. Vereinfachung bei der Regelung der elektronischen Signatur in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen herbeigeführt werden.
Der vorliegende Entwurf einer Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes enthält Massnahmen zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte. Die vorgeschlagenen Massnahmen betreffen die künftige Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden bei der Unterbringung und Betreuung der Personen des Asylrechts, Massnahmen bei Nichterfüllung der Aufnahmepflicht durch die Gemeinden, das geplante Unterbringungskonzept des Kantons mit regional ausgewogen verteilten Grossunterkünften, die Definition von geeigneten Standorten für Grossunterkünfte mittels kantonalem Nutzungsplan, die Finanzierung und den Betrieb der Grossunterkünfte sowie - mittels Fremdänderung des Schulgesetzes - die Schulung von schulpflichtigen Kindern Asyl suchender Familien.
Gemäss dem Vorentwurf sollen Fliessgewässer verbaut oder korrigiert werden dürfen, wenn es sich für die Errichtung einer Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial, die auf den vorgesehenen Standort angewiesen ist, als nötig erweist.
Die Schweiz und die EU führen gegenwärtig Verhandlungen zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme (EHS). Diese Verhandlungen decken auch Massnahmen zur Begrenzung der CO2-Emissionen im Bereich des Luftverkehrs ab. Die Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer dient der vorbereitenden Datenerhebung bei den Luftfahrzeugbetreibern.
Switzerland and the EU are currently conducting negotiations on linking their emission trading schemes (ETS). These negotiations also include measures to limit the level of CO2 emissions in the civil aviation sector. The Ordinance on the Acquisition of Data on Tonne-Kilometres performed by Aircraft is intended to regulate the advance acquisition of data of aircraft operators.
Die Kantone der EDK-Ost und das Fürstentum Liechtenstein haben den vorliegenden Lehrplan für das Fach Englisch gemeinsam entwickelt. Ein bildungspolitisches Ziel dieses Lehrplans ist, die interkantonale Zusammenarbeit zu nutzen und zu fördern.
Am 20.Oktober 2006 verabschiedete die Plenarversammlung der EDK-Ost den ersten gemeinsamen Lehrplan in ihrer vierzigjährigen Geschichte für den Englischunterricht auf der Primarstufe, dieser ist Ausdruck der verstärkten Koordinationsbemühungen auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene. Bald darauf stellte sich die Frage nach dem Anschlusslehrplan für die Sekundarstufe I. Die EDK-Ost hat am 5. Juni 2008 der gemeinsamen Erarbeitung und Finanzierung des Lehrplans Englisch Sekundarstufe I zugestimmt.
Entwickelt wurde er von der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Sprachen EDK-Ost wurden die Englisch-Lehrpläne für die Primar- und die Sekundarstufe I zusammengeführt. Dazu nahm die PHZH am Lehrplan für die Primarstufe minimale Änderungen vor, so konnte erreicht werden, dass der Lehrplan Englisch für die gesamte Volksschule in Struktur, Aufbau und Texttyp kohärent ist.
Vom 17. März bis zum 19. Juni 2009 wurde bereits eine Vernehmlassung zur Vorlage „Anpassungen bei den Spezialverwaltungsgerichten (Steuergericht und Schätzungskommission)“ durchgeführt. Die Vorlage wurde von den Vernehmlassenden insgesamt positiv aufgenommen. Nun ergibt sich aufgrund eines bundesgerichtlichen Urteils, beschränkt auf die Frage der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden, weiterer Anpassungsbedarf.
Das Urteil des Bundesgerichts vom 18. September 2011 (2D_50/2011), laut welchem der Kantonalen Schätzungskommission nicht die Stellung eines oberen kantonalen Gerichts und damit einer genügenden Vorinstanz des Bundesgerichts zukommt, hat zur Folge, dass als Beschwerdeinstanz im Bereich der öffentliche Beschaffungen an Stelle der Schätzungskommission neu das Verwaltungsgericht als einzige kantonale Instanz einzusetzen ist.
Da dieser Aspekt nicht Gegenstand der früheren Vernehmlassungsvorlage war, wird diesbezüglich ein (ergänzendes) Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Es ist vorgesehen, die Vorlage „Anpassungen bei den Spezialverwaltungsgerichten (Steuergericht und Schätzungskommission)“ mit der hier vorgeschlagenen Anpassung der Zuständigkeit im Bereich der Submissionsbeschwerden noch 2012 zu Handen des Kantonsrates zu beschliessen.
Die Änderungen betreffen v.a. Aktualisierungen gemäss dem aktuellen EU-Bio-Recht.
Nebst der Vereinbarung einer Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen, die dem internationalen Standard entspricht, passt das Änderungsprotokoll das Abkommen auch in zahlreichen anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz an. Zu erwähnen ist namentlich die Quellensteuerbefreiung von Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 25 Prozent und von Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen, die Vereinbarung zahlreicher Ausnahmen von der Quellenbesteuerung auf Zinsen, die Ausnahme von der Quellenbesteuerung auf Lizenzgebühren zwischen verbundenen Gesellschaften, die neue Bestimmung über die Unternehmensgewinne nach der geänderten Fassung des OECD-Musterabkommens sowie die Aufnahme einer Schiedsklausel und einer Gewinndurchlaufsregelung gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme des Abkommens.
Mit der Verordnung sollen die drängendsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Volksinitiative «Stopp mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» stellen, möglichst rasch beantwortet werden.