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Der Schwerpunkt der Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes (SR 748.0) liegt im Infrastrukturbereich. Es handelt sich dabei primär um eine technische Revision mit dem Ziel, Verfahrensabläufe zu vereinfachen und das Sicherheitsniveau in der Luftfahrt zu verbessern.
Die Pflegeheimplanung 2016-2020 basiert auf statistischen Grundlagen, die durch das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) ausgewertet wurden (Obsan-Studie 2014). Im Vergleich zur früheren Studie (Obsan-Studie 2011) ermittelte das Obsan generell einen tieferen Bettenbedarf für den Kanton Zug.
Der Erlassvorentwurf sieht vor, eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes einzuführen, die zum Auftrag hat, die Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO zu verwalten. Diese Anstalt wird als juristische Person geführt und im Handelsregister eingeschrieben sein.
Grundstückgewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken werden privilegiert besteuert. Ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2011 beschränkte diese Privilegierung auf Grundstücke, die dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellt sind. Seither werden Veräusserungsgewinne aus Baulandreserven des Anlagevermögens land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vollumfänglich besteuert. Die Vernehmlassungsvorlage beabsichtigt eine Rückkehr zur Steuerpraxis vor 2011. Grundstückgewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sollen inskünftig wieder nur im Umfang der wiedereingebrachten Abschreibungen den Einkommenssteuer unterliegen. Der Wertzuwachsgewinn soll beim Bund steuerbefreit sein. In sämtlichen Kantonen soll der Wertzuwachsgewinn der Grundstückgewinnsteuer unterliegen.
Der Zuger Regierungsrat hat am 17. März 2015 ein Entlastungsprogramm von 258 Massnahmen beschlossen, mit denen er die Laufende Rechnung ab 2018 dauerhaft um 111 Millionen Franken entlasten will. Den ersten Teil der Massnahmen, das Paket 1, kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz beziehungsweise über den Budgetprozess umsetzen. 49 Massnahmen mit einem Entlastungspotenzial von rund 52 Millionen liegen jedoch in der Kompetenz des Kantonsrats.
Diese Gesamtschau enthält ein Breitensport-, ein Leistungssport- und ein Immobilienkonzept inklusive Schneesportzentrum. Die Vorlage skizziert die Weiterentwicklung der Sportförderung des Bundes, des Breiten- und Leistungssports sowie unserer Sportzentren Magglingen und Tenero.
Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat Verhandlungsmandate zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) mit Partnerstaaten verabschiedet, darunter ein Mandat, um mit der EU über die Einführung des AIA zu verhandeln. Das mit der EU ausgehandelte Änderungsprotokoll enthält grundsätzlich drei Elemente: den reziproken AIA nach dem globalen Standard der OECD, den Informationsaustausch auf Ersuchen gemäss geltendem OECD-Standard (Art. 26 des OECD-Musterabkommens) und eine Bestimmung betreffend die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen, die aus dem bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen übernommen wurde.
In der Botschaft vom 25. Januar 2012 zur Legislaturplanung 2011-2015 (BBl 2012 481) sieht der Bundesrat die Erarbeitung eines Konzeptberichts «Mobility Pricing» vor. Der Konzeptbericht soll als Grundlage für eine gesellschaftliche und politische Diskussion und für die Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Lösung anstehender Herausforderungen angesichts des anhaltenden Verkehrswachstums dienen.
Der Regierungsrat hat im Hinblick auf die langfristig entfallende Kernenergie das Konzept „Thurgauer Stromversorgung ohne Kernenergie" vom 19. November 2013 entwickelt. Kernelement sind die Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung eigener erneuerbarer Ressourcen.
Im Konzept werden verschiedene Massnahmen zur Umsetzung empfohlen. In einem ersten Schritt sollen ausgewählte Massnahmen im Bereich Elektrizität (nachfolgend auch „Strom" genannt) angegangen werden.
Fünf davon bedürfen einer Ergänzung des Energienutzungsgesetzes (ENG; RB 731.1). Die nachfolgend aufgelisteten Massnahmen bilden die Grundlage zur Erreichung der im Konzept festgelegten Ziele für das Jahr 2020.
Die Gesetzesänderungen gemäss Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (AS 2015 1389) sollen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.
Mit der vorliegenden Änderung des Lotteriegesetzes (RB 935.51) werden die Finanzkompetenzen für den Lotterie- und den Sportfonds neu geregelt. Im Rahmen der Beratung der Parlamentarischen Initiative „Ergänzung des Finanzhaushaltsgesetzes um Art. 15a" in der Grossratssitzung vom 22. Oktober 2014 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, dass er innert Jahresfrist Vorschläge zu einer entsprechenden Neuregelung unterbreiten werde.
Bei den Erträgen aus interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten handelt es sich nicht um allgemeine Staatsmittel („Steuergelder"). Ein interkantonaler Vergleich zeigt, dass heute in 23 Kantonen der Regierungsrat abschliessend über die Verwendung dieser Mittel beschliesst. Der kantonale Anteil am jährlichen Ertrag der Swisslos Interkantonale Landeslotterie von heute rund 14 Mio. Fr. wird für gemeinnützige, kulturelle und wohltätige Zwecke verwendet.
Volk und Stände haben am 18. Mai 2014 die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» angenommen. Die Bundesverfassung wurde mit Artikel 123c ergänzt, wonach Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Der Bundesrat schlägt vor, die neue Verfassungsbestimmung im Strafgesetzbuch (StGB) und im Militärstrafgesetz (MStG) basierend auf den Bestimmungen des bestehenden Tätigkeitsverbots, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, umzusetzen. Das neue Tätigkeitsverbot soll sich dabei eng an den Wortlaut dieser Verfassungsbestimmung halten und damit dem darin avisierten Automatismus betreffend Anordnung eines zwingend lebenslänglichen Verbots weitestgehend Rechnung tragen. Den bestehenden Verfassungsgrundsätzen soll im Rahmen einer eng formulierten Härtefallbestimmung für leichte Fälle, bei denen das Gericht ausnahmsweise von einem Tätigkeitsverbot absehen kann, und beim Vollzug des Tätigkeitsverbots Rechnung getragen werden.
Das Konzept Biber Schweiz ist eine Vollzugshilfe des BAFU und regelt den Umgang mit dem Biber. Aufgrund der Erfahrungen der letzten zehn Jahre wird das Konzept aktualisiert und den heutigen Anforderungen angepasst. Verschiedene rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Präventionsmassnahmen und Biberschäden sowie der Umgang mit seinem selbst gestalteten Lebesnraum werden klar festgelegt.
Die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) ist eine neue Finanzinstitution. Sie hat zum Ziel, mit Finanzierungen in der Infrastruktur und anderen produktiven Sektoren die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Asien zu fördern. Die Statuten wurden am 29. Juni 2015 in Peking durch die Schweiz unterzeichnet und müssen nun bis am 31. Dezember 2016 ratifiziert werden. In Anbetracht der Bedeutung dieses Beitritts zu einer neuen asiatischen Finanzinstitution - und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zu einem raschen Vorgehen - hat der Bundesrat entschieden, dieses Geschäft einer verkürzten Vernehmlassung zu unterziehen.
Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation. Mit der Vorlage soll die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden. Der Gesetzesentwurf legt die Organisation der neuen Anstalt mit der Bezeichnung «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)» fest. Das Förderorgan setzt auch in seiner neuen Rechtsform die Mission der heutigen KTI fort. Mit der Reorganisation der KTI wird die Motion Gutzwiller 11.4136 umgesetzt.
Grund der Änderung der KVV ist die Umsetzung der Datenbekanntgabe im Sinne von Artikel 22a des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) gemäss der in Artikel 22a Absatz 4 KVG festgehaltenen Kompetenz des Bundesrates auf Verordnungsstufe.
Im Mai 2006 beschlossen die 21 Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der Deutschschweiz (D-EDK) einen gemeinsamen Lehrplan zu schaffen, um die Ziele des Unterrichts an der Volksschule in den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen zu harmonisieren. Im Oktober 2014 wurde der Lehrplan nach mehreren Überarbeitungen von der D-EDK zur Einführung in den Kantonen freigegeben.
Auch im Kanton Uri soll der Lehrplan 21 eingeführt werden. Zuständig für diesen Beschluss ist der Erziehungsrat. Die Einführung des Lehrplans 21 bedingt Anpassungen an der bestehenden Stundentafel. Der Erziehungsrat hat die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) beauftragt, eine Vernehmlassung dazu durchzuführen.
Das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 angenommen, im Kanton Appenzell Ausserrhoden mit einem Ja-Anteil von 68 % und unter Zustimmung sämtlicher Gemeinden. Das Gesetz und die teilrevidierte Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) traten am 1. Mai 2014 in Kraft. Ziele der revidierten Bestimmungen sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden, Bauzonen massvoll festzulegen und kompakte Siedlungen.
Dörfer und Städte sollen nach innen weiterentwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen. Damit sollen der Verschleiss von Kulturland eingedämmt und hohe Kosten für die Erschliessung mit Strassen, Strom und Wasser vermieden werden.
Im Zuge der RPG-Revision haben die Kantone in ihren Richtplänen aufzuzeigen, wie die Entwicklung nach innen erfolgen soll, und sicherzustellen, dass ihre Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. Innert fünf Jahren muss diese Richtplanrevision bereinigt und vom Bundesrat genehmigt sein. Der kantonale Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden aus dem Jahr 2002 wurde letztmals im Jahr 2010 nachgeführt.