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Der Regierungsrat hat das Landammannamt beauftragt, zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren auf Kantons- und Gemeindeebene eine Vernehmlassung durchzuführen.
Die Vorlage geht auf die Motion von Landrat Viktor Nager, Schattdorf, zur «Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab dem erfüllten 16. Altersjahr» zurück, die der Landrat am 18. Mai 2020 mit 40:15 Stimmen (1 Enthaltung) erheblich erklärt hat. Jugendliche ab 16 Jahren sollen das Recht erhalten, abzustimmen und zu wählen. Die Wahl in ein politisches Amt hingegen soll weiterhin erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit möglich sein.
Der Vernehmlassungsentwurf umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Uri sowie eine Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG).
Die Gemeinden sind von der Vorlage insoweit unmittelbar betroffen, als sich ihr Stimmrecht der Gemeinden nach demjenigen des Kantons richtet. Zudem entsteht den Gemeinden für die gesonderte Erstellung der Stimmrechtsausweise, den Versand des zusätzlichen Stimmmaterials und für die Ermittlung der zusätzlichen Stimmen ein Mehraufwand. Allerdings hat die Vorlage keine bedeutenden finanziellen Auswirkungen. Durch die Erhöhung der Zahl der Stimmberechtigten werden sich für Kanton und Gemeinden in Zukunft zusätzliche Kosten in der Grössenordnung von mutmasslich rund 1'000 Franken pro Abstimmung ergeben. Zudem hat die Vorlage keine personellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden. Der zusätzliche administrative Aufwand dürfte aufgrund der geringen Zunahme (plus 2 Prozent bzw. 530 Stimmberechtigte) mit gleich viel Personal wie bisher bewältigt werden können.
Der Bundesrat hat das EDI am 12. August 2020 beauftragt, zu seinem Vorschlag für einen direkten Gegenentwurf zur «Massentierhaltungsinitiative» ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieser will in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass alle Tiere während ihres Lebens tiergerecht gehalten werden. Um das zu bekräftigen, sollen der Schutz des «Wohlergehens» und für Nutztiere die Elemente «tierfreundliche Unterbringung» und «regelmässiger Auslauf» sowie «schonende Schlachtung» in die Verfassung aufgenommen werden.
Das geltende Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) ist mit Bestimmungen zur Kostendämpfung zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu ergänzen. Im Fokus stehen die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die Arzneimittel und weitere Massnahmen zur Kostendämpfung.
Bau- und Unterhaltsbetriebe sollen für Arbeiten im Bereich von bestehenden Nationalstrassen in die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) aufgenommen und für bestimmte Arbeiten von der Bewilligungspflicht für Nachtarbeit befreit werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das ganzheitlich überarbeitete Gesetz über die Fischerei in eine externe Vernehmlassung geschickt. Es wurden diverse Anliegen aufgenommen, die sich in den vergangenen Jahren in der Praxis ergeben haben. Unter anderem soll das Mindestalter für die Abgabe einer Fischereibewilligung von 14 auf 10 Jahre herabgesetzt werden.
Die Covid-19-Härtefallverordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die kantonale Härtefallregelungen erfüllen müssen, damit sich der Bund an deren Finanzierung beteiligt. Mögliche Härtefallmassnahmen sind Bürgschaften und Garantien, Darlehen und/oder à-fonds-perdu-Beiträge.
Der Regierungsrat hat die Vorlage für eine Teilrevision des Anwaltsgesetzes verabschiedet und das Departement Inneres und Sicherheit ermächtigt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht seit 1937 eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen. Diese Vereinbarung ist heute noch die Grundlage für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennungspraxis für gewisse berufliche Abschlüsse. Sie hat sich grundsätzlich bewährt, weist jedoch über 80 Jahre nach ihrer Unterzeichnung einen klaren Modernisierungsbedarf auf. Das neue Abkommen soll grundsätzlich die Fortsetzung der bewährten gegenseitigen Anerkennungspraxis ermöglichen. Gleichzeitig soll es die seit 1937 erfolgten Entwicklungen in der Berufsbildung in beiden Ländern spiegeln.
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Vernehmlassung zur Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und der neuen Informationssystemeverordnung (ALV-IsV) eröffnet. Diese Verordnungen schaffen die notwendigen Grundlagen - insbesondere im Bereich des E-Government - für die Umsetzung der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG).