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Der Entwurf enthält Vorschläge zur Betriebsdauer der bestehenden Kernkraftwerke, ein Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Vorschriften zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie deren Finanzierung. Er sieht für neue Kernkraftwerke das fakultative Referendum vor.
Der Vorschlag beruht auf einer Initiative von Nationalrat Jost Gross. Er betrifft Sachverhalte, die in letzter Zeit wiederholt Aufsehen erregt haben: Einerseits die Veräusserung eines Betriebes oder eines Betriebsteils aus der Konkursmasse eines zahlungsunfähigen Unternehmens, andererseits den Betriebsübergang anlässlich einer Fusion des Betriebsträgers mit einem andern Unternehmen oder mit einer Unternehmensgruppe.
Das neue Stauanlagengesetz soll die grundlegenden Vorschriften über die Sicherheit von Stauanlagen, die Aufsicht über diese Werke und die Haftung der Inhaberinnen und Inhaber der Stauanlagen enthalten, wobei die Haftungsbestimmungen verschärft und die Deckung der Haftpflicht speziell geregelt werden sollen. Das neue Gesetz soll das Wasserbaupolizeigesetz vom 22. Juni 1877 ersetzen.
Die Kantone sollen das Recht, aber nicht die Verpflichtung haben, in ihren Steuergesetzen vorzusehen, dass Bauspareinlagen bei einer Bank im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) von natürlichen Personen bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können.
Das Gesetz wird den Bereich der Transplantationsmedizin erstmals in der ganzen Schweiz einheitlich und umfassend regeln. Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen.
Das Protokoll Verkehr hat zum Ziel, eine für den Alpenraum nachhaltige Mobilität sicherzustellen, die für Menschen, Tiere und Pflanzen erträglich ist. Um dieses Ziel zu verwirklichen, soll die Benutzung der umweltverträglichen Verkehrsmittel, insbesondere durch die Verbesserung der alpenquerenden Eisenbahnachsen, begünstigt werden. Ausserdem sollen im Grundsatz keine "neuen hochrangigen, alpenquerenden Strassen" gebaut sowie das Prinzip der Kostenwahrheit verwirklicht werden.
Unter der Bezeichnung "Infostar" soll voraussichtlich ab dem Jahr 2002 eine Informatiklösung zur Führung der Zivilstandsregister gesamtschweizerisch eingeführt werden.
Der 1985 eingeführte Schweizer Pass muss aus Sicherheitsgründen ersetzt werden. Er zeichnet sich zwar nach wie vor durch hohe Fälschungssicherheit aus, Totalfälschungen sind selten. Der neue Pass wird 2003 eingeführt und wird dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Die rein "technische" Anpassung des AVIG beschränkt sich primär auf die Stellung der Vollzugsorgane und deren Entschädigung und Verantwortlichkeit.
Mit dieser Revision wird das Ziel verfolgt, die Gesetzgebung an die Realität im Drogenbereich anzupassen, sowie Lückenhaftigkeit, Inkohärenzen und Widersprüchlichkeiten des bestehenden Gesetzes zu verbessern.
Die Landesregierung befürwortet den teilweisen Umbau der heutigen bundesstaatlichen Zuständigkeiten und Finanzströmen als zentrales staatspolitisches Anliegen. Im Sinne des Berichts soll die Subsidiarität wieder in den Vordergrund gestellt werden, wonach im föderalistischen Staat die obere Ebene nur tut, was die untere Ebene nicht kann.
Es handelt sich darum, die Grenze für die Unentgeltlichkeit des Verfahrens von 20'000 auf 30'000 Franken zu erhöhen. Damit soll der Teuerung Rechnung getragen und der verfahrensrechtliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer verbessert werden (sozialer Zivilprozess). Der Bundesrat führt diese Vernehmlassung auf Ersuchen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates durch. Die Initiative hatte seinerzeit die Zürcher Nationalrätin Anita Thanei eingereicht.
Die Vorschläge der Ständerats- Kommission für Rechtsfragen enthalten Änderungen und Ergänzungen der Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (StHG). Künftig sollen natürliche Personen einmal in ihrem Leben und juristische Personen alle 30 Jahre die Möglichkeit haben, ihre steuerlichen Verfehlungen selbst anzuzeigen.
Der Vorentwurf für eine Revision der GmbH hat zum Ziel, das Recht der GmbH an die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) anzupassen, die GmbH mit dem revidierten Aktienrecht zu harmonisieren und die Richtlinien der Europäischen Union im Bereich des Gesellschaftsrechts zu berücksichtigen. Die Revision ist in den Zielen des Bundesrates enthalten und soll namentlich der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dienen.
Der Gesetzesentwurf gründet sich auf Art. 71 der neuen Bundesverfassung und stellt die Filmförderung auf moderne gesetzliche Grundlagen.
Die Frage der Gleichstellung der Behinderten mit Nichtbehinderten ist zur Zeit Gegenstand mehrerer Rechtsetzungsverfahren. Die Vernehmlassungsdokumentation besteht aus einem Bericht der ständerätlichen SGK und enthält einen Fragebogen.
Der Entwurf dieser Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, welches das seit dem 1. Januar 1995 geltende, anstelle des ordentlichen Gesetzgebers vom Bundesrat erlassene Mehrwertsteuerrecht ablösen soll.
Die vier Gesetze sollen zu Gunsten einer administrativen Entlastung der Wirtschaft entflechtet und harmonisiert werden.
Die Gesetzesrevision hat zum Ziel, unser duales System der Berufsbildung zu stärken und zukunftsoffen zu gestalten. Die Berufsbildung ist der Bildungsweg, den zwei Drittel der Jugendlichen nach der obligatorischen Schule einschlagen. Nach dem Ausbau der Berufsbildung auf der Tertiärstufe - Fachhochschule mit der Berufsmaturität als Zubringer - soll nun auch die Reform der beruflichen Grundbildung und ihrer übrigen weiterführenden Stufe erfolgen.
Das Wallis hat entschlossen auf Wissen gesetzt, indem es sich stark in mehreren Hochschul- und Forschungsbereichen engagierte, denen in Zukunft eine Schlüsselstellung zukommt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Bildung und Forschung sind die bedeutendsten Ressourcen unseres Landes; es geht darum, in diese zukunftsträchtigen Bereiche zu investieren.
Die wesentlichsten Änderungen sind: Verpflegungsmöglichkeiten auf Rastplätzen, höhere Beitragssätze des Bundes für den Unterhalt der Nationalstrassen und Massnahmen, die Kostensteigerungen im Autobahnbau vermeiden helfen sollen.
Der Revisionsentwurf enthält drei neue Verfassungsartikel. Der neue Art. 92bis betrifft die Medienpolitik in ihrer Gesamtheit. Art. 92ter betrifft ausschliesslich die Presse. Art. 147bis befasst sich mit der Information der Öffentlichkeit und verankert das Öffentlichkeitsprinzip. Ziel dieser Bestimmungen ist die Förderung der Pressediversität und -qualität.
Die am 21.6.96 von Nationalrat Gros Jean-Michel eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, dass durch eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer die Schweiz als Standort für Hilfsgesellschaften attraktiver gemacht werden soll.
Der vorliegende Entwurf entstand in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrages. Er basiert wesentlich auf den in den vergangenen Jahren geleisteten Vorarbeiten der Ausbildungsinstitutionen und ihrer Organisationen für die Reform der Ausbildung der akademischen Medizinalberufe.
Bei der Verordnung 1 handelt es sich um eine Teilrevision, bei der es im wesentlichen darum geht, die Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen Vorschriften zu erlassen. Die Verordnung 2 enthält Sonderbestimmungen für Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, die auf Grund besonderer Verhältnisse mit dem gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitrahmen nicht auskommen.