Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Der vorgeschlagene Verfassungsartikel zielt auf eine partnerschaftliche Steuerung des gesamten Hochschulbereichs ab. Ziel der Vorlage ist es, eine tragfähige Verfassungsgrundlage für eine gesamtheitlich konzipierte und landesweit abgestimmte Hochschulpolitik zu schaffen.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die notwendige rechtliche Basis für das neue System "Ausländer 2000" geschaffen werden.
Der Bund will die Kontrolle der technischen Sicherheit für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte stärken. Damit die Sicherheit auch künftig gewährleistet ist, wird die Verantwortung der Betreiber genau umschrieben.
Untersuchungen belasteter Standorte sollen künftig vom Kanton bezahlt werden, wenn sich ein solches Areal entgegen der ursprünglichen Annahme als nicht belastet herausstellt. Zudem sollen die Kantone für solche Kosten Abgeltungen des Bundes beanspruchen können. Diese und weitere Änderungen betreffend belastete Standorte schlägt eine Nationalratskommission vor.
Im Vordergrund steht die Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) aller Kundinnen und Kunden sowie die Förderung der Transparenz, des Wettbewerbs und der Effizienz in der Elektrizitätswirtschaft. Insbesondere werden die Rechte und Pflichten der Stromnetzbetreiber geregelt, welche auch künftig über natürliche Monopole verfügen.
Die Änderungen sollen den gezielten Einsatz elektronischer Mittel zur Erleichterung der Ausübung politischer Rechte, die frühere Verteilung des Stimm- und Wahlmaterials und die entsprechend erweiterte Pflicht der Bundeskanzlei zum elektronischen Angebot ermöglichen. Die gesetzliche Verankerung der Parteien durch eine entsprechende Registrierungsmöglichkeit und im Gegenzug entsprechende Erleichterungen können nicht nur Parteien, sondern auch Kantone entlasten.
Seit dem 1. Januar 2000 wird der ETH-Bereich vom Bundesrat mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Während die Verordnung zum ETH-Gesetz an diese neuen Gegebenheiten angepasst wurde, stammt das heute gültige ETH-Gesetz aus dem Jahre 1991. Damit fehlt eine ausdrückliche und dauerhafte gesetzliche Grundlage für die neue Führungsart des ETH-Bereichs und existiert der Bedarf nach einer entsprechenden Teilrevision des ETH-Gesetzes.
Mit einer griffigen Drittstaatenregelung und institutionellen Anreizen soll das Asylverfahren effizienter und kostengünstiger werden.
Im Unterschied zum geltenden Recht sehen die neuen Varianten vor, dass die Dauer des Lohnanspruchs selbst dann nicht reduziert werden kann, wenn die Arbeitnehmerin im betreffenden Dienstjahr aus einem anderen Grund als der Niederkunft, beispielsweise wegen Krankheit oder Schwangerschaft, arbeitsverhindert war.
Das zur Stellungnahme unterbreitete Wohnraumförderungsgesetz soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 ablösen.
Gegenstand des Zweiten Zusatzprotokolls ist die interterritoriale Zusammenarbeit. Darunter wird die Zusammenarbeit zwischen nicht aneinandergrenzenden Gebietskörperschaften verstanden.
Hauptpunkte des Revisionsentwurfs sind eine klarere Regelung des Verfahrens der Zulassung zum Zivildienst und der Zulassungsvoraussetzungen, sowie die Reduktion der Dauer des Zivildienstes. Zudem soll im Gesetz geregelt werden, welche Ziele die Zivildiensteinsätze erfüllen sollen.
Auch ohne Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft ist die Schweiz als Land inmitten des EU-Binnenmarktes darauf angewiesen, im Interesse der Wirtschaft und des Tourismus den Personen- und Warenverkehr rechtlich wie die EU zu behandeln.
Das Armeeleitbild (ALB) zeigt, wie, mit welchen Strukturen und Mitteln die Schweizer Armee in diesem Jahrzehnt ihren Auftrag erfüllen soll. Das ALB bildet das Bindeglied zwischen dem SIPOL B 2000 und der Teilrevision des Militärgesetzes für die Armee XXI. Das Militärgesetz soll das ALB umsetzen und konkretisieren.
Der Bevölkerungsschutz hat die Aufgabe, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte zu schützen sowie in solchen Lagen zur Begrenzung und Bewältigung von Schäden beizutragen.
Wesentliche Reformpunkte sind die Konkretisierung des Notenbankauftrags sowie die nähere Umschreibung der Unabhängigkeit der SNB und die Einführung einer Rechenschaftspflicht gegenüber dem Bundesrat, dem Parlament und der Öffentlichkeit. Zudem werden die Notenbankinstrumente flexibler und moderner umschrieben.
Die in häuslicher Gemeinschaft begangenen Delikte sollen in Zukunft nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt werden. Damit sollen die Opfer besser geschützt werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats in die Vernehmlassung zu schicken.
Der elektronische Geschäftsverkehr gehört mit zu den sog. Fernabsatzgeschäften. Mit einer Teilrevision des Obligationenrechts soll das heute bereits für Haustürgeschäfte geltende Widerrufsrecht auf Fälle des sogenannten Fernabsatzes ausgedehnt werden.
Die Veräusserung von Ferienwohnungen an Ausländer ist nur im Rahmen eines Kontingents erlaubt. Der auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Simon Epiney zurückgehende Vorentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates will diese Bestimmung lockern.
Das geltende Verfahren bei Insolvenz von Banken muss überprüft und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Im Vordergrund steht eine Lösung, welche die Verantwortung für die Einbürgerung weiterhin den Kantonen überträgt. Dies soll jedoch nach einheitlichen bundesrechtlichen Kriterien geschehen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Service public im Rundfunk weiterhin von einer starken SRG erbracht wird, während die privaten Radio- und Fernsehveranstalter künftig mehr Freiheiten erhalten.
Post und Swisscom AG, die aus der ehemaligen Monopolistin PTT hervorgegangen sind, behaupten sich zwar seit 1998 in einem liberalisierten Umfeld. Sowohl der Post- wie auch der Telekommunikationsmarkt haben jedoch seither eine Dynamik entwickelt, die nach einer raschen Erweiterung des Spielraums der zwei Unternehmen ruft.
Der Expertenentwurf strebt die Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts an. Zu diesem Zweck wird die Schaffung eines Allgemeinen Teils des Haftpflichtrechts im Obligationenrecht vorgeschlagen, an den 30 Spezialgesetze so weit wie möglich angepasst werden.
Die elektronische Signatur soll der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Damit können Verträge in Zukunft auch auf elektronischem Weg geschlossen werden.