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Unmittelbar nach Abschluss der Beratungen der Eidgenössischen Räte zur Agrarpolitik 2011 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftsgesetz bei den Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen eröffnet.
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 ist auf die Dauer der Legislaturplanung ausgerichtet und somit auf Ende 2007 terminiert. Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Strategie beschloss der Bundesrat, sie bis 2007 zu erneuern. Basis für die erneuerte Strategie waren eine Gesamtevaluation der Strategie 2002 und eine Bilanz über die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz.
Ziele der Revision sind die Aufrechterhaltung der Äquivalenz zum EG Recht bei den Lebensmitteln tierischer Herkunft und die Vermeidung von Handelshemmnissen.
Mit dieser Verordnung bezeichnet der Bundesrat das Netz der bedeutenden, im Gelände noch sichtbaren historischen Verkehrswege. In das Inventar werden Wege und Strassen mit traditioneller Erscheinung sowie Verbindungen aufgenommen, die durch historische Quellen (Pläne, Dokumente etc.) belegt sind.
Die Errichtung eines nationalen Registers ist eine Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz an den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Das Register wird aber auch für das nationale Emissionshandelssystem benötigt. Gemäss Artikel 12 Absatz 4 der CO2-Verordnung erlässt das UVEK Vorschriften über die Führung des nationalen Registers. Das UVEK regelt in der Verordnung über das nationale Emissionshandelsregister unter anderem die Eröffnung der Konti im Register und die Einzelheiten der Transaktionen.
Mit der Einführung der neuen Versichertennummer werden in der Durchführung der AHV auch gewisse Abläufe geändert. Die Umsetzung der Neuregelung bringt aber vor allem Änderungen für Drittnutzer der Nummer mit sich. In Zukunft sind nur noch Stellen oder Institutionen zur systematischen Verwendung der AHV-Versichertennummer berechtigt, wenn hiefür eine gesetzliche Grundlage besteht. Zudem müssen sie sich bei der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV anmelden und zur Sicherstellung der Verwendung der richtigen Nummer sowie zur Vermeidung von Missbräuchen sichernde Massnahmen treffen, wobei gewisse Mindeststandards einzuhalten sind.
Es wird beantragt, die Verordnung über die Gebühren des Staatssekretariates für Wirtschaft im Bereich der Akkreditierung (GebV-Akk) in den folgenden wesentlichen Punkten zu ändern: Gebührenpflicht für die Behörden und Institutionen der Kantone und Gemeinden. Jahresgebühren für Hersteller von Referenzmatierialien und Anbieter von Eignungsprüfungen.
Im Jahre 2005 verabschiedeten die UNO und zwei ihrer Sonderorganisationen, die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEA) und die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO), ein Übereinkommen, die Änderung eines Übereinkommens sowie zwei Änderungsprotokolle zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit. Ziel dieser Übereinkommen und Änderungsprotokolle ist es, die bisherigen internationalen Regeln der UNO zum Schutz von Nuklearanlagen und -material sowie der Seeschifffahrt und von festen Plattformen auf dem Festlandsockel an neue terroristische Bedrohungsformen anzupassen. Insbesondere soll die internationale Zusammenarbeit bei der Verhinderung und strafrechtlichen Verfolgung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit verstärkt werden.
Die Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie vom 23. Februar 2000 (MetV) muss hinsichtlich der Bestimmungen über die Gebührenerhebung an die Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes (SR 172.041.1) angepasst werden. Gleichzeitig ist die Verordnung des EDI über die Gebührenansätze im Bereich Meteorologie und Klimatologie (MetGebV, SR 429.111) aufzuheben und in die MetV zu integrieren.
Am 20. Oktober 2005 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie über die Anerkennung von Diplomen im EU-Raum verabschiedet. Da die Schweiz das europäische System der Diplomanerkennung im Anhang III des Abkommens von 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit (FZA) grösstenteils übernommen hat, stellt sich nun die Frage, ob die Schweiz die Richtlinie 2005/36/EG übernehmen soll.
Mit der vorgeschlagenen Änderung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Betriebs- und Baubeiträge an Erziehungseinrichtungen künftig in Pauschalen ausgerichtet werden können. Die LSMV wurde der besseren Lesbarkeit halber neu strukturiert.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der VOSTRA-V soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Einbürgerungsbehörden auf Stufe Kanton (nicht aber auf Gemeindeebene) im Sinne eines Probebetriebs gemäss Artikel 367 Absatz 3 StGB (im Hinblick auf die Schaffung der rechtlichen Grundlagen auf Stufe StGB) bereits ab Ende 2007 online auf sämtliche Strafregisterdaten zugreifen können (Urteilsdaten sowie Daten über hängige Strafverfahren).
In seinem Bericht „10 Jahre Mehrwertsteuer“ stellte der Bundesrat 2005 grundsätzlichen Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer fest. Die Mehrwertsteuer wird als zu komplex und für Steuerzahler wie für die Verwaltung administrativ als zu aufwändig und risikoreich kritisiert. Der Bundesrat gibt nun verschiedene Reformmodelle zur Vereinfachung der Steuer in die Vernehmlassung. Sie reichen von Änderungen eher technischer Natur bis hin zu radikalen und innovativen Reformschritten mit Einführung eines einheitlichen Steuersatzes und der Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen. Die Reform soll insgesamt neutral für den Bundeshaushalt ausfallen und wird sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken.
Revision Art. 69; Ausnahmen im Bereich der Öffnungszeiten des Tischspielbereichs.
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA werden zahlreiche Bestimmungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe angepasst. Diese Arbeiten erfolgten im Rahmen der parlamentarischen Beschlüsse zur ersten und zweiten NFA-Botschaft und sind abgeschlossen. In einem letzten Schritt geht es nun darum, die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (Verordnungen) zu den einzelnen Politikbereichen anzupassen.
Für die Sicherstellung der Finanzierung für die Stilllegung von ausgedienten Kernkraftwerken sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der Kernenergienutzung bestehen heute zwei Fonds. Gesetzliche Grundlagen dazu bilden das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 sowie zwei Verordnungen und Reglemente. Mit der vorliegenden Revision werden die zwei bisherigen Verordnungen und Reglemente zu einer einzigen Verordnung zusammengeführt. Dabei werden die bestehenden Bestimmungen weitgehend übernommen. Neu geregelt werden insbesondere die Berechnungsgrundlage der Entsorgungskosten und der einzubezahlenden Beiträge sowie die Beobachtungsphase vor dem Verschluss eines geologischen Tiefenlagers.
Die neuen Artikel 17 Absatz 4 und 257 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) schaffen eine generelle gesetzliche Grundlage für die Abgeltung, und Artikel 17 Absatz 6 BStP beauftragt den Bundesrat, die Art der ausserordentlichen Kosten und die Ansätze der Abgeltung in einer Verordnung festzulegen.
Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes hat zwei Materien zum Gegenstand: Erstens verpflichtet es sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Zweitens wird mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum geschaffen.
Im Rahmen der vom Parlament geforderten Gesamtschau über die noch mit FinöV zu finanzierenden Eisenbahn-Infrastrukturprojekte sollen der NEAT-Gesamtkredit aktualisiert und die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) mittels neuem Bundesgesetz ZEB und Bundesbeschluss über den Gesamtkredit ZEB sichergestellt werden.
Am 1. Januar 2007 sind neue Bestimmungen des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren in Kraft getreten, die den elektronischen Verkehr zwischen Parteien und Bundesverwaltungsbehörden ermöglichen. Der Verordnungsentwurf konkretisiert diese Bestimmungen und regelt die Modalitäten.
Am 26. September 2007 wurde mit Kolumbien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Zwecks Verstärkung seiner wirtschaftlichen Öffnung ist Kolumbien kürzlich dazu übergegangen, mit Industriestaaten Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen. Diese Änderung der kolumbianischen Politik wurde schweizerischerseits genutzt, um ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschliessen.Das Abkommen enthält Regeln, die einen wirksamen Schutz vor Doppelbesteuerungen bieten und unterstützt den Ausbau der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen. Damit dient es auch der Sicherung und der Förderung schweizerischer Direktinvestitionen in Kolumbien.
Das geltende Mandat des Abkommens mit Europol ist auf zusätzliche Delikte zu erweitern.
Der Bundesrat will klären, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder neu getrennt besteuert werden sollen. Ein solcher Systementscheid drängt sich wegen gegensätzlicher parlamentarischer Vorstösse auf. Gleichzeitig will der Bundesrat mit dem Systementscheid der gesellschaftlichen Veränderung Rechnung tragen. Er schickt darum vier Modelle in die Vernehmlassung. Diese erfüllen weitestgehend die Vorgaben des Bundesgerichtes bezüglich Belastung der verschiedenen Kategorien von Steuerzahlenden durch die direkte Bundessteuer. Nach der Vernehmlassung sollen dem Parlament die notwendigen Grundlagen unterbreitet werden, damit es einen Grundsatzentscheid über die Besteuerungsform für Ehepaare treffen kann. Eine Systemänderung kann sich positiv auf den Arbeitsmarkt und dadurch auf das Wirtschaftswachstum auswirken.
Sehen und gesehen werden: Unter diesem Motto startet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Anhörung zu verschiedenen Änderungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Darin enthalten sind u. a. neue Vorschriften für die Ausrüstung von Lastwagen mit Reflektorbändern und Frontspiegeln. Die Änderungsvorschläge sollen einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.
Die Vernehmlassungsvorlage legt die Fragestellung der Erschöpfung im Patentrecht ganzheitlich dar. Ausgehend von den bisherigen Untersuchungen der Fragestellung durch den Bundesrat stellt die Vorlage die ganze Breite der Lösungsansätze dar und bewertet die verschiedenen Optionen rechtlich und wirtschaftlich.