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Anpassung von Gebühren und Entschädigungen an die aktuelle Situation (neu eingeführte Prüfungen, geänderte Prüfungsmodalitäten, Bereinigung von Unklarheiten usw.)
Das UNO-Feuerwaffenprotokoll und das UNO-Rückverfolgungsinstrument wollen mit der Festlegung von Mindeststandards eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsordnungen schaffen und so ein effizientes Vorgehen im Kampf gegen illegale Waffenherstellung und gegen den illegalen Waffenhandel ermöglichen. Der Bundesrat beschloss 2008, die Verpflichtungen aus den beiden Vorlagen ins schweizerische Recht umzusetzen. Die Unterzeichnung des UN0-Feuerwaffenprotokolls durch die Europäische Gemeinschaft führte zur Anpassung der EG-Waffenrichtlinie. Mit deren Übernahme und Umsetzung wird das UN0-Feuerwaffenprotokoll bereits weitgehend umgesetzt. Unterschiedliche Geltungsbereiche und Inhalte ergeben aber zusätzlichen Anpassungsbedarf. Diese Revision beinhaltet in einer Vorlage I die Genehmigung des UNO-Feuerwaffenprotokolls, die Ermächtigung des Bundesrates, den Beitritt der Schweiz zum Protokoll zu erklären und dessen Umsetzung in nationales Recht. Die einzige erforderliche Gesetzesänderung zur Umsetzung des UNO-Rückverfolgungsinstruments wird in Vorlage II aufgenommen: Im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme wird die Aufbewahrungsdauer für Daten zur Abgabe und Rücknahme der persönlichen Waffe verlängert. Zudem wird eine Änderung des Waffengesetzes unterbreitet, deren Notwendigkeit sich im Zuge der auf Verordnungsstufe erfolgten Umsetzung der Vorgaben von zwei Schengen-Weiterentwicklungen, der FRONTEX- und der RABIT-Verordnung ergeben hat.
Mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel gefährdeter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen werden diejenigen Teile der heutigen Artenschutzverordnung, die Eingriffe in grundrechtsgeschützte Positionen ermöglichen, auf die Stufe eines formellen Gesetzes gehoben. Bei der Revision des Tierseuchengesetzes geht es hauptsächlich um die Verstärkung der Präventionsmassnahmen. Das Tierschutzgesetz wird in einzelnen Punkten nachgebessert und aktualisiert.
Mit dem neuen Gesetz sollen kantonale Rahmenbedingungen für die Sport- und Bewegungsförderung geschaffen werden. Dabei gilt es, einerseits Bewährtes zu erhalten und andererseits neuen Sportentwicklungen in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Das neue Gesetz beschreibt die Tätigkeitsgebiete des Kantons und ermöglicht den Einbezug aller Akteure im Sport. Auf diese Weise soll der hohe Stellenwert der ehrenamtlichen Arbeit im Bereich von Sport und Bewegung auch in Zukunft gesichert werden.
Eine Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 20. Dezember 2006 präzisiert, in welchem Mass beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen wirtschaftlich tätig sein dürfen. Das UVEK hat die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen daraufhin überprüft, ob deren wirtschaftliche Tätigkeit im Einklang mit der neuen Regelung steht. Zudem hat sie geprüft, ob die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen die weiteren Voraussetzungen des Beschwerderechts noch erfüllen.
Die Regeln über Eigenmittelunterlegung und Risikoverteilung in der Eigenmittelverordnung sind an verschärfte internationale Standards anzupassen.
Das geltende BÜPF wird total revidiert. Es muss dafür gesorgt werden, dass die notwendigen Überwachungen weder heute noch in den kommenden Jahren durch die Verwendung neuer Technologien verhindert werden können. Kurz gesagt besteht das Ziel vor allem darin, nicht mehr, sondern besser überwachen zu können.
Die für die Umsetzung des Schengener Visa-Informationssystems (VIS) erforderlichen Gesetzesgrundlagen wurden vom Bundesrat am 29. Mai 2009 und vom Parlament im Dezember 2009 genehmigt. Um eine zuverlässige Identifikation der Visumgesuchstellerinnen und -steller zu ermöglichen, sind im zentralen System die biometrischen Daten (Fotografie und Abdrücke der zehn Finger) erfasst. Es ist angezeigt, die Gesetzesgrundlagen für das VIS durch eine neue Verordnung zu konkretisieren und das Verfahren für die Verwendung der Daten des europäischen Systems sowie des zukünftigen nationalen Visumsystems zu regeln. Das neue Schengener Visa-Informationssystem wird voraussichtlich im Dezember 2010 in Betrieb genommen
Zur Umsetzung einer Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben schlägt der Bundesrat die Einführung eines neuen Aus- und Weiterbildungskostenabzugs vor. Dieser soll als allgemeiner Abzug ausgestaltet sein und sowohl ins DBG als auch ins StHG aufgenommen werden. Als abzugsfähige Bildungskosten gelten in Zukunft alle beruflich veranlassten Bildungskosten, mit Ausnahme der Kosten für die berufsqualifizierende Erstausbildung und der Bildungskosten für ein Hobby oder zur Selbstentfaltung.
Das Bundesamt für Metrologie (METAS) soll mehr Selbstständigkeit erhalten, um seine Aufgaben effizienter erfüllen zu können. Der Bundesrat hat die dazu erforderliche Totalrevision des Messgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Er setzt damit seinen Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht) im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) um.
916.344: Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine Gleichbehandlung zwischen Betriebsgemeinschaften und Betriebszweiggemeinschaften bezüglich der HBV hergestellt werden. 919.117: Die Änderungen der Landwirtschaftlichen Datenverordnung erfolgen grösstenteils im Kontext des Programms ASA2011. So sollen mit dem Aufbau einer Kontrolldatenbank die Kontrollergebnisse.
In der Prüfungsverordnung MedBG müssen als Folge der Änderung der In der Prüfungsverordnung MedBG müssen als Folge der Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Zudem werden Regelungen eingefügt, die in der bisherigen Prüfungsverordnung MedBG fehlen (z.B. die Entschädigungsregelung für standardisierte Patientinnen und Patienten). Die Gebühren für die eidgenössische Prüfung werden im Vergleich zur geltenden Regelung herabgesetzt. Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen: Die Anpassungen hier stehen im Zusammenhang mit dem neuen Weiterbildungsgang Allgemeine Innere Medizin und mit der Aufhebung des Weiterbildungsganges Allgemeinmedizin. Zudem werden neu für die Pharmazie eidgenössische Weiterbildungstitel in Offizin- und Spitalpharmazie geschaffen.
Ab 2011 wird jedem Unternehmen in der Schweiz eine eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zugewiesen. Die zahlreichen Identifikationsnummern, die heute in der Verwaltung zur Identifikation der Unternehmen verwendet werden, werden schrittweise reduziert und durch die UID ersetzt. Damit kann der Kontakt zwischen den Unternehmen und den Behörden vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Die UID ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung im Bereich E-Government und für den elektronischen Datenaustausch. Die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) regelt die Modalitäten der Zuweisung und Verwendung der UID sowie die Verwaltung und Publikation des UID-Registers. Letzteres dient einzig der Identifikation von Unternehmen und wird teilweise öffentlich zugänglich sein.
Im Armeebericht wird die im Sicherheitspolitischen Bericht skizzierte Weiterentwicklung der Armee konkretisiert. Probleme der Armee und Massnahmen zu ihrer Behebung oder Linderung werden aufgezeigt. Die Risiken und Konsequenzen für die Armee werden anhand von Fallbeispielen dargestellt. Aus den Verwundbarkeiten werden Aktionen der Armee sowie ihre möglichen Leistungen abgeleitet. Das Leistungsprofil der Armee konkretisiert die Armeeaufgaben qualitativ und quantitativ. Basierend auf diesen Grundlagen werden ein Armeemodell und Varianten dazu dargestellt. Schliesslich werden Eckwerte zur Weiterentwicklung der Armee formuliert.
Die Qualitätskontrolle der Milch (neu: Milchprüfung) soll auf das Jahr 2011 neu ausgerichtet werden und in der Milchprüfungsverordnung geregelt werden. Die Milchqualitätsverordnung vom 23. November 2005 (MQV, SR 916.351.0) soll aufgehoben werden. Die Milchprüfung soll vereinfacht und die Eigenverantwortung der Branche höher gewichtet werden. Die Überwachung der Untersuchungsparameter soll gestärkt und dem europäischen Niveau angepasst werden.
Angesichts des zunehmenden Pferdebestands, der stetig steigenden Nachfrage nach Pferden und der geringen Einflüsse von Pferdeimporten auf die landwirtschaftliche Pferdezucht im Inland, drängt sich eine unbefristete, autonome Erhöhung des WTO-Zollkontingents Tiere der Pferdegattung auf. Das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung wird ab dem 1. September 2010 permanent um 500 auf 3'822 Stück erhöht.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) führte zu einer Stärkung der kantonalen Finanzautonomie. Das anzustrebende Ziel, den ressourcenschwachen Kantonen eine minimale Ausstattung an finanziellen Mitteln zu gewährleisten, wurde weitestgehend erfüllt. Zu diesem Schluss gelangt der erste Wirksamkeitsbericht zur NFA. Zusammen mit dem Wirksamkeitsbericht schickt der Bundesrat Vorschläge zur künftigen Dotierung der Ausgleichsgefässe in eine bis zum 2. Juli dauernde Vernehmlassung. Für die kommende Vierjahresperiode 2012-15 wird für den Ressourcen- und den Lastenausgleich eine Fortschreibung der bisherigen Grundbeiträge vorgeschlagen.
Mit diesen Änderungen werden gewisse Bestimmungen des Übereinkommens präzisiert, und die Liste der dem Übereinkommen unterstellten Vorhaben in Anhang I wird aktualisiert. Auf diese Weise soll die Durchführung des Übereinkommens verbessert werden.
Die Volksschule des Kantons Uri steht vor wichtigen Herausforderungen. Veränderte gesellschaftliche und bildungspolitische Rahmenbedingungen müssen in der Volksschule Uri umgesetzt werden. Zu erwähnen sind hier die Umsetzung der NFA, die Frage, wie sich die Volksschule im Kanton Uri nach dem Nein zum Konkordat HarmoS weiterentwickeln soll oder wie auf die trotz Grossprojekten zu erwartenden sinkenden oder stagnierenden Schülerzahlen sinnvoll reagiert werden kann.
Veränderungen verursachen Unsicherheit und als Folge davon können Ängste entstehen. Veränderungen können aber auch als Chance für positive Entwicklungen genutzt werden. Eine wichtige Voraussetzung dazu ist, dass ein Grundkonsens über die einzuschlagende Zielrichtung vorhanden ist.
Mit Hilfe von "Volkschule 2016" soll geklärt werden, wie die Volksschule des Kantons Uri im Jahr 2016 aussehen soll. Im vorliegenden Bericht werden aufgrund einer internen und externen Analyse neun Handlungsfelder beschrieben, die bis ins Jahr 2016 bearbeitet werden sollen. Nach einer breiten Diskussion und Vernehmlassung sollen die notwendigen Entscheide gefällt und anschliessend schrittweise und nach Prioritäten umgesetzt werden.