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Die geltende Familienzulagenverordnung vom 31. Oktober 2007 soll im Rahmen der Inkraftsetzung des Bundesratsgeschäfts 23.050 «Familienzulagengesetz. Änderung (Einführung eines vollen Lastenausgleichs)» angepasst werden.
Neue bundesrechtliche Grundlage für die Einrichtung, den Betrieb und die Finanzierung eines Registers für seltene Krankheiten, für die finanzielle Förderung der koordinierten Information über geeignete, spezialisierte Versorgungsstrukturen zur Bekämpfung seltener Krankheiten und für die finanzielle Förderung der Informations- und Beratungstätigkeit öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationen zu seltenen Krankheiten.
Die WBK-N hat beschlossen, der Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Kommission stützt ihren Vorschlag auf eine Deklarationspflicht für Tierprodukte, die unter Anwendung gewisser tierquälerischer Verfahren ohne vorgängige Betäubung des Tieres erzeugt wurden. Die im Juli 2025 auf Verordnungsstufe in Kraft getretene Deklarationspflicht gilt namentlich für Stopfleber, Magret und Confit von Enten und Gänsen, die gestopft wurden. Die Kommission möchte, dass die gewerbsmässigen Importe beobachtet werden und dass der Bundesrat Massnahmen erlässt, wenn nach fünf Jahren kein Rückgang dieser Importe zu verzeichnen ist. Sie beantragt zudem, die Deklarationspflicht auf Gesetzesebene zu verankern. Weitere Minderheiten möchten Einzelheiten des Gegenvorschlags angepasst haben, eine letzte Minderheit schliesslich beantragt Nichteintreten.
Mit der Vorlage soll die Motion 21.4516 Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» umgesetzt werden. Es soll ausdrücklich festgehalten werden, dass bei einer Temporeduktion auf verkehrsorientierten Strassen die Hierarchie des Strassennetzes gewährleistet bleiben muss und verlangt werden, dass die Erfüllung dieser Voraussetzung gutachterlich nachzuweisen ist. Der Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Lärm des Strassenverkehrs soll primär mit der Pflicht sichergestellt werden, verkehrsorientierte Strassen innerorts mit einem lärmarmen Belag auszustatten.
Mit der Änderung vom 14. Juni 2024 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Datenaustausch, Risikoausgleich) wurden die Versicherten, die im Ausland wohnen, in den Risikoausgleich einbezogen. Im Rahmen des vorliegenden Geschäftes wird diese Gesetzesänderung in der Verordnung umgesetzt. Am 24. November 2024 hat die Stimmbevölkerung die Änderung des KVG (einheitliche Finanzierung der Leistungen) angenommen. Auch diese Änderung erfordert einzelne Anpassungen in der VORA. Sie werden ebenfalls im vorliegenden Geschäft umgesetzt.
Aufgrund der Einführung der 13. AHV-Rente muss die Bestimmung zur Angemessenheit der Vorsorgepläne der 2. Säule in Artikel 1 BVV 2 angepasst werden. Wie in der Botschaft zur Vorlage angekündigt, ist die 13. AHV-Rente von der Angemessenheitsbeurteilung auszunehmen. Dabei wird die Gelegenheit genutzt, um weitere notwendige Verordnungsanpassungen im Bereich der 2. Säule vorzunehmen und sie im Rahmen eines «Pakets mit Verordnungsanpassungen» umzusetzen.
Mit der Vorlage will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die Cannabispolitik neu ausrichten und dabei die öffentliche Gesundheit und den Jugendschutz ins Zentrum stellen. Sie schlägt vor, den Umgang mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken in einem «Cannabisproduktegesetz» umfassend zu regeln. Das Verbot von Cannabis soll aufgehoben werden. Anbau, Herstellung und Verkauf von Cannabis sollen reguliert werden, ohne den Konsum zu fördern.
Die Verordnung regelt die innerstaatliche Umsetzung, falls sich die Schweiz in einer schweren Gasmangellage befinden würde und sie die Vertragsstaaten vom Gas-Solidaritätsabkommen und solidarische Gaslieferungen anfragen müsste.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates schlägt eine Änderung des Arbeitsgesetzes vor, die es den Kantonen ermöglicht, neu bis zu zwölf Sonntage im Jahr zu bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung Personal beschäftigt werden darf.
Das Parlament muss die weiteren interessierten und geeigneten Partnerstaaten genehmigen, mit denen die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten nach dem globalen Standard ab 2027 einführen und 2028 erstmals Daten austauschen soll.
Der bis Ende 2027 befristete Sondersatz für Beherbergungsleistungen von derzeit 3,8 Prozent soll um weitere acht Jahre bis zum 31. Dezember 2035 verlängert werden. Damit soll die vom Parlament überwiesene Motion 24.3635 Friedli umgesetzt werden.
Das neue Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine regelt die Zusammenarbeit beim Wiederaufbau der Ukraine unter Einbezug des Schweizer Privatsektors und ist vom Parlament zu genehmigen.
Erweiterung des AIA-Netzwerks der Schweiz mit Partnerstaaten ab 2027, die ihr Interesse anmelden und die Voraussetzungen des internationalen Standards erfüllen.
Das vorliegende Paket ist Ausdruck der Kontinuität der massgeschneiderten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Es stabilisiert den bewährten bilateralen Weg und garantiert das Funktionieren der bestehenden bilateralen Verträge für die Zukunft. Zudem werden dadurch die Beziehungen in denjenigen Bereichen weiterentwickelt, die im Interesse der Schweiz liegen. Dazu kommen inländische Massnahmen, die für die Umsetzung der völkerrechtlichen Verträge nicht zwingend sind, vom Bundesrat jedoch zusätzlich ausgearbeitet wurden.
Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen regeln die Grundzüge des Informationssystems Strassenverkehrskontrollen (ISK) und delegieren die Organisation und den Betrieb an den Bundesrat gemäss Artikel 89t des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01). Die entsprechenden Bestimmungen in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SR 741.013) werden aufgehoben.
Wie mit den übrigen Nachbarländern soll auch mit Deutschland ein moderner Staatsvertrag über die gemeinsame Landesgrenze abgeschlossen werden. Dieser dient vor allem dazu, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des unstrittigen Grenzverlaufs anhand moderner Koordinatendaten sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die betroffenen Behörden zu verbessern. Darüber hinaus sollen die zuständigen Behörden von nicht mehr zeitgemässen Aufgaben entlastet werden. Auch wird eine klare und transparente Zuständigkeitsregel für den Unterhalt der vereinbarten Grenzabschnitte eingeführt. Im Vertrag ist zudem die Einrichtung einer Grenzkommission vorgesehen.
Der Bundesrat will der Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Der indirekte Gegenvorschlag besteht aus einem neuen Rahmengesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und einer Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Ebenfalls will der Bundesrat das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) in das neue Rahmengesetz integrieren.
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) vom 21. März 2025 hat das Parlament die finanzielle Beteiligung der IV an der intensiven Frühintervention (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen beschlossen. In der vorliegenden Verordnung legt der Bundesrat nun die Ausführungsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung vor. Die Verordnung regelt die Modalitäten der IFI, die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer IFI, die Modalitäten der Beteiligung der IV an der Übernahme ihrer Kosten sowie die Datenerhebung und -weitergabe zu Statistik- und Aufsichtszwecken.
Mit der Annahme der Motion 23.3966 « Landesausstellung » am 13. März 2024 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Jahr 2030 festzulegen. Nach Prüfung ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass hierfür eine eigenständige gesetzliche Grundlage in Form eines Spezialgesetzes erforderlich ist. Mit dem Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) sollen diese Rahmenbedingungen definiert und die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Anpassung von Verordnungen des Umweltrechts, namentlich die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfall-Verordnung, VVEA; SR 814.600) und die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) zu einer Verordnung über Verpackungen (Verpackungsverordnung; VerpV).
Der Verordnungsentwurf konkretisiert die Umsetzung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz. Er regelt die Ausgestaltung der Vertrauensinfrastruktur, über die die E-ID und weitere elektronische Nachweise bereitgestellt werden. Die Infrastruktur umfasst unter anderem Register zur Verwaltung von Identifikatoren sowie Anwendungen zur Aufbewahrung und zur Prüfung digitaler Nachweise. Die E-ID wird online beantragt, wobei das Bundesamt für Polizei für die Ausstellung verantwortlich ist. Die Identitätsprüfung kann entweder online oder vor Ort in den kantonalen Erfassungszentren oder – für die Auslandschweizerinnen und -schweizer – bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen. Technische Standards und Formate werden als Empfehlungen definiert, die teilweise verbindlich erklärt werden können.
In Umsetzung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative schlägt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) vor. Die Vorlage verfolgt das Ziel, eine möglichst gleichmässige Beteiligung an der Betreuung des Kindes zu fördern, wenn die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben und es ihnen nicht gelingt, sich auf ein Betreuungsmodell zu einigen. Dazu stellt die Kommission zwei Varianten der Umsetzung der parlamentarischen Initiative zur Diskussion.
Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage ist die Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes (WRG; SR 721.80). Die Änderung des WRG dient der Umsetzung von Punkt 2 der Motion 23.3498 UREK-N: «Ehehafte Wasserrechte schützten und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen». Diese Änderung erfordert auch eine Anpassung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; SR 210).
Mit der Teilrevision werden einerseits die Grundlagen für einen Zugang zu den Notdiensten von Polizei, Feuerwehr und Sanität über eine Textfunktion eingeführt. Andererseits wird neben den Notdiensten die Kategorie der Hilfs- und Beratungsdienste sowie eine Kurznummer für die Opferhilfe eingeführt. Weitergehend werden Vorgaben der technischen Realität angepasst (insb. im Bereich der Notrufe aus den Fahrzeugen, NGeCall). Insgesamt führt die Teilrevision zu einer erstem Modernisierungsschritt im Bereich des Notrufs und der Notdienste.
Invasive gebietsfremde Organismen können grosse gesundheitliche, ökologische und ökonomische Schäden verursachen. Um diese Auswirkungen gering zu halten, sind möglichst frühzeitig umfassende Massnahmen zu ergreifen. Die geltenden Rechtsgrundlagen reichen dafür nicht aus. Neu sollen die Kantone im Umweltschutzgesetz ermächtigt werden, Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen zu regeln. Bei grossen Infrastrukturanlagen wie Nationalstrassen erlässt der Bund solche Vorschriften.