Quelle
fedlex.admin.ch

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Warten auf Stellungnahmen
20. Juni 2025 - 31. Oktober 2025

Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen (ISKV)

Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen regeln die Grundzüge des Informationssystems Strassenverkehrskontrollen (ISK) und delegieren die Organisation und den Betrieb an den Bundesrat gemäss Artikel 89t des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01). Die entsprechenden Bestimmungen in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SR 741.013) werden aufgehoben.