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Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage ist die Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes (WRG; SR 721.80). Die Änderung des WRG dient der Umsetzung von Punkt 2 der Motion 23.3498 UREK-N: «Ehehafte Wasserrechte schützten und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen».