Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Warten auf Ergebnisbericht
20. Juni 2025 - 15. Oktober 2025

Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID)

Der Verordnungsentwurf konkretisiert die Umsetzung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz. Er regelt die Ausgestaltung der Vertrauensinfrastruktur, über die die E-ID und weitere elektronische Nachweise bereitgestellt werden. Die Infrastruktur umfasst unter anderem Register zur Verwaltung von Identifikatoren sowie Anwendungen zur Aufbewahrung und zur Prüfung digitaler Nachweise. Die E-ID wird online beantragt, wobei das Bundesamt für Polizei für die Ausstellung verantwortlich ist. Die Identitätsprüfung kann entweder online oder vor Ort in den kantonalen Erfassungszentren oder – für die Auslandschweizerinnen und -schweizer – bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen. Technische Standards und Formate werden als Empfehlungen definiert, die teilweise verbindlich erklärt werden können.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen