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Zur Abfederung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie (Covid-19) haben Bundesrat und Parlament Massnahmen beschlossen. Dies hat hohe ausserordentliche Ausgaben zur Folge, welche gemäss Ergänzungsregel zur Schuldenbremse amortisiert werden müssen. Die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes regelt den Umgang mit den ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19.
Die elektronische Kommunikation hat sich im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben etabliert. Auch im informellen Kontakt zwischen Privatpersonen und Behörden herrscht die elektronische Kommunikation vor. Diese Realität jedoch steht in einem markanten Gegensatz zum Bereich des formellen Verwaltungshandelns. Hier steht die aktuelle Rechtslage dem elektronischen Weg in wesentlichen Punkten entgegen. Als Folge davon ist der formelle Geschäftsverkehr an die schriftliche Form (d.h. Schrift auf Papier) gebunden. Mit beiliegendem Vernehmlassungsentwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen für einen rechtsverbindlichen und medienbruchfreien elektronischen Geschäftsverkehr mit den öffentlichen Organen im Kanton Zürich geschaffen werden. Das Rechtsetzungsprojekt ist Teil des Impulsprogramms, welches der Regierungsrat für die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung 2018 - 2023 (RRB Nr. 390/2018) genehmigt hat. Es handelt sich um das Vorhaben IP 2.1 «Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr (DigiLex)» und dient der Umsetzung des Ziels Nr. 2 «Verbesserung der Rahmenbedingungen für Akzeptanz, Zugänglichkeit und Anwendung von Online-Angeboten».
Mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes wird das Verkehrsverbot von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben und der Umgang mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln erleichtert. Entsprechend werden Änderungen am Ausführungsrecht notwendig, insbesondere: - Anpassung der erforderlichen Bewilligungs- und Kontrollmassnahmen in der Betäubungsmittelkontrollverordnung sowie die Einzelheiten betreffend die Datenerhebung des BAG über die ärztlichen Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln (BetmKV) - Umteilung von Cannabis zu medizinischen Zwecken vom Verzeichnis d mit den verbotenen Betäubungsmitteln ins Verzeichnis a in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI)
Kernpunkte der Vernehmlassungsvorlage, bestehend aus einer Änderung des BauG, einer Änderung des BewD und dem zugehörigen Vortrag, sind: Gesetzgeberische Umsetzung der vom sog. Kontaktgremium Planung unter der Leitung der DIJ im Herbst 2020 beschlossenen, mit Medienmitteilung vom 13.11.2020 kommunizierten Massnahmen zur Optimierung des Verfahrens für kommunale Pläne. Umsetzung des vom Grossen Rat 2019 mit der Überweisung der Motion M 133-2019 Lanz (SVP, Thun) «Rechtssicherheit nach qualitätssichernden Verfahren» erteilten Gesetzgebungsauftrags. Im Sinn von ergänzenden Erläuterungen werden zusammen mit der Vernehmlassungsvorlage bereits heute die vorgesehenen Ausführungsbestimmungen in der Bauverordnung (BauV) vorgelegt. Diese Unterlagen sind indessen nicht Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung, sondern sollen den Vernehmlassungsteilnehmenden als Zusatzinformationen dienen. Zur BauV-Änderung wird zu gegebener Zeit ein separates Konsultationsverfahren durchgeführt.
Die LSVA-Erfassungsgeräte und die strassenseitige LSVA-Infrastruktur müssen abgelöst werden. Die LSVA wird daher technisch modernisiert und an den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) angeglichen. Die Anpassungen erfordern eine Änderung des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 19. Dezember 1997 und der Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 6. März 2000.
Der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid soll die Aufgabe übertragen werden, ein Monitoringsystem zur Beurteilung der Versorgungslage im Elektrizitätsbereich für die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zu betreiben. Dazu ist eine Anpassung der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW) erforderlich. Im Bereich der Gasversorgung ist die Übertragung von öffentlichen Aufgaben an den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) vorgesehen. Davon betroffen ist die Vorbereitung von Massnahmen der WL für den Fall einer schweren Erdgasmangellage infolge von Marktstörungen. Dazu ist eine neue Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft zu schaffen.
Mit der Verordnung (EU) 2021/1148 wird der BMVI-Fonds für den Zeitraum 2021–2027 geschaffen. Er ist das Nachfolgeinstrument des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze), an dem sich die Schweiz ab August 2018 offiziell beteiligte und der Ende 2020 auslief. Wie beim ISF-Grenze, handelt es sich auch beim BMVI-Fonds um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und/oder Seeaussengrenzen sowie bedeutenden internationalen Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der BMVI-Fonds soll zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik und zur Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung durch die Schengen-Staaten beitragen, um so irreguläre Migration zu bekämpfen und legale Reisen zu erleichtern. Die Schengen-Staaten werden mit Geldern aus dem BMVI-Fonds unterstützt, um ihre Kapazitäten in diesen Bereichen aufzubauen und zu verbessern und die Zusammenarbeit, insbesondere mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, zu stärken. Ebenso soll der BMVI-Fonds der EU ermöglichen, rasch und wirksam auf sicherheitsbezogene Krisen, die das Funktionieren des Schengen-Systems in Frage stellen könnten, zu reagieren.
Mit den Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 wird das Visa-Informationssystem erneuert, um neuen Herausforderungen in der Visa-, Grenz- und Sicherheitspolitik besser gerecht zu werden. Das Visa-Informationssystem ist eine EU-Datenbank, die die Grenzschutzbeamten an den Schengen-Aussengrenzen mit den Konsulaten der Schengen-Staaten in der ganzen Welt verbindet. Das System wurde 2015 weltweit eingeführt. Es liefert den Visumbehörden die wichtigsten Informationen über Personen, die Schengen-Visa für Kurzaufenthalte beantragen, und ermöglicht es Grenzschutzbeamten, Reisende zu erkennen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Um sicherzustellen, dass diese Behörden jederzeit über die erforderlichen Informationen verfügen, wird das System mit den Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 ausgeweitet, indem insbesondere auch Personen, die Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel innehaben oder beantragt haben, im System erfasst werden. Die EU modernisiert ihre Informationssysteme für Sicherheit und Grenzmanagement, um Informationslücken zu schliessen und die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen. Ferner wird eine Anpassung des AIG beantragt (Vorlage 2), womit die EZV als Strafverfolgungsbehörde den Zugriff auf den CIR und den Zugang zu den damit verbundenen EU-Informationssystemen (EES, ETIAS, VIS) erhalten soll.
Die Unwetter im Jahr 1987 trafen den Kanton Uri besonders hart. Im Rahmen der Schadensbehebung hat sich eindrücklich gezeigt, dass die dadurch entstandenen Schäden an Gebäuden nicht allesamt von Versicherungen gedeckt wurden, da zahlreiche Gebäude in Uri infolge Fehlen eines Gebäudeversicherungsobligatoriums über keinen oder nicht genügenden Versicherungsschutz verfügten. Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz, GVG; RB 40.1402) per 1. Januar 1993 wurde sichergestellt, dass alle im Kanton Uri gelegenen Gebäude wertrichtig gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sind.
Der Kanton Uri ist aufgrund seiner Topographie verschiedenen Elementarrisiken wie z.B. Hochwasser, Steinschlag, Lawinen besonders stark ausgesetzt. Der Vollzug des GVG hat sich in verschiedenen Ereignissen immer wieder bewährt und sichergestellt, dass ein verursachter Schaden auch von den Versicherungen getragen wurde. Seit der Inkraftsetzung des Gebäudeversicherungsgesetzes im Jahr 1993 haben sich aber in der Praxis marginale Gesetzeslücken und Unsicherheiten im Hinblick auf das Rechtsverfahren gezeigt. Auch hat sich in der Art, wie Gesetze formuliert werden (z.B. geschlechtsneutrale Formulierung), verschiedene Veränderungen ergeben. Eine Modernisierung und moderate Überarbeitung des Gesetzes ist nun angezeigt.
Die vorliegende Totalrevision beinhaltet demzufolge grossmehrheitlich formelle Änderungen und bezweckt, das Gesetz rechtssicherer, übersichtlicher und für die Bürgerinnen und Bürger besser und verständlicher lesbar zu machen. Da beinahe alle Artikel von diesen formellen Änderungen betroffen sind, wird das Gesetz einer Totalrevision unterzogen.
Die Justizleitung und die Regierung unterstützen das vorliegende Projekt und die Realisierung des neuen Standorts für das Bezirksgericht Lenzburg am Standort Malagarain. Unter Berücksichtigung der Landstellungspflicht soll ein Neubau auf der Baurechtsparzelle der Stadt Lenzburg realisiert werden.
In Ergänzung zum Vorentwurf des genannten Bundesgesetzes, zu dem bereits von Dezember 2020 bis März 2021 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde, wird eine zusätzliche Gesetzesbestimmung in Form einer Übergangsbestimmung unterbreitet, die die Finanzierung der «Agenda Nationale Infrastrukturen und Basisdienste DVS» zum Gegenstand hat. Mit dieser Bestimmung soll sich der Bund bei Vorliegen der definierten Voraussetzungen verpflichten, eine ab 2024 auf vier Jahre befristete Anschubfinanzierung für Projekte der Agenda zu gewährleisten.