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Der Zustand der Biodiversität in der Schweiz ist unbefriedigend. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind bedroht. Mit dem Rückgang der Artenvielfalt ist auch genetische Vielfalt verloren gegangen. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat Strategie und Aktionsplan zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität in der Schweiz ausformuliert.
Vor diesem Hintergrund hat auch der Kanton unter Einbezug der Gemeinden Riehen und Bettingen den vorliegenden Entwurf einer kantonalen Biodiversitätsstrategie inklusive Massnahmenpaket (Aktionsplan) erarbeitet. Die kantonale Biodiversitätsstrategie nimmt die internationalen und nationalen Vorgaben auf und legt sie auf die Verhältnisse des Kantons Basel-Stadt um.
Mit der Änderung der Bankenverordnung wird die Anpassung des Bankengesetzes (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung) vollzogen. Weitere Änderungen werden vorgesehen zu den Themenbereichen Sanier- und Liquidierbarkeit (Resolvability), Bankenkategorisierung sowie in der Gebühren- und Abgabeverordnung der FINMA.
Der Kanton betreibt seit über einem Jahrzehnt eine aktive Energiepolitik, mit welcher er den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen im Kanton senkt. Das letzte Massnahmenprogramm, das Energiekonzept 2009, hatte einen Planungshorizont bis Ende 2020 und konnte erfolgreich umgesetzt werden.
Das vorliegende Energie- und Klimakonzept 2035 umfasst einen Zeitraum bis ins Jahr 2035. Er berücksichtigt die veränderten energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen. Entsprechend fokussiert das Energie- und Klimakonzept 2035 neu zusätzlich auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und behandelt diese mit den Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energie gleichwertig. Das Thema Versorgungssicherheit wird in mehreren Aspekten beleuchtet.
Im Energie- und Klimakonzept 2035 zeigt der Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton die Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Schutz des Klimas und für eine verbesserte Versorgungssicherheit in den nächsten Jahren gezielt und koordiniert angehen will.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu den Revisionen der Stauanlagenverordnung (StAV), der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV), der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK) und der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK), der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung soll das Naturobjekt Entenweiher, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden. Das Gebiet wurde im Rahmen der Zonenplanrevision Riehen keiner Naturschutz- oder Naturschonzone zugewiesen.
Das Naturobjekt Entenweiher liegt inmitten des stark frequentieren Naherholungsgebiets der Wieseebene (Landschaftspark Wiese). Obwohl die Erholungsnutzung bis anhin keine bedeutende Gefährdung des Objekts darstellt, sollen angesichts der hohen Naturwerte beschränkende und lenkende Schutzbestimmungen erlassen werden. Die Erholungsnutzung soll weiterhin möglich sein.
Das Parlament hat am 1. Oktober 2021 u.a. Änderungen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beschlossen (BBl 2021 2321). Aufgrund dieser Gesetzesänderungen besteht Revisionsbedarf in folgenden Verordnungen: Energieverordnung (EnV), Energieförderungsverordnung (EnFV), Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En), Stromversorgungsverordnung (StromVV). Gleichzeitig beantragt das UVEK weitere Anpassungen in folgenden Verordnungen: Energieverordnung (EnV), Energieeffizienzverordnung (EnEV), Energieförderungsverordnung (EnFV), Stromversorgungsverordnung (StromVV).
Die Luzerner Polizei steht vor einem wegweisenden Umbau: Mit der Organisationsentwicklung 2030 sollen das Korps um total 118 Stellen aufgestockt und die Strukturen sowie Prozesse vereinfacht werden. Die Hauptziele der Reorganisation sind die effiziente Bekämpfung der Kriminalität, hohe präventive Präsenz im öffentlichen Raum sowie der Ausbau der bevölkerungsnahen Polizeiarbeit. Der Planungsbericht über die Leistungen und Ressourcen der Luzerner Polizei fasst die zentralen Elemente der oe 2030 zusammen.
Die Volksinitiative «Anti-Stauinitiative» (Gesetzesinitiative) verlangt, dass dem motorisierten Individualverkehr (MIV) der nötige Raum geben wird, damit Gewerbe und Bürgerinnen und Bürger eine möglichst hohe autobasierte Mobilität geniessen und die Strassenkapazität ihren Bedürfnissen entspricht. Die Kapazität des kantonalen Strassennetzes soll sich an der Nachfrage des MIV ausrichten.
Hierzu soll § 6 des Strassengesetzes mit einem neuen Absatz 1bis ergänz werden, der vorschreibt, dass der Kanton Luzern die Leistungsfähigkeit von Strassen mit übergeordneter Bedeutung an der Nachfrage des privaten motorisierten Verkehrs ausrichten soll. Die bestehenden Kapazitäten von Strassen mit übergeordneter Bedeutung dürften zudem nicht reduziert werden.
Der Regierungsrat hat der Gesetzesinitiative im Auftrag des Kantonsrates einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag nimmt die berechtigten Anliegen (Erreichbarkeit als Grundlage für die Wirtschaft und Wettbewerbsfaktor; Reduktion der volkswirtschaftlichen Kosten von Staus) der Initianten auf und stellt zugleich sicher, dass sie mit den aktuellen Grundsätzen und den laufenden umfassenden Planungen, unter anderem mit dem breit abgestützten Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern», vereinbar bleiben. Ziel des Gegenvorschlags ist der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kantonsstrassen für alle Mobilitätsformen.
Am 11. November 2021 wurde die Volksinitiative «Attraktive Zentren» eingereicht. Diese in der Form einer Gesetzesinitiative eingereichte Volksinitiative verlangt, dass die Ortszentren entlang von Kantons- und Gemeindestrassen siedlungsverträglicher zu gestalten sind. Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sollen künftig verschiedene Aspekte in der Verkehrsplanung, wie beispielsweise Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs oder zur Reduktion der Lärmbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV), gefördert werden.
Bei der Gestaltung von Ortsdurchfahren ist beabsichtigt, den Massnahmen zur Klimaadaption mehr Beachtung zu schenken. Die Ziele sollen mittels einer Anpassung im Strassengesetz (StrG) erreicht werden. Hierzu soll ein neuer § 34a ins Strassengesetzes aufgenommen werden, wonach Ortsdurchfahrten siedlungsverträglich zu gestalten sind.
Der Regierungsrat beabsichtigt, die Gesetzesinitiative abzulehnen und dieser einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Gegenentwurf soll die Anliegen der Volksinitiative mehrheitlich aufnehmen, ohne aber in die akzeptierte Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton einzugreifen. Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement ermächtigt, zum Gegenentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die kantonale Bibliotheksstrategie und -förderung stützt sich auf das Bibliotheksgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 276.1; abgekürzt BiblG), das seit 1. Januar 2014 in Vollzug ist und die Bibliotheksverordnung (sGS 276.11), die seit 1. Januar 2015 erlassen ist. Kanton und Gemeinden sind beauftragt, gemeinsam die bibliothekarische Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Den Gemeinden wird die Hauptverantwortung zugewiesen, der Kanton seinerseits unterstützt das Bibliothekswesen insgesamt und ergänzt das Angebot der Gemeinden. Gleichzeitig tragen die Schulträger die Verantwortung für die bibliothekarische Grundversorgung ihrer Schülerinnen und Schüler.
Erarbeiten einer Vollzugsverordnung für die verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen. Dabei handelt es sich um Berichterstattungspflichten von klimarelevanten Tätigkeiten im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative.
Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005 regelt die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen sowie die Anerkennung von Urteilen, wenn Parteien für einen Rechtsstreit die Gerichte eines bestimmten Staates gewählt haben.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2022 die achte Teilrevision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet und die Finanzdirektion beauftragt, das verwaltungsexterne Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der Kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.
Ziel der Revision ist die langfristige Sicherstellung der Spezialfinanzierung Strassenbau. Dazu soll die heutige Besteuerung nach dem Hubraum ersetzt werden. Der Hubraum wird immer kleiner und die Motoren werden immer stärker. Dadurch sinken die durchschnittlichen Steuereinnahmen pro Fahrzeug.
Als neue Steuerparameter werden das Gesamtgewicht und die Leistung vorgesehen. Anhand eines zeitlich begrenzten Bonus sollen überdies besonders energieeffiziente Fahrzeuge gefördert werden. Daneben sind punktuell einzelne kleinere Anpassungen vorgesehen.
Der Gesetzesnachtrag regelt die Finanzierung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (FL/VA) im Zusammenhang mit der Verwendung der Integrationspauschalen (IP) des Bundes. Einzelheiten der Finanzflüsse, Abläufe und Zuständigkeiten sind dabei in einer vorgesehenen Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) geklärt.
Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten gibt den erläuternden Bericht zur digitalen Bildungsstrategie an den Sonder- und Regelschulen im Kanton Freiburg in die Vernehmlassung. Im Mittelpunkt des Referenzrahmens dieser Strategie stehen die Qualität des Lernens, die Ausbildung der Lehrkräfte, die Unterstützung der Schuldirektionen und die didaktischen und technischen Ressourcen. Der pädagogische Nutzen des Projekts hat Vorrang und definiert eine angemessene Informatikausrüstung. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. Juni 2022.
Im Teilprojekt «Mittelgenerierung» soll die Besteuerung der Motorfahrzeuge überprüft werden. Dabei sind auch die Anliegen der Motionen 42.18.17, 42.19.05 und 42.19.09 abzubehandeln.
Im zweiten Teilprojekt «Mittelbedarf» soll evaluiert und aufgezeigt werden, welche finanziellen Mittel erforderlich sind, um das Strassenwesen zukünftig angemessen finanzieren zu können. Dabei soll mit verschiedenen Szenarien die Realisierungswahrscheinlichkeit von Grossprojekten berücksichtigt werden.
Im Teilprojekt «Mittelgenerierung» soll die Besteuerung der Motorfahrzeuge überprüft werden. Dabei sind auch die Anliegen der Motionen 42.18.17, 42.19.05 und 42.19.09 abzuhandeln. Im zweiten Teilprojekt «Mittelbedarf» soll evaluiert und aufgezeigt werden, welche finanziellen Mittel erforderlich sind, um das Strassenwesen zukünftig angemessen finanzieren zu können.
Dabei soll mit verschiedenen Szenarien die Realisierungswahrscheinlichkeit von Grossprojekten berücksichtigt werden. Auf Basis der Resultate aus den beiden Teilprojekten soll dann ein Konzept für die zukünftige Strassenfinanzierung hergeleitet werden, welches Szenarien mit einer entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeit abzudecken vermag. Entsprechend diesem Konzept sind die konkreten Gesetzesänderungen zu evaluieren und auszuarbeiten.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken in eine externe Vernehmlassung gegeben. Das neue Gesetz soll weniger Bestimmungen umfassen und schlank sein mit nur noch zwei Bewilligungsarten.