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Durch eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen sollen Mittel für die Sanierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden zur Verfügung gestellt werden. Vermieter sollen zudem die Möglichkeit erhalten, sich von der CO2-Abgabe zu befreien; die eingesparten Beträge sollen sie nicht an die Mieter weitergeben müssen, soweit diese in CO2-mindernde Massnahmen investiert werden und die entsprechenden Investitionskosten nicht auf die Mietzinse überwälzt wurden.
Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2007 einen Beschluss zum so genannten "Cassis-de-Dijon"-Prinzip gefasst. Auf dieser Basis ist eine Revision der BSV vorzunehmen. Ziel dieser Änderung ist eine weitgehende Angleichung der Bestimmungen über Sportboote an die Vorgaben der EG-Richtlinie 94/25/EG bzw. 2003/44/EG (Sportbootrichtlinie). Diese Revision hat Auswirkungen auf die Zulassung von Wassermotorrädern in der Schweiz sowie auf technische Präventionsmassnahmen an Sportbooten im Umweltschutzbereich. Die Revision wird ausserdem zur Anpassung einiger anderer Bestimmungen genutzt.
Die nationalen Prozesse und Kompetenzen für die Schengener Fahndungszusammenarbeit sowie die Zugriffsrechte der Behörden werden in der Verordnung geregelt.
Mit dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 hat die EU ihre fünfte Erweiterungsrunde abgeschlossen. Wie bereits für die EU-Beitrittsstaaten von 2004, waren auch für die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf die beiden neuen Mitgliedsstaaten Verhandlungen mit der europäischen Kommission notwendig. Diskutiert wurden insbesondere der Beginn der Laufzeit der Übergangsfristen sowie die Dauer der speziellen Schutzklausel, welche der Schweiz erlaubt, auch nach Ablauf der Übergangsfristen wieder Kontingente einzuführen. Die Verhandlungen resultierten in einem zweiten Protokoll zum FZA, welches vom Parlament genehmigt werden muss und dem fakultativen Referendum unterstellt ist.
Die Abkommen der Bilateralen I wurden für eine ursprüngliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen. Ohne gegenteilige Notifizierung bis zum 31. Mai 2009 werden sie automatisch auf unbestimmte Dauer weitergeführt. Dieser Entscheid ist Gegenstand eines, dem fakultativen Referendum unterstellten, Bundesbeschlusses. Eine Volksabstimmung zu dieser Frage müsste vor Ende Mai 2009 stattfinden.
Gestützt auf die Artikel 12 Abs. 3,13 und 60 Medizinalberufegesetz (MedBG, SR 811.11) erlässt der Bundesrat eine Prüfungsverordnung, welche den Inhalt, das Prüfungsverfahren und die Prüfungsgebühren, Entschädigungen für die Expertinnen und Experten für die ab 2011 neu gestalteten eidgenössischen Prüfungen in den universitären Medizinalberufen festlegt.
Die Registerverordnung ist eine Ausführungsverordnung des Medizinalberufegesetzes und regelt die Inhalte des öffentlich zugänglichen Medizinalberuferegisters sowie die Rechte und Pflichten der Partner, die für das Einspeisen von Daten in diese Datenbank verantwortlich sind.
Baumaschinen sind eine bedeutende Dieselrussquelle. Mit der vorliegenden Änderung der Luftreinhalte-Verordnung soll der Russausstoss von Baumaschinen weiter reduziert und der Vollzug schweizweit harmonisiert werden. Der Entwurf sieht eine einheitliche Partikel-Emissionsbegrenzung (Anzahlgrenzwert bzw. Anforderungen an Partikelfilter) für Maschinen und Geräte auf sämtlichen Baustellen und ähnlichen Anlagen vor.
In der Schweiz wurde die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution vor sechs Jahren angeregt. Infolge von zwei parlamentarischen Vorstössen führte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Jahr 2003 breit angelegte Konsultationen durch. Am 24. Januar 2007 beauftragte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen, um den Bedarf und Nutzen einer solchen Institution zu prüfen. In diesem Rahmen möchte das EDA die Meinung der Privatwirtschaft erfahren.
Am 5. Oktober 2007 haben die Eidgenössischen Räte den Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum angenommen und weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes zugestimmt (BBl 2007, 7201 und BBl 2007, 7149). Am 24. Januar 2008 wird die Referendumsfrist zu beiden Vorlagen ablaufen. Es ist geplant, das revidierte Urheberrechtsgesetz per 1. Juli 2008 in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses und des revidierten Urheberrechtsgesetzes erfordern eine Änderung der Urheberrechtsverordnung.
Um die Abwicklung der komplexen Vollzugsaufgaben im öffentlichen Vetrinärdienst effizienter zu gestalten, haben das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die kantonalen Veterinärämter zusammen ein Geschäfts- und Datenverwaltungssystem entwickelt. Die Verordnung regelt insbesondere das Verfahren der Zusammenarbeit mit den Kantonen, namentlich die Einzelheiten der Finanzierung, den Datenkatalog, die Verantwortlichkeiten für die Datenbearbeitung, Zugriffsrechte, Datenschutz und Datensicherheit sowie Archivierung. Es besteht die Absicht, das heutige System weiterzuentwickeln, damit es im Bereich der gesamten Lebensmittelkette verwendet werden kann.
Am 22. Juni 2007 haben die Eidgenössischen Räte der Änderung des Patentgesetzes zugestimmt und den Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000 genehmigt (BBl 2007 4593 und 4701). Am 11. Oktober 2007 ist die Referendumsfrist zu beiden Vorlagen unbenutzt verstrichen. Es ist geplant, das revidierte Patentgesetz per 1. Juli 2008 in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung des revidierten Patentgesetzes und die Ratifizierung des Patentrechtsvertrags erfordern eine Änderung der Patentverordnung.
Die gemeinsame und einheitliche Steuerung durch Bund und Kantone umfasst gemäss den neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung neu den gesamten Hochschulbereich (ETH, Universitäten, Fachhochschulen). Bund und Kantone verpflichten sich zur Durchführung einer nationalen strategischen Planung auf gesamtschweizerischer Ebene und zur optimalen Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Die Ausrichtung der Beiträge an die Betriebsaufwendungen erfolgt stärker leistungs- und resultatsorientiert. Bund und Kantone sorgen durch die Festlegung von Grundsätzen zur Qualitätssicherung und die Einrichtung eines unabhängigen Akkreditierungssystems für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich.
Das Nationale Programm Ernährung und Bewegung 2008 - 2012 (NPEB) hat zum Ziel, Übergewicht und Fettleibigkeit vor allem bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz wirksamer zu bekämpfen und die damit verbundenen Folgekrankheiten und die volkswirtschaftlichen Kosten zu reduzieren.
Das Nationale Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) hat zum Ziel, den problematischen Alkoholkonsum und insbesondere das Rauschtrinken bei Jugendlichen zu reduzieren, und so Folgeerkrankungen, Unfälle und Gewalttaten einzudämmen. Es setzt auf eine verstärkte Koordination zwischen den Akteuren der Alkoholpolitik.
Es ist uns zusammen mit den weiteren Unterzeichnenden des Programms ein Anliegen, dem Bundesrat das Nationale Programm Alkohol in Kenntnis der Haltung der verschiedenen Interessengruppen vorzulegen.
Die Strafverfolgung auf Bundesebene liegt gemäss Vernehmlassungsentwurf in Zukunft von der Verfahrenseröffnung bis zur Erhebung und Vertretung der Anklage bei der Bundesanwaltschaft. Dies ist die Folge der neuen Strafprozessordnung, die für den Bund und alle Kantone gilt. Die Bundesanwaltschaft soll der Aufsicht durch den Bundesrat unterstehen, denkbar sind aber auch andere Modelle (wie zum Beispiel das Bundesgericht). Die starke Stellung der Bundesanwaltschaft wird durch die zuständigen kantonalen Zwangsmassnahmengerichte ausgeglichen. Damit wird das lange dauernde zweistufige Verfahren mit Bundesanwaltschaft und Eidgenössischem Untersuchungsrichteramt zu einem einstufigen Verfahren. Dies sieht der Vorentwurf zum Strafbehördenorganisationsgesetz vor, der die Vorgaben der neuen Strafprozessordnung auf Stufe Bund umsetzt. Der Bundesrat hat am Freitag die Vorlage bis am 31. Dezember 2007 in die Vernehmlassung geschickt.
Mit der Vorlage sollen es künftig möglich werden, nicht ausgebildete Schutzdienstpflichtige aus der Personalreserve in Katastrophen- und Notlagen sowie bei Instandstellungsarbeiten unmittelbar und ohne vorhergehende Grundausbildung einzusetzen und dabei in Rechten und Pflichten den ausgebildeten Schutzdienstpflichtigen gleichzustellen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bankenverordnung soll die für die Devisenhändler geltende Ausnahme von der Bewilligungspflicht aufgehoben werden. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) schickt der Polizei, den Strassenverkehrsämtern sowie interessierten Organisationen und Verbänden eine neue Amtsverordnung VSKV-ASTRA sowie ein Paket von themenbezogenen Weisungen zur Anhörung. Die neue Amtsverordnung beinhaltet die Ausführungsbestimmungen betreffend die Kontrollen im Strassenverkehr, gestützt auf die Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV, SR 741.013), welche am 1.1.2008 in Kraft treten wird. Da ein Grossteil der Detailbestimmungen aktuell in diversen Weisungen enthalten ist, sind auch diese entsprechend anzupassen.
Mit der Vorlage sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von kostenlosen Sendezeiten für politische Werbespots vor den eidgenössischen Volksabstimmungen geschaffen werden. Ein gesetzlicher Anspruch soll allen in einer Fraktion der Bundesversammlung organisierten Parteien sowie den Initiativ- oder Referendumskomitees gewährt werden. Ausgestrahlt werden die Spots in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen der schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft sowie in den Programmen der weiteren Veranstalter mit Konzession und Gebührenanteil.
Die Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 16. Dezember 2005, welche am 1. November 2006 in Kraft getreten sind, machen die vorliegende umfassende Revision der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) notwendig.
Mit der Vorlage sollen die Bestimmungen in der Verfassung betreffend die allgemeine Volksinitiative gestrichen und die Einführung dieses Instruments somit rückgängig gemacht werden.
Gemäss Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) erlässt der oder die Beauftragte Richtlinien über die Mindestanforderungen an das Datenschutzmanagementsystem. Er oder sie berücksichtigt dabei internationale Normen und Standards für die Errichtung, den Betrieb, die Überwachung und die Verbesserung von Managementsystemen, insbesondere die Normen ISO 9001:2000 und ISO 27001:2005. Die vorliegenden Richtlinien stützen sich hauptsächlich auf ISO 27001:2005, legen aber das Schwergewicht auf den Datenschutz. Der Anhang zur Richtlinie enthält sodann einen Implementierungsleitfaden, bestehend aus 20 Massnahmen, für die 9 Datenschutz-grundsätze.
Das UVEK schlägt vor, die Möglichkeit einer Befreiung von der Abgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen VOC (CHF 3.-/kg) um weitere 4 Jahre zu verlängern. Um von der Abgabe befreit zu werden, müssen die Unternehmen ihren Ausstoss gegenüber den Grenzwerten um 50 Prozent reduzieren. VOC sind zusammen mit Stickoxiden Vorläufersubstanzen für die Bildung von Ozon ("Sommersmog").
Um die Gleichwertigkeit unter dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) beizubehalten, ist das geltende Recht zur Sicherheit von Maschinen an die neue europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzupassen. Bisher war dieses Rechtsgebiet in der Verordnung vom 12. Juni 1995 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEV; SR 819.11) integriert. Neu wird es in einer eigenständigen Verordnung geregelt.