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Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes soll die Grundlage geschaffen werden für neue Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen. Namentlich sollen Massnahmen an der Landesgrenze sowie verbindliche Meldungs- und Bekämpfungspflichten möglich sein. Auch sollen Private verpflichtet werden können, gewisse Bekämpfungsmassnahmen auf ihrem Grundstück zu treffen bzw. solche Massnahmen zu dulden.
Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 wurde das Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 angenommen. Der Bundesrat hat das Gesetz auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Kantone sind verpflichtet, ihre Gesetzgebung bis spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes den neuen Bestimmungen anzupassen. Die kantonale Gesetzgebung muss daher bis am 1. Januar 2021 überarbeitet sein.
Wie bisher ist die Geldspielgesetzgebung geprägt von einer Mischung aus Bundesrecht, interkantonalem Recht und rein kantonalem Recht. Der Vollzug der Spielbankenspiele ist Bundessache, jener der Grossspiele (insbesondere der Lotterien und Sportwetten) Sache interkantonaler Gremien. Für die Kleinspiele sind die einzelnen Kantone zuständig, wobei die Rahmenbedingungen neu weitgehend durch den Bund vorgegeben werden.
Das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele soll den Vollzug sicherstellen. Es ersetzt das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 27. April 2008 und das Gesetz über das Geldspiel in öffentlichen Lokalen vom 27. April 2008
Den ursprünglichen Anlass für das Vorhaben bildet eine Motion der FDP-Fraktion des Grossen Rates vom 30. August 2016, mit der verlangt wurde, den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern müsse die Freiheit gewährt werden, ihre Kaminfegerperson selbst zu wählen. Dieser Vorstoss wurde vom Regierungsrat am 30. November 2016 entgegengenommen und vom Grossen Rat am 21. März 2017 überwiesen. Der vorliegende Anhörungsbericht nimmt diese Anliegen vollumfänglich auf und will die Konzessionierung und Aufsicht durch die Gemeinden sowie damit verbunden die Gebietsmonopole und den kantonalen Höchsttarif aufheben. Neu sollen Personen mit Meisterdiplom oder gleichwertiger Ausbildung nach Anmeldung bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) in eine Liste der zugelassenen Kaminfegerpersonen eingetragen werden und dann zur Ausübung ihres Berufes auf dem gesamten Kantonsgebiet berechtigt sein.
Da sich die Anforderungen an das Kaminfegerwesen seit Erlass des Gesetzes auch in anderen Bereichen verändert haben, hat der Regierungsrat beschlossen, die Gelegenheit für weitere Anpassungen zu nutzen. Feuerungsanlagen sind heute in aller Regel standardisiert und erfüllen weit höhere sicherheitstechnische Anforderungen als noch vor 20-30 Jahren. Im Einklang mit den schweizweit geltenden Vorschriften der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen (VKF) soll der Eigenverantwortung der Anlageneigentümerinnen und Anlageneigentümer weit mehr Raum gewährt werden als heute. Namentlich sollen die für die Durchführung der Abnahmekontrollen an neuen Bauten und Anlagen sowie der periodischen Kontrollen aller Bauten zuständigen Stellen (Gemeinden und AGV) selbst entscheiden, an welchen Objekten und zu welchen Zeiten diese Kontrollen notwendig sind.
Der heisse und trockene Sommer 2018 warf schliesslich die Frage auf, welche Gemeinwesen und Behörden zur Anordnung von Feuerverboten befugt sind. Eine entsprechende Regelung wurde in den vorliegenden Entwurf aufgenommen, der die Kompetenz des für den Bevölkerungs- und Zivilschutz zuständigen Departements (das heisst aktuell des Departements Gesundheit und Soziales) vorsieht. Den Gemeinden soll wie bisher das Recht zukommen, kantonale Verbote zu verschärfen oder eigene zu erlassen.
Kleinere Änderungen betreffen die Zuständigkeit zum Erlass des Gebührentarifs für kantonale Brandschutzaufgaben, die vom Regierungsrat auf die AGV übertragen werden soll, und die Festlegung eines Strafrahmens für Verstösse gegen Brandschutzvorschriften.
Im Sinn einer Vorschau werden geplante Änderungen auf Verordnungsstufe aufgegriffen vor allem im Bereich der Baukontrollen und der Strafverfolgung, so die Unterstellung kleinerer Verstösse unter das Ordnungsbussenverfahren.
Die laufende Erbrechtsrevision will unter anderem die Testierfreiheit erhöhen, was zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge führen wird. Um weitere Stolpersteine zu beseitigen, die spezifisch für Unternehmerinnen und Unternehmer oder ihre Erbinnen und Erben bestehen, schlägt der vorliegende Vorentwurf im Interesse der Wirtschaft und der Erhaltung von Arbeitsplätzen zusätzliche Massnahmen zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge vor.
Mit ihrem Vorentwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, der als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» konzipiert ist, will die Kommission die Transparenz über die Finanzierung politischer Aktivitäten erhöhen.
Am 1. Mai 2017 trat das revidierte Lebensmittelrecht in Kraft. Im Bereich des Lebensmittelrechts besteht ein permanenter Revisionsbedarf, ansonsten neue Handelshemmnisse gegenüber der EU entstehen und der Gesundheits- und Täuschungsschutz nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist. In der anstehenden Revision wird nun eine weitere, umfassende Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt.
Im Rahmen dieser Revision werden auch die Motion Bourgeois 15.4114 «Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung ‹ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt›», die Motion Munz 17.3715 «Tierhaltungskontrollen effizienter gestalten», die Motion Munz 18.3849 «Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht» und das Postulat Vogler 17.3418 «Die Hofschlachtung über den Eigengebrauch hinaus ermöglichen» ins Lebensmittelrecht umgesetzt.
Für die Einfuhr von Fleisch von rituell geschlachteten Tieren (Koscher- und Halalfleisch) bestehen Zollkontingente für die jüdische und die islamische Gemeinschaft. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) will eine Deklarationspflicht für Fleisch einführen, das innerhalb dieser Teilzollkontingente importiert wird. Dazu wird eine Änderung von Artikel 48 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) vorgeschlagen. Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative 15.499 «Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden» umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von importiertem Fleisch von rituell geschlachteten Tieren zu beheben.
Eine nachhaltige Entwicklung und eine stabile internationale Ordnung sind im Interesse der Schweiz. Der erläuternde Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 setzt den strategischen Rahmen für die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit sowie für die Förderung des Friedens und der Menschenrechte. Die Entwicklungszusammenarbeit soll stärker fokussiert und dadurch wirkungsvoller werden: Bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit des EDA ist eine geografische Fokussierung auf vier Schwerpunktregionen vorgesehen. Das WBF wird seine Tätigkeit im Bereich wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit in einer begrenzten Anzahl Partnerländer weiterführen. Für die Jahre 2021-2024 werden folgende Akzente gesetzt: die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, der Kampf gegen den Klimawandel und gegen die Ursachen irregulärer Migration und Zwangsmigration sowie das Engagement für Frieden und Rechtsstaatlichkeit. In Zukunft soll zudem das Potenzial des Privatsektors und der Digitalisierung stärker mobilisiert und der Multilateralismus gestärkt werden. Die internationale Zusammenarbeit ist zum ersten Mal Gegenstand einer fakultativen Vernehmlassung, was eine breite Debatte im Inland ermöglicht.
In der Session vom 27. Januar 2016 erklärte der Landrat die Motion von Céline Huber, Altdorf, zur «Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine nachhaltige Finanzierung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen» als erheblich. Mit der Motion wurde der Regierungsrat aufgefordert, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, welche die nachhaltige Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen von regionaler Bedeutung ermöglicht. Am 21. Mai 2019 nun hat der Regierungsrat den erarbeiteten Entwurf des Gesetzes über die Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen (Sportanlagengesetz) zur Vernehmlassung freigegeben und die Bildungs- und Kulturdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt.
Die neue Verordnung präzisiert die Rollen und Kompetenzen der Finanzmarktbehörden in der Regulierung und im internationalen Standardsetting und regelt die Zusammenarbeit von EFD und FINMA in diesen Themen. Weiter werden die Regulierungsgrundsätze und der Regulierungsprozess gemäss Art. 7 FINMAG konkretisiert.
Am 14. Dezember 2018 verabschiedete das Parlament die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20). Sie berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen im Migrationsbereich (18.026; Verfahrensregelungen und Informationssysteme). Die Umsetzung dieser Änderung erfordert Ausführungsbestimmungen in mehreren Verordnungen des Migrationsbereichs.
Einfache Verfahren, Effizienz, Planungssicherheit und klare Zuständigkeit von Bund und Kantonen im öffentlichen Regionalverkehr