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Die kantonalen Richtpläne werden in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Der 2011 beschlossene und 2015 dem revidierten Raumplanungsgesetz angepasste Richtplan bewährt sich weiterhin, stimmt aber nicht mehr durchwegs mit neueren rechtlichen und planerische Anforderungen überein. Zudem sind Auflagen aus der 2017 erfolgten Genehmigung durch den Bund umzusetzen. Darum und im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit sind verschiedene Richtplankapitel zu aktualisieren.
Im Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund (Informationssicherheitsgesetz, ISG) vom 18. Dezember 2020 wird eine Meldepflicht für Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe eingeführt. Die Meldepflicht soll es dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) ermöglichen, eine verbesserte Übersicht über Cyberangriffe in der Schweiz zu gewinnen, Betroffene bei der Bewältigung von Cyberangriffen zu unterstützen und alle anderen Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen zu warnen. Zusätzlich zur Meldepflicht sollen im ISG auch die Aufgaben des nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) und dessen Funktion als Meldestelle verankert werden.
Ziel der Vereinbarung ist es, die Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen festzulegen, um in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die Ausübung reglementierter Berufe zu fördern. Sie dient als Rahmen für die Parteien, um Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (MRA) zu schliessen. Die MRAs beziehen sich auf fünf Berufe: Sozialarbeiter, Dentalhygieniker, Zahntechniker, medizinische Radiologietechniker und Hebammen.
Der Regierungsrat hat am 1. Juli 2021 mit dem Klimakompass den ersten Teil der kantonalen Klimastrategie verabschiedet. Der Klimawandel ist ein Querschnittthema mit direkten räumlichen Auswirkungen, die nahezu sämtliche Sachbereiche des kantonalen Richtplans betreffen. Gefordert ist eine vernetzte Herangehensweise und themenübergreifende Koordination. Zu diesem Zweck soll der Richtplan im Sachbereich H "Hauptausrichtungen und Strategien" um ein neues Kapitel "H7 Klima" ergänzt werden. Es bezeichnet die Hauptausrichtung und übergeordneten Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel im Richtplan. Damit wird eine Basis geschaffen, die räumlichen Auswirkungen des Klimawandels frühzeitig zu erkennen und um aus einer Gesamtsicht heraus geeignete Massnahmen räumlich zu koordinieren.
Anpassung von Verordnungen des Umweltrechts, namentlich die Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) und Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung; VVEA; SR 814.600), die Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung; ChemRRV; SR 814.81), die Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft (VFB-L; SR-Nummer noch nicht bekannt), die Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau (VFB-G; SR-Nummer noch nicht bekannt), die Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft (VFB-W; SR 814.812.36), die Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen (VFB-SB; SR 814.812.35) und die Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung Register Fachbewilligungen PSM; SR-Nummer noch nicht bekannt).
Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 hat das Parlament am 17. Dezember 2021 eine Verlängerung des CO2-Gesetzes bis 2024 beschlossen, die ab 2025 durch die hier vorgeschlagene Revision des CO2-Gesetzes abgelöst werden soll. Diese Vorlage umfasst auch Änderungen des Energie-, des Mineralölsteuer-, des Umweltschutz-, des Luftfahrt- und des Schwerverkehrsabgabegesetzes.
Die Zuger Regierung hat die Teilrevision der Verordnung über die Fischerei in erster Lesung verabschiedet. Vier Elemente stehen im Zentrum: Die vollziehende Anpassung infolge der Änderung des Bundesrechts in Bezug auf die Fangmindestmasse; Anpassungen in der Netzfischerei, um langfristig ein nachhaltiger Fischbestand im Ägerisee zu sichern; Aufnahme einer Forderung der Fischervereine zur Jugendförderung in Bezug auf die Patentarten für die Fischerei im Zugersee und schliesslich die Erhöhung der Mahngebühr für die zu späte Ablieferung der obligatorischen Fangstatistik.
Die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV; SR 441.11) ist anzupassen. Die geplante Revision bezieht sich auf die Bestimmungen zu den Finanzhilfen in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Kultur (2. bis 6. Abschnitt), die teilweise redaktionell und materiell überarbeitet werden.
Die Rollende Landstrasse ist bisher eine bedeutende flankierende Massnahme im Rahmen der Verlagerungspolitik. Um den Weiterbetrieb der Rollenden Landstrasse über die Jahre 2024-2028 zu sichern, ist ein Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Angebots bis 2028 vorgesehen. Die Umsetzung der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen befristeten Weiterführung und Ausgestaltung der Rola erfordert gleichzeitig eine Änderung des GVVG (Art. 8).
Der Bundesrat wurde mit Annahme der Motion 19.3958 «Besteuerung von elektronischen Zigaretten» beauftragt, die gesetzliche Grundlage für eine Besteuerung von E-Zigaretten zu schaffen. Einem geringeren Risikoprofil von E-Zigaretten entsprechend, soll der Steuersatz tiefer liegen, als bei herkömmlichen Zigaretten. Die Besteuerung von elektronischen Zigaretten erfordert eine Änderung des Bundesgesetzes vom 21. März 1969 über die Tabakbesteuerung.
Die vom Parlament im Juni 2021 verabschiedete Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte bedarf einer Konkretisierung auf Verordnungsstufe. Einerseits geht es um die Regelung der Modalitäten der Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen. Anderseits werden die Zuständigkeit und die Modalitäten für die Kontrolle und Veröffentlichung der gemeldeten Angaben festgelegt.
Mit dem LVA hat sich die Schweiz unter anderem in den europäischen Eisenbahnraum integriert. Beide Vertragsparteien haben vereinbart, den jeweiligen Rechtsahmen gleichwertig auszugestalten. Zur Umsetzung von 4RP(TP) müssen einerseits das Eisenbahngesetz (EBG) – was Gegenstand der vorliegenden Vorlage ist – sowie verschiedene Verordnungen angepasst werden.
Die Umsetzung der neuen EU-Verordnungen zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei bedarf Anpassungen auf Verordnungsstufe. Mit dieser Vorlage wird eine neue nationale Verordnung über die Interoperabilität geschaffen.
Anpassung der Pflichten der Grundversorgungskonzessionärin im Hinblick auf die nächste Grundversorgungskonzession.
Am 5. September 2021 ist die Änderung des Energiegesetzes des Kantons Glarus von der Landsgemeinde angenommen worden. An der Landsgemeinde wurden zudem drei für das Gesetz relevante Änderungsanträge gutgeheissen. So wird künftig der Einbau von Heizungen ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen obligatorisch. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch beim Wärmeerzeugerersatz im Gebäudebestand. Ausserdem wurde beschlossen, dass der Wärmebedarf von öffentlichen Bauten bis bereits 2040 zu 90 Prozent aus regenerativen Energieträgern gedeckt werden muss. Nun müssen die landrätliche Verordnung zum Energiegesetz und die regierungsrätliche Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung angepasst werden.
Als eine Massnahme des am 1. September 2021 vom Bundesrat verabschiedeten Recovery Programms für den Schweizer Tourismus soll die Förderung von innovativen Projekten im Tourismus durch Innotour ausgeweitet werden. Im Zeitraum 2023–2026 soll der Beitrag des Bundes an innovativen Projekten von aktuell maximal 50% auf neu maximal 70% erhöht werden.
Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 eröffnet. Mit der Erweiterung seines AIA-Netzwerks bekräftigt die Schweiz ihr Engagement im Bereich der internationalen Steuertransparenz. Die Umsetzung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten zielt darauf ab, weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Schweizer Finanzplatz zu schaffen. Bei der Einführung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten bestehen keine Unterschiede zu den bisher durchgeführten Verfahren.