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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das teilrevidierte Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit soll eine gesetzliche Grundlage für die Vergabe einer Leistungsvereinbarung in den Bereichen Budgetberatung und Schuldenberatung durch den Kanton geschaffen werden.
Mit einer Anpassung der Sportförderungsverordnung wird festgelegt, welchen minimalen Anforderungen die Anstrengungen von Sportorganisationen zugunsten des fairen und sicheren Sports künftig zu genügen haben, wenn sie Finanzhilfen des Bundes beanspruchen wollen.
Mit der Änderung des Heilmittelgesetzes soll die Versorgung der Bevölkerung mit sicherem Blut und sicheren labilen Blutprodukten unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll der Bund Finanzhilfen gewähren können. Die Unentgeltlichkeit der Blutspende soll explizit im Gesetz verankert und es sollen entsprechende Strafbestimmungen geschaffen werden. Weiter sollen die Ausschlusskriterien vom Blutspenden niemanden diskriminieren dürfen, namentlich nicht wegen der sexuellen Orientierung.
Mit dieser Vorlage wird die Angleichung des Schweizer Rechts an das erste Mobilitätspaket der EU beabsichtigt. Das geltende Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) soll angepasst werden, um Massnahmen für eine bessere Kontrolle der sogenannten «Briefkastenunternehmen» und Kriterien für den Zugang zum Beruf für Unternehmen einzuführen, die Lieferwagen über 2,5 Tonnen zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Weiter sind Rechtgrundlagen für die Schweizer Teilnahme am europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen ERRU vorgesehen. Mit den Anpassungen im Entsendegesetz vom 8. Oktober 1999 soll zudem eine Grundlage für die Gewährung von Amtshilfe durch die Schweiz geschaffen werden. Die Amtshilfe durch Schweizer Behörden kommt zur Anwendung, wenn Schweizer Strassentransportbetriebe, welche Arbeitnehmer in die EU-/EFTA-Länder entsenden, im Gastland auf Einhaltung der dortigen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen während des Zeitraums der Entsendung hin kontrolliert werden sollen.
Die Gebäudeversicherungsprämien für nichtmassive Bauten sollen auf das Niveau der Prämie von massiven Bauten gesenkt werden. Zudem sollen die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Gewährung von Prämienrabatten neu und unmissverständlicher geregelt werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Revision des Polizeigesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit den Änderungen will der Regierungsrat aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. Insbesondere der Bedarf nach Prävention in verschiedenen Bereichen hat stark zugenommen.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll neu ein über die Erwerbsersatzordnung entschädigter Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil gewährt werden, wenn der andere Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Der Vater soll einen Urlaub von 14 Wochen am Stück erhalten, wenn die Mutter während der 14 Wochen nach der Geburt des Kindes stirbt. Die Mutter soll einen Urlaub von 2 Wochen erhalten, wenn der Vater während der 6 Monate nach der Geburt des Kindes stirbt. Zusätzlich soll die Vorlage dazu genutzt werden, die begrifflichen Anpassungen zur Vaterschaftsentschädigung vorzunehmen, welche sich aufgrund der Annahme der «Ehe für alle» in der Volksabstimmung vom 26. September 2021 ergeben.
Der Bundesrat will mit der Vorlage den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion beschleunigen. Dazu sieht er zum einen vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu beschleunigen. Zum anderen soll der Ausbau der Photovoltaik und Solarthermie vorangetrieben werden, indem die Investitionen in Solaranlagen an Neubauten steuerlich abgezogen werden können und das Meldeverfahren ausgeweitet wird.
In der VÜPF werden die Neuerungen der 5G-Technologie aufgenommen und weitere, teilweise technische, Änderungen angebracht. Infolge Einführung fünf Auskunfts- und vier Überwachungstypen in die VÜPF, muss auch der Anhang der GebV-ÜPF mit neuen Gebühren und Entschädigungen ergänzt werden. Zudem wird die Gelegenheit genutzt, auch einige Bestimmungen der VD-ÜPF, wie die Bearbeitungsfristen, und der VVS-ÜPF, wie die Zugriffen des Dienstes ÜPF auf Daten im Verarbeitungssystem, zu revidieren.
Hauptanlass und Hauptinhalt der Revision ist die geplante Einführung des neuen Datenmodells DM.flex für die amtliche Vermessung. Mit dem DM.flex soll künftig ein modulares und flexibles Datenmodell zum Einsatz kommen. Weitere Punkte der Revision sind die Details zur Neuregelung der Finanzierung der amtlichen Vermessung, die Regelung der Archivierung und Einführung der Historisierung, die Öffnung für neue Technologien, die Aufnahme der Dienstbarkeiten in die amtliche Vermessung, die Möglichkeiten der elektronischen Beglaubigung von Auszügen auch im Bereich der amtlichen Vermessung, die Möglichkeit von Pilotprojekten sowie die Anpassung des Meldeflusses bei Plangenehmigungsverfahren.