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Mit der BFI-Botschaft beantragt der Bundesrat Fördergelder für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2025–2028. Nebst den finanziellen Mitteln für diese vier Jahre beantragt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen in den gesetzlichen Grundlagen.
In der Kulturbotschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2025–2028.
Gemäss Art. 36 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung sind die Kantone ab dem 1. Januar 2022 für die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Im Kanton Basel-Stadt wird der Vollzug der entsprechenden Bestimmungen der Krankenversicherungsgesetzgebung durch die Verordnung vom 22. März 2022 über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich geregelt. Vor dem Hintergrund des Urteils des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 18. Januar 2023 sollen nun mit Blick auf das Projekt «Gemeinsame Gesundheitsregion», in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft möglichst gleichlautende gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Gesetzgebung über die OKP-Zulassung geschaffen werden.
Alle vier Jahre verabschiedet der Bundesrat eine Strategie für die internationale Zusammenarbeit (IZA). Damit legt er den strategischen und finanziellen Rahmen für den Auftrag der IZA gemäss einschlägigen Gesetzen fest. Die Strategie definiert den Kontext, die Ziele, die Modalitäten des Engagements, den Budgetrahmen und die notwendigen Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen. Die entsprechende Botschaft wird dann dem Parlament unterbreitet.
Mit diesem Vorentwurf setzt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats ihre parlamentarische Initiative zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Stalking um. Sie schlägt vor, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz um eine neue Strafnorm zu ergänzen, die das Stalking bzw. die Nachstellung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Die Bedeutung des MTB hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Bestehende MTB-Infrastrukturen werden rege genutzt. Der Nutzungsdruck und damit verbundene Konflikte zwischen Grundeigentümern, Wandernden und Bikenden nehmen zu. Auf dem Wanderwegnetz trifft man oft Mountainbikende. Durch den Einsatz von E-Mountainbikes ist das Mountainbiken zu einem Breitensport geworden.
Gemäss Sport Schweiz 2020 geniesst das Wandern mit 57% die unangefochtene grösste Popularität bei den Sport- und Bewegungsaktivitäten. 7.9% der Schweizerbevölkerung fahren MTB. Der Anteil der Wohnbevölkerung des Kantons Nidwalden, der regelmässig mit dem MTB unterwegs ist, beträgt folglich rund 3'500 Personen. Schweizweit sind rund 700'000 Personen auf dem MTB anzutreffen.
Eine Pionierrolle in Sachen MTB hat der Tourismusverein Emmetten übernommen. Bereits 2009 wurde das NRP-Projekt Bike-Arena Emmetten realisiert. Die MTB-Gemeinschaft hat sich im Kanton Nidwalden in mehrere Interessensgemeinschaften organisiert. Im Frühling 2022 wurde der Verein Mountainbike Nidwalden gegründet. Er vereint alle heutigen Gruppierungen unter einer Organisation. Damit ist analog z.B. zu den Mountainbike-Konzept
Wandernden oder den Jagenden auch für die MTB-Stakeholder eine Ansprechorganisation für Kanton, Gemeinden und Tourismus entstanden. Die Innerschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden haben 2018 gemeinsam das mit Mitteln aus der Neuen Regionalpolitik (NRP) finanzierte Projekt "Mountain-bike Zentralschweiz" gestartet. Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, die Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee mit einem durchgehenden und aufeinander abgestimmten Angebot zu einer der attraktivsten und vielseitigsten Bike-Regionen der Schweiz zu entwickeln. Damit soll zusätzliche touristische Wertschöpfung generiert werden.
Aus diesem Projekt entstand die Nachfolgeorganisation «Bikegenossenschaft Zentralschweiz». Sie will für Tourismusorganisationen und Stakeholder als Beratungsstelle für MTB-Fragen auftreten und auch Behörden in Belangen des Mountainbikes und des MTB-Sportes unterstützen.
Für den Fuss- und Veloverkehr besteht der kantonale Wanderwegplan 20171 und das kantonale Radwegkonzept 20082. Für das MTB gibt es noch keine kantonale Strategieplanung.
Medienunternehmen sowie Journalisten und Journalistinnen sollen für die Nutzung ihrer Inhalte durch grosse Online-Dienste vergütet werden. Die Vorlage schafft einen Vergütungsanspruch für Medienunternehmen, wenn grosse Dienste der Informationsgesellschaft die journalistischen Veröffentlichungen beispielsweise durch das Anzeigen von Snippets zugänglich machen. Als Urheber und Urheberinnen der in den journalistischen Veröffentlichungen enthaltenen Werke sind die Journalisten und Journalistinnen an diesem Vergütungsanspruch angemessen zu beteiligen.
Der Regierungsrat hat einen Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sowie einen Entwurf einer neuen Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Regierungsrat zukünftig den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer im Hausdienst regeln kann. Bisher lag die Zuständigkeit beim Kantonsrat. Mit der Totalrevision des Normalarbeitsvertrages für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer sollen weiterhin die Arbeitsbedingungen für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geregelt werden sowie insbesondere auch die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen und ihre hauswirtschaftlichen Arbeitsleistungen oder Betreuungsarbeiten im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung erbringen. Aufgrund der Schutz- und Informationsfunktion, welche dem Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer zukommt, sollen der Schutz der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gestärkt sowie Dokumentationspflichten eingeführt werden.
Der Entwurf stärkt die Rolle der Kantone im Prämiengenehmigungsverfahren, indem sie sich zu den Prämieneingaben der Versicherer für ihr Gebiet äussern können. Zudem wird der Betrag aus dem Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen den Kantonen ausbezahlt, wenn die Prämie der versicherten Personen vollständig durch die Prämienverbilligung gedeckt ist.
Von August bis November 2022 fand die Vernehmlassung zu einem ersten Teil der Verordnung statt. In dieser zweiten Vernehmlassung zur Verordnung soll insbesondere das Verfahren zur Erhebung der neuen Ergänzungssteuer geregelt werden. Hinzu kommt die Regelung des Steuerstrafrechts.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Teilrevision des kantonalen Richtplans 2022/2023 öffentlich bekannt. Die Revision sieht Anpassungen in 15 Unterkapiteln sowie in vier Anhängen vor. Ausserdem wird die Richtplankarte 1:50'000 angepasst.
Im November 2018 reichte Landrat Flavio Gisler, Schattdorf, die Motion für eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes ein. Der Regierungsrat setzte im Dezember 2020 eine Projektgruppe ein, die aus Vertretungen von Kanton, Sozialdiensten und Sozialbehörden sowie einer externen Projektbegleitung zusammengesetzt war. Diese hat alle Themen inhaltlich bearbeitet. Weitere Stakeholder wurden im Rahmen des Hearings eingebunden.
Die vorliegende Revision hat zum Zweck, der im Kanton und in den Gemeinden bewährten Sozialhilfe wieder ein modernes Kleid zu geben. Das bedeutet im Wesentlichen, dass dieses Gesetz das Sozialhilfesystem in allen Teilen angemessen und aktuell abbilden soll. Grössere umfassende materielle Eingriffe in dieses System umfasst das revidierte Gesetz nicht, womit die generellen Normen zur Sozialhilfe in der Kantonsverfassung unverändert fortbestehen können. Das Gesetz soll in Zukunft jedoch mit einem Reglement ergänzt werden, in dem einzelne Gesetzesartikel detaillierter ausgeführt werden.
Der Bericht zur Vernehmlassung erläutert die Ausganglage und das Vorgehen für die Gesamtrevision, und widmet sich den Grundzügen der Gesetzesvorlage, den wichtigsten materiellen Änderungen, dem formalen Aufbau des Gesetzes und seine Wirkungen und Folgen für die Anschlussgesetzgebung. Ausführungen zu den einzelnen Gesetzesartikeln werden vorgenommen und zeigen den weiteren Zeitplan sowie das weitere Vorgehen auf.
Während die Corona-Krise zu einem abrupten Rückgang der touristischen Wertschöpfung von mehr als 600 Millionen Franken führte, hat diese Krise auch die Dynamik für einen nachhaltigeren und resilienteren Tourismus verstärkt. Dazu zählt beispielsweise das Aufkommen neuer Freizeitformen und die Wiederentdeckung des Naherholungsraums. Insbesondere die Inlandreisen erwiesen sich als wichtiger Pfeiler für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen. Währenddessen wird davon ausgegangen, dass die vollständige Erholung des internationalen Tourismus bis 2025 oder länger dauern wird. In der Zwischenzeit sind neue geopolitische Herausforderungen wie der Ukraine-Krieg hinzugekommen. Als eine Folge davon sind die Lebenshaltungskosten vor allem für private Haushalte gestiegen, wobei entbehrliche Posten wie Reisen ganz oben auf der Liste der möglichen Streichungen stehen. Im Dialog mit der Tourismuswirtschaft wurde deutlich, dass klare und gemeinsam getragene Perspektiven dazu beitragen können, eine erfolgreiche touristische Weiterentwicklung von Luzern zu erreichen und die Resilienz zur Begegnung künftiger Herausforderungen zu stärken. Das Tourismusleitbild zeigt dabei auf, wie der Kanton subsidiär private Initiativen unterstützt und Anreize für unternehmerisches Handeln schafft, wobei Eigenleistungen der Akteure vorausgesetzt werden. Das Ziel des Leitbilds ist es nicht, Einzelstrategien touristischer Akteure zu ersetzen, sondern für die Gesamtentwicklung des Tourismus einen langfristigen strategischen Rahmen zu bieten sowie bei Bedarf die notwendigen gesetzlichen Grundlagen daraus abzuleiten.
Mit der vorliegenden Revision soll die Zivilstandsverordnung in verschiedener Hinsicht modernisiert und an neuere Entwicklungen angepasst werden. Im Zentrum steht dabei die Erweiterung des Standardzeichensatzes, die es ermöglichen wird, zahlreiche neue Sonderzeichen verschiedener ausländischer Sprachen zu erfassen und so die betreffenden Namen korrekt wiederzugeben.