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Medienunternehmen sowie Journalisten und Journalistinnen sollen für die Nutzung ihrer Inhalte durch grosse Online-Dienste vergütet werden. Die Vorlage schafft einen Vergütungsanspruch für Medienunternehmen, wenn grosse Dienste der Informationsgesellschaft die journalistischen Veröffentlichungen beispielsweise durch das Anzeigen von Snippets zugänglich machen. Als Urheber und Urheberinnen der in den journalistischen Veröffentlichungen enthaltenen Werke sind die Journalisten und Journalistinnen an diesem Vergütungsanspruch angemessen zu beteiligen.
Der Entwurf stärkt die Rolle der Kantone im Prämiengenehmigungsverfahren, indem sie sich zu den Prämieneingaben der Versicherer für ihr Gebiet äussern können. Zudem wird der Betrag aus dem Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen den Kantonen ausbezahlt, wenn die Prämie der versicherten Personen vollständig durch die Prämienverbilligung gedeckt ist.
Von August bis November 2022 fand die Vernehmlassung zu einem ersten Teil der Verordnung statt. In dieser zweiten Vernehmlassung zur Verordnung soll insbesondere das Verfahren zur Erhebung der neuen Ergänzungssteuer geregelt werden. Hinzu kommt die Regelung des Steuerstrafrechts.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Teilrevision des kantonalen Richtplans 2022/2023 öffentlich bekannt. Die Revision sieht Anpassungen in 15 Unterkapiteln sowie in vier Anhängen vor. Ausserdem wird die Richtplankarte 1:50'000 angepasst.
Im November 2018 reichte Landrat Flavio Gisler, Schattdorf, die Motion für eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes ein. Der Regierungsrat setzte im Dezember 2020 eine Projektgruppe ein, die aus Vertretungen von Kanton, Sozialdiensten und Sozialbehörden sowie einer externen Projektbegleitung zusammengesetzt war. Diese hat alle Themen inhaltlich bearbeitet. Weitere Stakeholder wurden im Rahmen des Hearings eingebunden.
Die vorliegende Revision hat zum Zweck, der im Kanton und in den Gemeinden bewährten Sozialhilfe wieder ein modernes Kleid zu geben. Das bedeutet im Wesentlichen, dass dieses Gesetz das Sozialhilfesystem in allen Teilen angemessen und aktuell abbilden soll. Grössere umfassende materielle Eingriffe in dieses System umfasst das revidierte Gesetz nicht, womit die generellen Normen zur Sozialhilfe in der Kantonsverfassung unverändert fortbestehen können. Das Gesetz soll in Zukunft jedoch mit einem Reglement ergänzt werden, in dem einzelne Gesetzesartikel detaillierter ausgeführt werden.
Während die Corona-Krise zu einem abrupten Rückgang der touristischen Wertschöpfung von mehr als 600 Millionen Franken führte, hat diese Krise auch die Dynamik für einen nachhaltigeren und resilienteren Tourismus verstärkt. Dazu zählt beispielsweise das Aufkommen neuer Freizeitformen und die Wiederentdeckung des Naherholungsraums. Insbesondere die Inlandreisen erwiesen sich als wichtiger Pfeiler für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen. Währenddessen wird davon ausgegangen, dass die vollständige Erholung des internationalen Tourismus bis 2025 oder länger dauern wird. In der Zwischenzeit sind neue geopolitische Herausforderungen wie der Ukraine-Krieg hinzugekommen. Als eine Folge davon sind die Lebenshaltungskosten vor allem für private Haushalte gestiegen, wobei entbehrliche Posten wie Reisen ganz oben auf der Liste der möglichen Streichungen stehen. Im Dialog mit der Tourismuswirtschaft wurde deutlich, dass klare und gemeinsam getragene Perspektiven dazu beitragen können, eine erfolgreiche touristische Weiterentwicklung von Luzern zu erreichen und die Resilienz zur Begegnung künftiger Herausforderungen zu stärken. Das Tourismusleitbild zeigt dabei auf, wie der Kanton subsidiär private Initiativen unterstützt und Anreize für unternehmerisches Handeln schafft, wobei Eigenleistungen der Akteure vorausgesetzt werden. Das Ziel des Leitbilds ist es nicht, Einzelstrategien touristischer Akteure zu ersetzen, sondern für die Gesamtentwicklung des Tourismus einen langfristigen strategischen Rahmen zu bieten sowie bei Bedarf die notwendigen gesetzlichen Grundlagen daraus abzuleiten.
Mit der vorliegenden Revision soll die Zivilstandsverordnung in verschiedener Hinsicht modernisiert und an neuere Entwicklungen angepasst werden. Im Zentrum steht dabei die Erweiterung des Standardzeichensatzes, die es ermöglichen wird, zahlreiche neue Sonderzeichen verschiedener ausländischer Sprachen zu erfassen und so die betreffenden Namen korrekt wiederzugeben.
Diverse neue, für die Kantone verbindliche bundesrechtliche Bestimmungen müssen ins kantonale Recht überführt werden. Zudem erfolgen Anpassungen an Gerichtsurteile betreffend die Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer von juristischen Personen, bei den Erfordernissen für eine Einsprache sowie dem Steueraufschubtatbestand bei der Grundstückgewinnsteuer.
Nebst den zwingend erforderlichen Anpassungen sollen Bereinigungen erfolgen. Ausserdem beantragt der Regierungsrat zwei zweckmässige Neuerungen und Anpassungen des Steuergesetzes. So soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die bisherige bewährte Praxis geschaffen werden, wonach gewisse Nachsteuerfälle von den Gemeindesteuerämtern erledigt werden können. Ausserdem soll mit der Ermöglichung der automatischen Meldung von Arbeitslosenleistungen an die Steuerbehörden die Digitalisierung der Verwaltung gefördert werden. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das Gesetz bildet seit dem 1. August 2014 die Grundlage zur Weiterentwicklung der Ausbildung auf Hochschulstufe sowie der Forschung im Kanton. Die Teilrevision ermöglicht dem Kanton, die Rahmenbedingungen an die heutigen und künftigen Bedürfnisse auszurichten, die Standortattraktivität des Kantons zu fördern und den Bildungs- und Forschungsplatz Graubünden weiterhin national und international adäquat zu positionieren. Die Gesetzesrevision soll dabei jedoch nicht kurzfristige Trends oder Modeerscheinungen abbilden. Vielmehr gilt es den Institutionen des Hochschul- und Forschungsbereichs den notwendigen Raum zu geben, um die heute unverzichtbare Agilität im Hinblick auf ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Damit soll eine nachhaltige Stärkung des Hochschul- und Forschungsstandorts im Kanton Graubünden bewirkt werden.