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Mit der Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetzes werden drei Teilbereiche angepasst. Dabei geht es um die Einführung eines eBau/ePlan-Portals für Baugesuche und Planungsgeschäfte, die Bonusregelung sowie den Grenzabstand von Luft/Wasser-Wärmepumpen.
Im Rahmen der politischen Entwicklungsplanung 2020 bis 2030 hat sich der Regierungsrat des Kantons Glarus für die Legislatur 2019 bis 2022 insgesamt 18 Ziele gesetzt. Eines dieser Ziele war die Erarbeitung einer kantonalen Digitalisierungsstrategie, welche im November 2019 verabschiedet wurde. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) wurde in der Folge mit der Umsetzung der wirtschaftlich relevanten Massnahmen beauftragt, um die Digitalisierung im Kanton voranzutreiben. Das daraus entstandene Mehrjahresprogramm 2020 bis 2025 verfolgt die vier Fokusthemen «Basisinfrastruktur weiterentwickeln», «digitale Kompetenzen ausbauen», «digitale Verwaltungsangebote entwickeln» und «Innovation fördern». Dabei bildet die Weiterentwicklung der Basisinfrastruktur, basierend auf einer Analyse der bestehenden Infrastruktur (IST-Analyse) und einem daraus abgeleiteten Förderpaket für schnelles Internet die Grundlage für die Bearbeitung der weiteren Fokusthemen.
Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Bundes über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen sind. Der Finanzplan 2024–2026 zeigt grosse strukturelle Defizite. Im Frühjahr 2023 hat der Bundesrat bereits Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 2 Milliarden pro Jahr beschlossen. Mit dieser Vorlage unterbreitet er dem Parlament diejenigen Entlastungsmassnahmen, die Gesetzesänderungen erfordern.
Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Umsetzung der Motion 22.3392 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates «Erweiterte Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen», die am 14. Dezember 2022 vom Ständerat angenommen wurde. Die Motion fordert den Bundesrat auf, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert wird.
Das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) wurde am 1. Oktober 2021 vom Parlament verabschiedet. Die neue Verordnung über Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten konkretisiert die Bestimmungen dieses Gesetzes, die konkretisiert werden müssen oder die an den Bundesrat delegiert wurden. Dazu gehören beispielsweise die Details zu kombinierten Warnhinweisen, Testkäufen oder der Meldung von Produkten an das BAG.
Am 16. Dezember 2022 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Deren Umsetzung erfordert Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL). Bei einer kurzfristigen Festhaltung in einem kantonalen Ausreisezentrum soll ein vertraglich vereinbarter Pauschalbetrag von höchstens 100 Franken pro Tag ausgerichtet werden können. Zudem soll präzisiert werden, wann eine ausserordentlich hohe Zahl von illegalen Grenzübertritten vorliegt.
Die Informationstätigkeit der Bundesverwaltung in den sozialen Medien soll in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (SR 172.010.1) geregelt werden. Der Entwurf bestimmt namentlich durch eine abschliessende Aufzählung, welche Arten von Kommentaren von den Behörden gelöscht, verborgen oder anderweitig unterdrückt werden dürfen. Zudem regelt er, unter welchen Umständen Behörden eine Nutzerin oder einen Nutzer blockieren und damit von der Interaktion mit ihrem Profil ausschliessen dürfen.
Anpassung oder Erlass von Verordnungen des Umweltrechts, namentlich die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV; SR 814.680), die Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV; SR 814.81) und die Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich für die Programmperiode 2025–2028 (Mantelverordnung Programmvereinbarungen).
Das Parlament hat im September 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) verabschiedet. Der Bundesrat erarbeitet die nötigen Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz in Form der JSFVV.
Ziel des Abkommens ist es, die Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen festzulegen, um in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die Ausübung reglementierter Berufe zu fördern. Es dient als Rahmen für die Vertragsparteien, berufsspezifische Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (MRA) zu schliessen. Darüber hinaus werden das MedBG, das GesBG, das PsyG und das BGFA geändert.
L’actuelle loi sur la culture du canton de Neuchâtel date de 1991. Bien qu’encore fonctionnelle, elle ne fait pas référence à de nouveaux champs artistiques et n’est, de manière générale, plus en phase avec son temps, notamment sur les questions de rémunération des actrices et acteurs culturels ou encore sur l’accès à la culture. Fruit d’un travail de concertation avec les communes et le milieu culturel, le projet de nouvelle loi sur l’encouragement des activités culturelles et artistiques (LEAC) adapte le cadre légal aux nouveaux enjeux structurels du monde de la culture et ouvre un nouveau champ des possibles pour l’encouragement culturel.
Die Anpassungen aufgrund des Projekts Anstellungsbedingungen verursachen bei den Löhnen des Lehrpersonals der gemeindlichen Schulen Mehrkosten, von denen der Kanton die Hälfte übernimmt. Die Mehrkosten bedingen eine Anpassung der Normpauschalen an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Schulleitungen sowie der Lehrpersonen der Kindergarten-, Primar und Sekundarstufe I und an die Jahreswochenstunden-Pauschale an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Musikschullehrpersonen. Diese Pauschalen sind in der Schulsubventions-Verordnung geregelt. Der Regierungsrat lädt die Gemeinden sowie weitere interessierte Kreise ein, sich bis zum 6. Oktober 2023 zum Entwurf zu äussern. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat.
Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen
Die Integrationsförderung hat sich im Kanton Solothurn in den letzten Jahren entscheidend weiterentwickelt. Namentlich hat das Integrationsmodell start.integration dazu geführt, dass die Integrationsförderung verstärkt in den Einwohnergemeinden erfolgt. Der Grundgedanke dahinter ist, dass die Integration dort erfolgen soll, wo die Ausländerinnen und Ausländer leben. Den Einwohnergemeinden ist es damit möglich, die Integrationsförderung an die lokalen Bedürfnisse anzupassen. Sie sollen neu zugezogene Ausländerinnen und Ausländer mit integrationsfördernden Informationen bedienen und jene Personen, die über einen Integrationsbedarf verfügen, frühzeitig erkennen. Ende 2022 haben 98 von 107 Einwohnergemeinden des Kantons Solothurn das Integrationsmodell start.integration umgesetzt. Diese Entwicklungen sollen neu im Sozialgesetz (SG) abgebildet werden. Des Weiteren sind die Entwicklungen in Bezug auf diskriminierungsrechtliche oder religionsrechtliche Fragen gesetzlich zu regeln. Schliesslich werden dem Kantonsrat im Rahmen der vorliegenden Revision des SG die notwendigen Gesetzesänderungen zur Aufhebung der Gemeindearbeitsämter und der Case- Management-Stelle (CM-Stelle) unterbreitet. Auch diesbezüglich handelt es sich um eine Nachführung, zumal sowohl die CM-Stelle als auch die Gemeindearbeitsämter ihren Betrieb bereits vor geraumer Zeit eingestellt haben.
Im Hinblick auf die Umsetzung des Zusatzabkommens zum DBA zwischen der Schweiz und Frankreich zur Besteuerung des Homeoffice wird eine explizite Norm im nationalen Recht geschaffen, um die Besteuerung von im ausländischen Homeoffice erwirtschaftetem Erwerbseinkommen in der Schweiz sicherzustellen.
Mit dem Vorentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe) wird die Motion 20.4465 Caroni Andrea (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe) vom 10. Dezember 2020 umgesetzt. Damit soll die Ausgestaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe punktuell angepasst, aber nicht grundlegend geändert werden.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2023 das Gesetz über die Zusammenarbeit des Kantons und der Gemeinden im Bereich Informatik und E-Government zur Vernehmlassung freigegeben und die Finanzdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt.