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Ratifikation des von der UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 verabschiedeten "Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen". Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.
Das von der UNESCO-Generalkonferenz am 17. Oktober 2003 verabschiedete "Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes" soll von der Schweiz ratifiziert werden. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen und die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern.
Mit dieser Revision soll das bestehende Instrumentarium zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse durch ein zusätzliches Instrument, das Cassis-de-Dijon-Prinzip, ergänzt werden. Im Rahmen der THG-Revision werden auch die im schweizerischen Produkterecht zur Zeit bestehenden Abweichungen vom in der EG geltenden Recht überprüft und im Dokument mit dem Titel „Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht“ zur Diskussion gestellt.
Das geltende Bundesgesetz vom 20. März 1981 soll an die Erfordernisse einer modernen Sozialversicherung angepasst werden.
Die heutige gesetzliche Regelung in Art. 57 Abs. 2 RVOG genügt den Anforderungen an ein schlankes und effizientes Kommissionenwesen nicht mehr. Die neu vorgesehene, schlanke gesetzliche Regelung sieht Bestimmungen über den Zweck, die Voraussetzung zur Bildung oder die Einsetzung ausserparlamentarischer Kommissionen vor. Verankert werden eine Pflicht zur periodischen Überprüfung der Kommissionen auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung sowie eine Offenlegung der Interessenbindungen und der Entschädigungen. Die vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen sollen dadurch zu einer dauernden Straffung des Kommissionenwesens und zu vermehrter Transparenz führen.
Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung FRONTEX. Hierzu ist das Zollgesetz vom 18. März 2005 (ZG) anzupassen.
Der Chef des Eidg. Finanzdepartements, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, hat heute eine Anhörung eröffnet zu fünf ergänzenden Vorschlägen, welche die Umsetzung der revidierten Empfehlungen des GAFI (Groupe d'action financière / Finacial Action Task Force FATF) betreffen. Merz setzt damit einen Entscheid der Landesregierung vom 29. September 2006 um.
Unterbreitet werden neue oder revidierte Verordnungen zum Entwurf des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG), der vom Bundesrat am 6.9.06 verabschiedet wurde und zurzeit im Parlament behandelt wird. Das GeoIG soll zusammen mit den dazugehörigen Ausführungsverordnungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Das Medizinalberufegesetz (MedBG) wurde mit der Schlussabstimmung vom 23. Juni 2006 gutgeheissen und tritt (mit Ausnahme des Teils zum Register, Artikel 51 ff. MedBG) voraussichtlich auf den 1. September 2007 in Kraft. Insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung der eidgenössischen Diplome und der Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel, sowie im Zusammenhang mit der Weiterbildung und der Akkreditierung der Weiterbildungsgänge musste eine entsprechende Verordnung erarbeitet werden, welche gleichzeitig mit dem MedBG in Kraft gesetzt werden soll.
Die Schweiz unterhält mit der Türkei enge wirtschaftliche Beziehungen, die auf einem im Jahre 1992 in Kraft getretenes Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und der Türkei, einem Investitionsschutzabkommen vom 3. März 1988 und einem Handelsabkommen vom 13. Dezember 1930 beruhen. Angesichts seiner Wachstumsprognosen bietet der türkische Markt unserer Wirtschaft ein erhebliches Exportpotential. Aktuell beträgt der jährliche Wert der von der Schweiz nach der Türkei exportierten Güter und Dienstleistungen 2 Milliarden Schweizer Franken. Rund die Hälfte dieser Exporte entfällt auf die Chemie- und Pharmaindustrie, 30 Prozent davon ist der Maschinenindustrie zuzurechnen (insbesondere den Textilmaschinen). Aus der Sicht der Türkei stellen sich die Importe aus der Schweiz auf den 8. Rang aller ausländischen Lieferanten. Im Jahre 2004 nahm die Schweiz bezüglich der Direktinvestitionen den 6. Rang unter den ausländischen Investoren ein. Im Oktober 2006 wurden die 1986 begonnenen Verhandlungen zu einem Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen des Einkommens von Erfolg gekrönt und führten zur Paraphierung eines solchen Abkommensentwurfes. Das Abkommen wurde schliesslich am 22. Mai 2008 unterzeichnet. Dieses Abkommen enthält Bestimmungen, die einen wirksamen Schutz gegen Doppelbesteuerungen gewährleisten, was für die weitere Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern sehr förderlich sein wird.
Grundlage für die Erhebung der Nationalstrassenabgabe bildet Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV). Diese Bestimmung wurde im Gegensatz zur alten BV bewusst weniger detailliert formuliert. Details sollen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf kommt diesem Anliegen nach und ersetzt die Übergangsbestimmungen in der BV sowie die Nationalstrassenabgabe-Verordnung vom 26. Oktober 1994. Er regelt beispielsweise das Erhebungssystem (Vignette) oder die Abgabenhöhe, die unveränderte 40 Franken beträgt. Damit übernimmt das Nationalstrassenabgabegesetz mehrheitlich die heutigen Bestimmungen. Um verstärkt auftretenden Missbräuchen entgegenzutreten, wird der Bussenbetrag bei einer Widerhandlung auf 200 Franken verdoppelt.
Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans gegen Feinstaub: Verschärfte Grenzwertanforderungen bei Holz- und Kohlefeuerungen sowie weitere Anpassungen in diesem Kontext.
Mit der vorliegenden Revision der Tierseuchenverordnung soll die Grundlage für die Ausrottung der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) geschaffen werden. Die BVD ist eine der wirtschaftlich bedeutsamsten Krankheiten der Schweizer Rinderbestände. Es wird ein Bekämpfungskonzept vorgeschlagen, das eine Ausrottung der Krankheit in wenigen Jahren verspricht.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine hochansteckende Tierseuche, die bis anhin nur in südlichen Regionen vorgekommen ist, in letzter Zeit jedoch eine Ausbreitungstendenz nach Norden zeigt. Es gilt daher, die bisher allgemein abgefassten Bekämpfungsmassnahmen zu dieser Krankheit den aktuellen Erkenntnissen und Gegebenheiten anzupassen.
Im Zuge der Deregulierung soll das zweistufige Genehmigungsverfahren für Schlachtanlagen, für Besamungsstationen und Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte vereinfacht werden, indem auf die Plangenehmigung verzichtet wird.
Die ARV 1 soll dem geänderten Recht der Europäischen Union angepasst werden. Mit der Anpassung sollen die sozialen Bedingungen der Arbeitnehmenden verbessert, die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht und die Wettbewerbsbedingungen zwischen der Schweiz und der EU im Personentransport- und Güterverkehr einander angeglichen werden.
Mit dem Entwurf einer Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung wird die Grundlage geschaffen, Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen zugunsten der Luftfahrt zu verwenden.
Laut neuem Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG) erlässt der Bundesrat Richtlinien zur Definition der regionalen UKW-Radio- und TV-Versorgungsgebiete. Diese Richtlinien befinden sich im Anhang zur neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; in Erarbeitung).
Mit der Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, dass abonnierte Zeitungen und Zeitschriften auch nach 2007 von vergünstigten Posttaxen profitieren können. Der Bund soll dafür weiterhin 80 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stellen.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des Arbeitsgesetzes soll der Schutz der Arbeitnehmenden vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz gesetzlich verankert werden.
Genehmigung der Schengen-Weiterentwicklung im Bereich biometrische Ausweise. Umsetzung in der Schweiz durch Schaffung der notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Herstellung biometrischer Pässe und Reiseausweise für Ausländer. Hierzu ist das geltende Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001 und das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer anzupassen.
Nach der vollständigen Revision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen muss die Vollzugsverordnung komplett erneuert werden. Die an das Departement übertragenen Hauptaufgaben, insbesondere das Anerkennungsverfahren und die Mechanismen zur Entrichtung von Finanzhilfen, werden in der Verordnung präzisiert.
Bei der Versorgung der Spitäler mit wichtigen Arzneimitteln bestehen derzeit gewisse Lücken. Eine Ursache sind die Bestimmungen des Heilmittelgesetzes, die nur teilweise den Bedürfnissen des Spitalsektors nach einer gesicherten Versorgung entsprechen. Die massgeblichen Bestimmungen sollen so angepasst bzw. ergänzt werden, dass die Versorgung der Spitalpatientinnen und Spitalpatienten mit Arzneimitteln deutlich vereinfacht wird.
Der Bundesrat schlägt vor, die Institutionen des Bundes, welche mit gesetzlichen Kommunikationsaufträgen im Ausland tätig sind, in einer einzigen und bereichsübergreifenden Organisation zu bündeln. Zu diesem Zweck sollen Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und LOCATION Switzerland in eine neu zu gründende öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Mit der Schweizerischen Landeswerbung wird eine Organisation geschaffen, welche über die notwendige Grösse und genügend Mittel verfügt, um die Vorzüge der Schweiz im Ausland gezielt bekannt zu machen.
Der Gesetzgeber sieht in Art. 17a FHSG vor, dass das EVD Richtlinien zur Akkreditierung erlässt und mit den Kantonen vereinbaren kann, die Prüfung der Akkreditierungsgesuche an Dritte zu delegieren. In einer separaten Akkreditierungsverordnung des EVD werden die Anerkennungsvoraussetzungen für externe Akkreditierungsagenturen sowie deren Rechte und Pflichten geregelt. Dies verlangt eine Teilrevision der Fachhochschulverordnung um eine Subdelegationsnorm (Art. 25a FHSV), die das EVD ermächtigt, Vorschriften im Bereich der Anerkennung von Akkreditierungsagenturen zu erlassen. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat die vorliegenden Entwürfe der Rechtserlasse zur Akkreditierung gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ausgearbeitet. Auf deren Grundlage sollen Bund und Träger qualitativ hochstehende Ausbildungsinstitutionen und Studienangebote hoheitlich anerkennen und ausgewiesene kompetente Dritte (externe Agenturen) mit der Aufgabe der Gesuchsprüfung beauftragen können. Mit der Akkreditierung werden zudem die Grundlagen für die Diplomanerkennung durch das zuständige Departement geschaffen.
Die Steuerstruktur aller anderen Tabakfabrikate als Zigaretten (Zigarren, Zigarillos, Schnitttabak) wird EG-kompatibel ausgestaltet und ihre Steuerbelastung leicht erhöht. Die Steuerbelastung von Feinschnitttabak wird markant heraufgesetzt und dafür auf die Besteuerung von Zigarettenpapier verzichtet. Ausserdem werden die Einführung von zugelassenen Steuerlagern beantragt, die Voraussetzungen zur Rückerstattung der Tabaksteuer für im Inland hergestellte und eingeführte Tabakfabrikate vereinheitlicht, die Möglichkeit des Erlasses der Tabaksteuer geschaffen und die Festlegung von Mindestverkaufspreisen für Zigaretten zur Diskussion gestellt.
Schaffung eines Ausbildungsobligatoriums im Ausland für Milizangehörige und eines Obligatoriums für Auslandeinsätze beim Militärpersonal. Verwesentlichung des parlamentarischen Genehmigungsverfahrens bei Einsätzen im Friedensförderungs- und Assistenzdienst. Überarbeitung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Schaffung neuer formellgesetzlicher Grundlagen im Bereich des Datenschutzes. Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die gewerbliche Tätigkeit der Verwaltungseinheiten des VBS.