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Die interkantonale bzw. interbehördliche Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität (Vereinbarung) wurde, gestützt auf das Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz vom 20. Januar 1995 (PKNW; BGS 511.541), erarbeitet und von der Konkordatsbehörde am 14. Juli 2019 genehmigt.
Die Konkordatsbehörde hat die am PKNW beteiligten Kantone (AG, BE, BL, BS und SO) mit Schreiben vom 25. Juni 2019 eingeladen, den nötigen Gesetzgebungsprozess einzuleiten. In der Zwischenzeit wurde die Vereinbarung vom Gesetzgeber aller Konkordatskantone beschlossen. Auch weitere Kantone sowie geeignete Bundesstellen können der Vereinbarung beitreten.
Die Vereinbarung schafft die Rechtsgrundlage für die Teilnahme des Kantons Solothurn am kantonsübergreifenden Betrieb bestimmter Datenbanken im Bereich der Bekämpfung der seriellen Kriminalität. Der Legislaturplan 2021 – 2025 (SGB 0206/2021) nennt als Indikator zur Erhöhung der objektiven Sicherheit durch eine wirksame Weiterentwicklung der Kriminalitätsbekämpfung ausdrücklich den Beitritt des Kantons Solothurn zur betreffenden Vereinbarung (Ziff. B.3.3.1, S. 24).
Dem Vereinbarungszweck entsprechend erlauben diese Datenbanken, die Lage der seriellen Kriminalität über die Kantonsgrenzen hinaus darzustellen und die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Die angemessene Nutzung geeigneter Analysesysteme leistet einen wesentlichen Beitrag zur verbesserten Bekämpfung von Seriendelikten. Die geltenden Gesetzgebungs- und Finanzbefugnisse sowie der Datenschutz und die Datensicherheit bleiben vollumfänglich gewahrt.
Mobile Tätergruppierungen bewegen sich über die Kantonsgrenzen hinweg in eigentlichen Kriminalitätsräumen. Dies trifft insbesondere auf Straftaten mit einem ausgeprägt seriellen Charakter zu, beispielsweise auf die Einbruchskriminalität. Die wirksame Bekämpfung von Seriendelikten umfasst die Verhinderung weiterer Straftaten sowie die Aufklärung bereits begangener Delikte. Beide Ziele können nur dann erreicht werden, wenn die Polizei rasch über die nötigen Daten verfügt, um eine Serie als solche zu erkennen und sie einer Tätergruppierung zuzuordnen. Erforderlich sind vollständige Informationen, insbesondere auch Daten ausserkantonaler Polizeikorps.
Das vom Grossen Rat am 15. September 2020 überwiesene (GR.20.51) Postulat betreffend Beibehaltung des Einwohner-Bürgerrechts bei Gemeindefusionen der SP-Fraktion vom 3. März 2020 beantragt die Schaffung der Möglichkeit, das bisherige Gemeindebürgerrecht (Heimatort) auch nach einer Gemeindeänderung (Zusammenschluss, Umgemeindung oder Neubildung einer Gemeinde) beibehalten zu können. Hierfür ist eine Änderung des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) vom 19. Dezember 1978 (SAR 171.100) notwendig.
Bis anhin wird das bisherige Gemeindebürgerrecht bei Zusammenschlüssen, Umgemeindungen oder Neubildungen von Gemeinden in den massgebenden Registern (insbesondere Personenstandsregister) nicht mehr geführt. Auf den amtlichen Dokumenten (Pass, Identitätskarte, Zivilstandsdokumente) der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch die bisherige Heimatortbezeichnung. Dies kann von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, welche stark mit ihrer (ursprünglichen) Heimatgemeinde verbunden sind, als Identitätsverlust wahrgenommen werden. Mit der Vorlage soll der Abhilfe geschaffen werden.
Vorgeschlagen wird, dass das bisherige Gemeindebürgerrecht, welches zufolge Zusammenschluss, Umgemeindung oder Neubildung von Gemeinden weggefallen ist, auf gebührenpflichtiges Gesuch betroffener Bürgerinnen und Bürger hin dem neuen Bürgerrecht (Heimatort) in Klammern angefügt werden kann. Diese Möglichkeit soll auch den Betroffenen von Gemeindeänderungen, die seit dem 1. Januar 2002 rechtskräftig geworden sind, während einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts zur Verfügung stehen.
La présente révision de l’ordonnance sur la protection des eaux (OEaux; RS 814.201) concrétise l’art. 9, al. 3, de la loi fédérale sur la protection des eaux (LEaux; RS 814.20), décidé par les Chambres fédérales, qui règle l’examen de l’autorisation de pesticides lorsque ces derniers dépassent les valeurs limites dans les eaux de manière répétée et étendue. Étant donné que les eaux usées des aires sur lesquelles sont remplis ou nettoyés les pulvérisateurs et les atomiseurs de produits phytosanitaires peuvent polluer les eaux, il faut fixer des délais contraignants pour le contrôle et, le cas échéant, pour l’assainissement de ces aires. En outre, la délimitation définitive des zones de protection des eaux souterraines de même que la mise en œuvre des mesures correspondantes doivent être accélérées afin de garantir la protection de notre plus importante ressource en eau potable.
Avec la loi sur les données relatives aux passagers aériens, la Suisse devrait à l’avenir pouvoir utiliser un instrument qui a fait ses preuves au niveau international pour lutter contre le terrorisme et les crimes graves. Cet instrument est utilisé depuis une vingtaine d’années, notamment aux Etats-Unis, au Canada et au Royaume-Uni, et depuis une dizaine d’années dans la plupart des Etats membres de l’UE. Avec cette loi, la Suisse remplit ses obligations internationales. Elle est notamment tenue de respecter trois résolutions du Conseil de sécurité de l’ONU qui ordonnent aux États membres de mettre en place des ressources pour la collecte, le traitement et l’analyse des données PNR.
Der Zustand der Biodiversität in der Schweiz ist unbefriedigend. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind bedroht. Mit dem Rückgang der Artenvielfalt ist auch genetische Vielfalt verloren gegangen. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat Strategie und Aktionsplan zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität in der Schweiz ausformuliert.
Vor diesem Hintergrund hat auch der Kanton unter Einbezug der Gemeinden Riehen und Bettingen den vorliegenden Entwurf einer kantonalen Biodiversitätsstrategie inklusive Massnahmenpaket (Aktionsplan) erarbeitet. Die kantonale Biodiversitätsstrategie nimmt die internationalen und nationalen Vorgaben auf und legt sie auf die Verhältnisse des Kantons Basel-Stadt um.
La modification de l’ordonnance sur les banques met en œuvre la modification de la loi sur les banques (insolvabilité, garantie des dépôts, ségrégation). D’autres modifications sont prévues dans les domaines de la capacité d’assainissement et de liquidation (Resolvability) et de la catégorisation des banques ainsi que dans l’ordonnance sur les émoluments et les taxes de la FINMA.
Le Gouvernement jurassien met en consultation publique un projet de révision totale de la loi sur les constructions et l’aménagement du territoire. Le processus réalise une motion acceptée par le Parlement. La révision proposée permet d’adapter la législation au contexte et aux enjeux actuels. Elle contribuera à simplifier plusieurs procédures d’aménagement du territoire.
Le projet comporte de nombreuses modifications, tant sur le fond que sur la forme. Même le titre de la loi sera adapté : on parlera à l’avenir de loi sur l’aménagement du territoire et les constructions, du fait que les procédures d’aménagement du territoire précèdent les procédures d’autorisations de construire.
La révision intègre explicitement des objectifs tels que le développement de l’urbanisation vers l’intérieur, la lutte contre le changement climatique ainsi que l’utilisation rationnelle de l’énergie. A titre d’exemples, cela se traduit par la nécessité d’éviter les îlots de chaleur, la possibilité d’installer des panneaux photovoltaïques en façades sans permis de construire dans certaines zones ou encore la possibilité d’isoler les bâtiments existants sans que l’épaisseur de l’isolation ne soit prise en compte dans le calcul des distances à la limite de terrains.
Der Kanton betreibt seit über einem Jahrzehnt eine aktive Energiepolitik, mit welcher er den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen im Kanton senkt. Das letzte Massnahmenprogramm, das Energiekonzept 2009, hatte einen Planungshorizont bis Ende 2020 und konnte erfolgreich umgesetzt werden.
Das vorliegende Energie- und Klimakonzept 2035 umfasst einen Zeitraum bis ins Jahr 2035. Er berücksichtigt die veränderten energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen. Entsprechend fokussiert das Energie- und Klimakonzept 2035 neu zusätzlich auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und behandelt diese mit den Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energie gleichwertig. Das Thema Versorgungssicherheit wird in mehreren Aspekten beleuchtet.
Im Energie- und Klimakonzept 2035 zeigt der Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton die Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Schutz des Klimas und für eine verbesserte Versorgungssicherheit in den nächsten Jahren gezielt und koordiniert angehen will.
Le Département fédéral de l’environnement, des transports, de l’énergie et de la communication (DETEC) mène une consultation sur la révision de l’ordonnance sur les ouvrages d’accumulation (OSOA), de l’ordonnance sur la responsabilité civile en matière nucléaire (ORCN), de l’ordonnance sur les qualifications du personnel des installations nucléaires (OQPN), de l’ordonnance sur les équipes de surveillance des installations nucléaires (OESN), de l’ordonnance sur les matériels électriques à basse tension (OMBT), de l’ordonnance sur les appareils et les systèmes de protection destinés à être utilisés en atmosphères explosibles (OSPEX), de l’ ordonnance sur les installations à basse tension (OIBT) et de l’ordonnance du DETEC sur les installations électriques à basse tension (O-DETEC OIBT).
Auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung soll das Naturobjekt Entenweiher, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden. Das Gebiet wurde im Rahmen der Zonenplanrevision Riehen keiner Naturschutz- oder Naturschonzone zugewiesen.
Das Naturobjekt Entenweiher liegt inmitten des stark frequentieren Naherholungsgebiets der Wieseebene (Landschaftspark Wiese). Obwohl die Erholungsnutzung bis anhin keine bedeutende Gefährdung des Objekts darstellt, sollen angesichts der hohen Naturwerte beschränkende und lenkende Schutzbestimmungen erlassen werden. Die Erholungsnutzung soll weiterhin möglich sein.
Le 1er octobre 2021, le Parlement a notamment décidé certaines modifications de la loi sur l’énergie et de la loi sur l’approvisionnement en électricité (FF 2021 2321). En raison de ces adaptations de loi, il est nécessaire de réviser les actes suivants: l’ordonnance sur l’énergie (OEne), l’ordonnance sur l’encouragement de la production d’électricité issue d’énergies renouvelables (OEneR), l’ordonnance sur les émoluments et les taxes de surveillance dans le domaine de l’énergie (Oémol-En) et l’ordonnance sur l’approvisionnement en électricité (OApEl). Le DETEC propose en parallèle de réviser les actes suivants: l’ordonnance sur l’énergie (OEne), l’ordonnance sur les exigences relatives à l’efficacité énergétique (OEEE) et l’ordonnance sur l’approvisionnement en électricité (OApEl).
Am 11. November 2021 wurde die Volksinitiative «Attraktive Zentren» eingereicht. Diese in der Form einer Gesetzesinitiative eingereichte Volksinitiative verlangt, dass die Ortszentren entlang von Kantons- und Gemeindestrassen siedlungsverträglicher zu gestalten sind. Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sollen künftig verschiedene Aspekte in der Verkehrsplanung, wie beispielsweise Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs oder zur Reduktion der Lärmbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV), gefördert werden.
Bei der Gestaltung von Ortsdurchfahren ist beabsichtigt, den Massnahmen zur Klimaadaption mehr Beachtung zu schenken. Die Ziele sollen mittels einer Anpassung im Strassengesetz (StrG) erreicht werden. Hierzu soll ein neuer § 34a ins Strassengesetzes aufgenommen werden, wonach Ortsdurchfahrten siedlungsverträglich zu gestalten sind.
Der Regierungsrat beabsichtigt, die Gesetzesinitiative abzulehnen und dieser einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Gegenentwurf soll die Anliegen der Volksinitiative mehrheitlich aufnehmen, ohne aber in die akzeptierte Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton einzugreifen. Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement ermächtigt, zum Gegenentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Volksinitiative «Anti-Stauinitiative» (Gesetzesinitiative) verlangt, dass dem motorisierten Individualverkehr (MIV) der nötige Raum geben wird, damit Gewerbe und Bürgerinnen und Bürger eine möglichst hohe autobasierte Mobilität geniessen und die Strassenkapazität ihren Bedürfnissen entspricht. Die Kapazität des kantonalen Strassennetzes soll sich an der Nachfrage des MIV ausrichten.
Hierzu soll § 6 des Strassengesetzes mit einem neuen Absatz 1bis ergänz werden, der vorschreibt, dass der Kanton Luzern die Leistungsfähigkeit von Strassen mit übergeordneter Bedeutung an der Nachfrage des privaten motorisierten Verkehrs ausrichten soll. Die bestehenden Kapazitäten von Strassen mit übergeordneter Bedeutung dürften zudem nicht reduziert werden.
Der Regierungsrat hat der Gesetzesinitiative im Auftrag des Kantonsrates einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag nimmt die berechtigten Anliegen (Erreichbarkeit als Grundlage für die Wirtschaft und Wettbewerbsfaktor; Reduktion der volkswirtschaftlichen Kosten von Staus) der Initianten auf und stellt zugleich sicher, dass sie mit den aktuellen Grundsätzen und den laufenden umfassenden Planungen, unter anderem mit dem breit abgestützten Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern», vereinbar bleiben. Ziel des Gegenvorschlags ist der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kantonsstrassen für alle Mobilitätsformen.
Die Luzerner Polizei steht vor einem wegweisenden Umbau: Mit der Organisationsentwicklung 2030 sollen das Korps um total 118 Stellen aufgestockt und die Strukturen sowie Prozesse vereinfacht werden. Die Hauptziele der Reorganisation sind die effiziente Bekämpfung der Kriminalität, hohe präventive Präsenz im öffentlichen Raum sowie der Ausbau der bevölkerungsnahen Polizeiarbeit. Der Planungsbericht über die Leistungen und Ressourcen der Luzerner Polizei fasst die zentralen Elemente der oe 2030 zusammen.
Die kantonale Bibliotheksstrategie und -förderung stützt sich auf das Bibliotheksgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 276.1; abgekürzt BiblG), das seit 1. Januar 2014 in Vollzug ist und die Bibliotheksverordnung (sGS 276.11), die seit 1. Januar 2015 erlassen ist. Kanton und Gemeinden sind beauftragt, gemeinsam die bibliothekarische Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Den Gemeinden wird die Hauptverantwortung zugewiesen, der Kanton seinerseits unterstützt das Bibliothekswesen insgesamt und ergänzt das Angebot der Gemeinden. Gleichzeitig tragen die Schulträger die Verantwortung für die bibliothekarische Grundversorgung ihrer Schülerinnen und Schüler.
La Convention de La Haye sur les accords d’élection de for du 30 juin 2005 régit la compétence internationale des tribunaux en matière civile et commerciale et la reconnaissance des jugements lorsque les parties ont désigné les tribunaux d’un État particulier pour un litige.
Élaboration d’une ordonnance d’exécution visant à la mise en œuvre contraignante des recommandations du groupe de travail sur l’information financière relative aux changements climatiques (Task Force on Climate-related Financial Disclosures [TCFD]) par les grandes entreprises suisses. Il s’agit de les obliger à faire rapport sur les activités liées au climat, ce qui est proposé dans le cadre du contre-projet à l’initiative pour des multinationales responsables.
Ziel der Revision ist die langfristige Sicherstellung der Spezialfinanzierung Strassenbau. Dazu soll die heutige Besteuerung nach dem Hubraum ersetzt werden. Der Hubraum wird immer kleiner und die Motoren werden immer stärker. Dadurch sinken die durchschnittlichen Steuereinnahmen pro Fahrzeug.
Als neue Steuerparameter werden das Gesamtgewicht und die Leistung vorgesehen. Anhand eines zeitlich begrenzten Bonus sollen überdies besonders energieeffiziente Fahrzeuge gefördert werden. Daneben sind punktuell einzelne kleinere Anpassungen vorgesehen.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2022 die achte Teilrevision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet und die Finanzdirektion beauftragt, das verwaltungsexterne Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der Kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.
Der Gesetzesnachtrag regelt die Finanzierung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (FL/VA) im Zusammenhang mit der Verwendung der Integrationspauschalen (IP) des Bundes. Einzelheiten der Finanzflüsse, Abläufe und Zuständigkeiten sind dabei in einer vorgesehenen Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) geklärt.