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Hauptziel der Revisionsvorlage ist eine teilweise Harmonisierung des schweizerischen internationalen Erbrechts mit der Europäischen Erbrechtsverordnung zwecks Verhinderung sich widersprechender Entscheidungen in internationalen Erbschaftsangelegenheiten. Daneben soll auch allfälligen Änderungs-, Ergänzungs- oder Klarstellungsbedürfnissen Rechnung getragen werden, die sich seit Inkrafttreten der Bestimmungen vor 29 Jahren in der Praxis oder aus der Literatur ergeben haben.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass Strassenparkplätze in Zukunft eine Auslastung von 90 bis 95% aufweisen sollen. Heute liegt die Auslastung vor allem in den dichten Wohnquartieren abends teilweise über 100%. Dank der tieferen Auslastung soll insbesondere der Parksuchverkehr reduziert werden. Um das Ziel zu erreichen, möchte der Regierungsrat sowohl private Quartierparkings wirksamer fördern als auch die Parkgebühren im Strassenraum angemessen erhöhen.
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) wurde vom Parlament am 16.06.2017 verabschiedet. Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen präzisieren den Regelungsbedarf des NISSG. Die Regelungen umfassen das Verbot von gefährlichen Laserpointern, das Zutrittsverbot von Minderjährigen in Solarien, Regelungen zur Sachkunde bei kosmetischen Anwendungen mit NIS- und Schallprodukten und Regelungen zu Schall- und Laserveranstaltungen.
Mit der Revision sollen Gone-concern-Kapitalanforderungen auch für die nicht international tätigen systemrelevanten Banken bestehen. Daneben werden weitere Anpassungen vorgenommen, insbesondere zur Behandlung von Beteiligungen an im Finanzbereich tätigen Tochtergesellschaften.
Im Nachgang der Verabschiedung durch das Parlament der Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention wird die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung angepasst. Die Arzneimittelverordnung vom 17. Oktober 2010 (VAM; SR 812.212.21) und die Tierarzneimittelverordnung vom 18. August 2004 (TAMV; SR 812.212.27) werden ebenfalls punktuell angepasst.
Die Anpassungen der Verordnungen ergeben sich aus der vom Parlament verabschiedeten Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention und der in diesem Zusammenhang und im Nachgang zur verabschiedeten ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) anzupassenden Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV; SR 812.212.1).
Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) sieht einen über die EO finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Für den Anspruch auf die Entschädigung muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden, eine Pensumsreduktion von mindestens 20% soll gemäss dem Vorschlag der Kommission genügen. Die Adoptiveltern können frei wählen, welcher Elternteil den Urlaub bezieht; sie können auch eine Aufteilung vornehmen.
Mit der (17.167) Motion Edith Saner, CVP, Birmenstorf, und Susanne Voser, CVP, Neuenhof, vom 27. Juni 2017 betreffend Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) wurde verlangt, dass § 6a (Prüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse vor Gesuchseinreichung mit Zulassungswirkung) und § 9 Abs. 2 (Erhöhung der Wartefrist von drei auf zehn Jahre beim Sozialhilfebezug) zeitnah mit verkürzter Anhörungsfrist geändert werden. Der Grosse Rat überwies die Motion am 7. November 2017 mit 86 gegen 45 Stimmen, weshalb der Regierungsrat eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegt. Die verkürzte Anhörungsfrist dauert zwei Monate.
Mit der Verordnung (EU) 2017/2226 wird ein elektronisches Ein- und Ausreisesystem (EES) geschaffen. Damit sollen Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, erfasst werden. Mit der Einführung des EES entfällt neu die manuelle Abstempelung des Reisedokuments, da dieses durch elektronische Einträge zur Ein- und Ausreise ersetzt wird. Damit wird auch die Möglichkeit den Schengen-Staaten gegeben, eine Automatisierung der Grenzkontrollen (e-Gates) für alle Reisenden vorzusehen. Voraussetzung dazu ist der Besitz eines Reisedokuments, welches einen Chip mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken enthält. Die Schengen-Staaten haben ferner die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ein nationales Erleichterungsprogramm (NFP) aufzubauen.
Die kantonalen Spitalunternehmen Luzerner Kantonsspital (LUKS) und Luzerner Psychiatrie (lups) sollen von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei Aktiengesellschaften im alleinigen Eigentum des Kantons Luzern umgewandelt werden. Dadurch sollen die Unternehmen noch enger mit anderen Anbietern zusammenarbeiten können sowie in Bezug auf Organisation und Führung transparenter und flexibler werden.