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Der vorliegende Entwurf bringt zwei wesentliche Änderungen: einerseits die Einführung eines neuen Kurzaufenthalterstatuts für kurzfristige Tätigkeiten und als Ersatz für das Saisonnierstatut, und andererseits eine Verschärfung der Zulassungsbestimmungen für Tänzerinnen in Nachtlokalen. Daneben sollen die neuen Höchstzahlen für das nächste Kontingentsjahr vom 1. Oktober 1995 bis 30. November 1996 festgelegt werden.
Teilrevision der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer