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Einfache Verfahren, Effizienz, Planungssicherheit und klare Zuständigkeit von Bund und Kantonen im öffentlichen Regionalverkehr
Das neue Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb weitgehend unterirdischer kantonsübergreifender Gütertransportanlagen und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anlagen regeln. Hiermit soll ein neues Gütertransportsystem gemäss dem Konzept von Cargo sous terrain in rechtlicher Hinsicht unterstützt werden.
Die Entwicklung von multimodalen Mobilitätsdienstleistungen soll unterstützt werden, um das Verkehrsangebot zielgerichtet zu optimieren. Der Bund wirkt darauf hin, die Verfügbarkeit von Daten und Vertriebssystemen zu verbessern. In diesem Sinne wird der Vertrieb von Mobilitätsdienstleistungen im öffentlichen Verkehr unter festgelegten Rahmenbedingungen auch für Mobilitätsvermittler ausserhalb des öV ermöglicht.
Aufnahme der Spitallandeplätze und Landestellen zur Hilfeleistung in die Aussenlandeverordnung. Verschiedene Anpassungen aufgrund der Erfahrungen im Vollzug.
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Der Kanton Basel-Stadt rechnet bis ins Jahr 2035 mit einer Zunahme der Arbeitsplätze und der Bevölkerung. Diese Entwicklung muss einhergehen mit einer stadtgerechten Mobilität, die platzsparend, umweltfreundlich, kosteneffizient und verkehrssicher ist. Der kantonale Richtplan wurde diesbezüglich überprüft und aktualisiert. Gleichzeitig wurde der Teilrichtplan Velo aktualisiert und ein Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege erarbeitet.
Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen sowie veränderte Anforderungen und Bedürfnisse machen es notwendig, dass die seit 2010 geltenden Vorgaben an die Unternehmen angepasst werden müssen.
Bundesbeschluss des Parlaments mit dem Auftrag an den Bundesrat, die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines neues bodengestützten Systems zur Luftverteidigung mit einem Finanzvolumen von maximal 8 Milliarden Franken zu planen.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass Strassenparkplätze in Zukunft eine Auslastung von 90 bis 95% aufweisen sollen. Heute liegt die Auslastung vor allem in den dichten Wohnquartieren abends teilweise über 100%. Dank der tieferen Auslastung soll insbesondere der Parksuchverkehr reduziert werden. Um das Ziel zu erreichen, möchte der Regierungsrat sowohl private Quartierparkings wirksamer fördern als auch die Parkgebühren im Strassenraum angemessen erhöhen.
Mit der Vorlage unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten das aktualisierte Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) und weist die grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz aus. Gestützt darauf beantragt er einen Verpflichtungskredit für die grösseren Vorhaben, für die Erweiterungsprojekte des Ausbauschrittes 2019 und für die planerische Konkretisierung der übrigen Erweiterungsprojekte des STEP Nationalstrassen. Weiter beantragt er für die Jahre 2020-2023 einen Zahlungsrahmen für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau (im Sinne von Anpassungen).
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