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Mit der Änderung der Luftfahrtgesetzes (LFG) werden folgende Motionen umgesetzt: Strafkompetenzen des Bundes (Candinas 18.3700), Pilotenalter für Helikopterpiloten (KVF-N 21.3020 und Ettlin 21.3095) und Befreiung der Konzessionserteilung an Flughäfen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht (KVF-N 21.3458). Die Vorlage beinhaltet zudem Themen, bei denen primär aus aufsichtsrechtlichen Gründen Anpassungsbedarf im LFG besteht. Die einzelnen Themenblöcke sind: Aufsichtstätigkeit des BAZL, Redlichkeitskultur (Just Culture), Backgroundchecks, Flughafenbetrieb, Flugsicherung, Verfahren betreffend Luftfahrtinfrastrukturanlagen und Sanktionen bei Verletzung von Passagierrechten.
Der Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative enthält ein Einfuhr- und ein Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte. Als Referenz für «tierquälerisch» dienen die Leitprinzipien der «World Organisation for Animal Health» für den Bereich Tierwohl. Der Gegenvorschlag sieht weiter Verwaltungsmassnahmen vor, damit sich widerrechtlich im Verkehr befindende Pelze und Pelzprodukte beschlagnahmt und eingezogen werden können.
Die Verordnung soll den Betrieb der Reservekraftwerke der ergänzenden Stromreserve gemäss Winterreserveverordnung (WResV) als Interventionsmassnahme auf der Grundlage des Landesversorgungsgesetzes regeln. Dabei soll – anders als bei der WResV vorgesehen – die zusätzlich produzierte Energie in den Strommarkt eingespeist werden können.
Seit dem 1. Januar 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer zeitlich befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten aufgeführt. Diese sollen bis längstens zum 31. Dezember 2031 verlängert werden. Damit wird sichergestellt, dass es zwischen dem 1. Januar 2027 und dem Inkrafttreten des gesetzlichen Massnahmenpakets zur Bankenstabilität zu keiner Lücke kommt.
Das Parlament muss die relevanten Partnerstaaten genehmigen, mit denen die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte nach dem globalen Standard ab 2026 einführen und 2027 erstmals Daten austauschen soll.
Die Verordnung des EFD über die Entschädigung der kantonalen Behörden für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe ist einer Totalrevision zu unterziehen. Mit der Einführung von LSVA III werden die kantonalen Strassenverkehrsämter beim Vollzug der LSVA in Zukunft entlastet. Die Entschädigung für die Kantone ist deshalb anzupassen.
Die EU verabschiedete im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts die folgenden, für die Schweiz verbindlichen, Rechtsakte: AMMR-Verordnung, Krisenverordnung, Eurodac-Verordnung, Rückkehrgrenzverfahrensverordnung und Überprüfungsverordnung. Die ersten drei EU-Verordnungen enthalten Bestimmungen, die Weiterentwicklungen des Dublin-/Eurodac-Besitzstands darstellen. Bei der Rückkehrgrenzverfahrens- und der Überprüfungsverordnung hingegen handelt es sich um Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Der EU-Migrations- und Asylpakt ist ein Bündel von Regelungen zur Schaffung eines gerechteren, effizienteren und krisenresistenteren Migrations- und Asylsystems für die EU resp. den Schengen-/Dublin-Raum. Mit dieser Reform soll zum einen die irreguläre Migration nach und innerhalb Europas verringert werden; zum anderen soll nach dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung und Solidarität eine Entlastung der EU-Mitgliedstaaten an den Schengen-Aussengrenzen geschaffen werden, wenn diese unter besonderem Migrationsdruck stehen oder Ausnahmeregelungen erlauben für Mitgliedstaaten, die mit einer Krisensituation konfrontiert sind. Der EU-Migrations- und Asylpakt setzt auf rasche Verfahren an den Schengen-Aussengrenzen, ein weiterentwickeltes Dublin-System, eine ausgeweitete Datenregistrierung im Eurodac-System und einen obligatorischen Solidaritätsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Mit der vorliegenden Revisionsvorlage soll die schweizerische Fahrzeugzulassung modernisiert und digitalisiert sowie die Kompatibilität mit der europäischen Fahrzeugzulassung sichergestellt werden (Angleichung an die EU-Verordnung 2018/858). Gleichzeitig sollen die Motionen Darbellay (13.3818 «Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit») und Reimann (16.3846 «Bürokratieabbau dank der Abschaffung der Kontrollmarke zur Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen») erfüllt werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will die Rechtssicherheit und die soziale Absicherung für Selbstständigerwerbende und neue Geschäftsmodelle erhöhen.
Mit dieser Vorlage schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) rasch umsetzbare Massnahmen zur Medienförderung vor. Damit sollen attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen geschaffen werden.
Im geltenden Bundesgesetz vom 20. Dezember 2019 (Stand am 1. September 2023) über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz sind die Bestimmungen hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Finanzierungsanteilen bei MSK anzupassen.
Das Modell sieht vor, dass die – hauptsächlich westlichen – Länder, die Schweizer Kriegsmaterial erworben haben, dieses fünf Jahre nach Unterzeichnung der Nichtwiederausfuhrerklärung in Drittstaaten exportieren dürfen. Dabei sind allerdings bestimmte völker- und menschenrechtliche Vorgaben einzuhalten. Der Entwurf bewegt sich im vom Neutralitätsrecht vorgegebenen Rahmen.
Mit diesem Projekt beantragt der Bundesrat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 3496 Millionen Franken für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) in den Jahren 2026–2028 durch einen Bundesbeschluss.
Die Verordnung über die Vorbereitung und Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung sieht vor, die öffentliche Aufgabe der Vorbereitung und operativen Umsetzung des Gas-Solidaritätsabkommens an die Schweizerische Aktiengesellschaft für Erdgas (Swissgas) zu übertragen. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen die Vorbereitungsmassnahmen zur Bearbeitung von Ersuchen der Schweiz um Gaslieferungen geregelt werden. Ausserdem regelt der Verordnungsentwurf die Umsetzung des Ersuchens des Auslands um Gaslieferungen.
Das Parlament hat die Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 im Dezember 2022 gutgeheissen. Somit werden in Zukunft auch Visa für einen längerfristigen Aufenthalt sowie Aufenthaltstitel im zentralen Visa-Informationssystem erfasst. Mehrere Verordnungen müssen angepasst werden, um die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu konkretisieren. Einige Verordnungen werden hauptsächlich angepasst, um den Zugang zu den Daten der verschiedenen Informationssysteme der EU und zu den Interoperabilitätskomponenten zu gewährleisten. Die neuen Bestimmungen sollen im Juni 2026 in Kraft treten.
Die Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (SGK) ergänzt das bestehende Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Bei der Bedrohung der öffentlichen Gesundheit können Einreisebeschränkungen sowie weitere Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen vorgesehen werden. Mit dem neuen Wegweisungsverfahren können illegal aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, welche im Grenzraum aufgegriffen werden, leichter weggewiesen werden. Schliesslich werden redaktionelle Anpassungen im AIG aufgenommen, um die Terminologie an den SGK anzugleichen. Mit der zusätzlichen Änderung des AIG erhält das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten Zugriff auf das nationale ETIAS-System.
Mit der Motion 22.3382 RK-N «Keine unnötigen Hürden bei der Stiefkindadoption» wurde der Bundesrat beauftragt, eine Revisionsvorlage des Adoptionsrechts vorzulegen für die Situationen, in denen ein Kind seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und der adoptionswilligen Person, d.h. mit dem Wunschelternteil, zusammenlebt. In diesen Fällen soll das Verfahren der Stiefkindadoption vereinfacht und beschleunigt werden. Vorgeschlagen wird, künftig auf das Erfordernis des Pflegejahres zu verzichten. Zudem sollen weitere Anpassungen im Adoptionsverfahren vorgenommen werden. Ergänzend wird auch im Bereich der Adoption eines volljährig gewordenen Stiefkindes eine Anpassung vorgeschlagen.
Die Ausführungsbestimmungen umfassen zwei Erlasse: einerseits die Revision der CO2-Verordnung mit Fremderlassänderungen der Verordnung über das eidg. Gebäude- und Wohnungsregister, der Mineralölsteuerverordnung und der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs. Andererseits wird neu die Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) geschaffen, welche Änderungen der Gebührenverordnung BAFU enthält.
Die geltenden Bestimmungen des Obligationenrechts betreffend die «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» (Art. 964a–964c OR) sollen an die Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen angepasst werden.
Um den Aus- und Umbau der Stromnetze zu beschleunigen, ist das Elektrizitätsgesetz vom 24. Juni 1902 sowie das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 anzupassen.
Mit der Vorlage wird das Finanzmarktinfrastrukturgesetz an die technologischen Entwicklungen sowie an relevante Weiterentwicklungen der internationalen Standards und ausländischer Rechtsordnungen angepasst. Gleichzeitig werden verschiedene Vorschriften vereinfacht und verhältnismässiger ausgestaltet. Mit der Gesetzesrevision sollen die Stabilität des Finanzsystems und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz weiter gestärkt werden.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält die Ausführungsbestimmungen zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) und zu Teilen des Bundesgesetzes über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Diese Gesetzesanpassungen wurden von der Bundesversammlung am 29. September 2023 beschlossen.
Die Vernehmlassungsvorlage regelt, dass bei einem Statuswechsel die vorbestandene Subventionsdauer an die neue Abgeltungsdauer angerechnet werden soll. Diese Änderungen hängen mit der Praxisänderung des Staatssekretariates für Migration (SEM) im Zusammenhang mit Afghanistan zusammen. Zusätzlich werden die bereits heute vorkommenden Konstellationen für die Ausrichtung der Nothilfepauschalen im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S (Nichteintreten auf ein Schutzgesuch, negativer Schutzentscheid und Widerruf) in die Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen aufgenommen.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) durchzuführen.
Mit der Änderung des BBG und der BBV sollen Massnahmen zur Erhöhung der Bekanntheit, Sichtbarkeit und des Ansehens der höheren Fachschulen sowie der höheren Berufsbildung insgesamt umgesetzt werden (Verankerung Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule» sowie Einführung von Titelzusätzen «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung). Zudem sollen auf Tertiärstufe vergleichbare Voraussetzungen geschaffen werden (Einführung der Prüfungssprache Englisch als zusätzliche Option bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots an höheren Fachschulen).