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Die Änderungen des FIFG betreffen insbesondere die Förderung durch die Innosuisse. Zu den Verbesserungen zählen unter anderem eine flexiblere Bemessung der Bundesbeiträge bei Innovationsprojekten sowie die stärkere Förderung von Jungunternehmen. Die Bestimmungen über die Reserven des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse sowie weitere Änderungen, die jedoch lediglich formeller Art sind, gehören ebenfalls zur Vorlage.
Die Kommission für Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will bei den Mitteln und Gegenständen ein System einführen, bei welchem Markteffekte spielen und günstigere Preise gefördert werden. Gemäss Vorentwurf sollen alle Preise für Mittel und Gegenstände in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern vereinbart werden.
In den letzten Jahren ist im Kanton eine starke Zunahme von Drohnenflügen zu beobachten, dies insbesondere im Alpstein. Dabei handelt es sich in den allermeisten Fällen um Freizeitaktivitäten von privaten Drohnenpilotinnen und -piloten. Mit den Drohnen wird in Orte eingedrungen, die bisher den Tieren als Rückzugs- und Brutplätze dienten, wie beispielsweise steile Felswände. Die Drohnenflüge sind für das Wild und die Brutvögel zu einer starken Belastung geworden.
Aufgrund der starken Zunahme von Drohnenflügen im Alpstein und der erwarteten weiteren Zunahme soll zum Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel eine kantonalrechtliche Grundlage zur Einschränkung von Drohnenflügen im südlichen Kantonsgebiet eingeführt werden. Dies wird mit einer Revision der kantonalen Verordnung zum Jagdgesetz (Jagdverordnung, JaV, GS 922.010) vorgenommen.
Der Vorentwurf des Gesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern - Leben retten». Dieser führt die erweiterte Widerspruchslösung auf Gesetzesstufe ein. Dabei werden die Rolle der Angehörigen sowie sämtliche weitere Elemente, die für die Ausgestaltung der Widerspruchslösung zentral sind, geregelt und deren Verfassungsmässigkeit sichergestellt.
Der Bundesrat hat regelmässig die Bundesaufgaben, deren Erfüllung sowie die Organisation der Bundesverwaltung zu überprüfen (Art. 5 RVOG). Zu Beginn der Legislatur 2015-2019 initiierte der Bundesrat eine solche Überprüfung (strukturelle Reformen). Die daraus resultierenden administrativen Erleichterungen und Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts sollen dem Parlament nun in einem Mantelerlass, mit welchem 6 Bundesgesetze geändert werden, unterbreitet werden. Wichtigste Massnahme ist die Reduktion der Indexierung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds.
Auf der Basis eines Berichts (https://www.efk.admin.ch/de/publikationen/bildung-soziales/gesundheit.html) der eidgenössischen Finanzkontrolle (17542) wurde die TPFV überarbeitet, insbesondere, damit die Kantone vom Tabakpräventionsfonds finanziell unterstützt werden können.
Der Staatsrat gibt den Vorentwurf des Gesetzes über die Politikfinanzierung in die Vernehmlassung. Mit diesem Vorentwurf soll der neue Verfassungsartikel umgesetzt werden, den die freiburgische Bevölkerung am 4. März 2018 mit der Initiative «Transparenz bei der Finanzierung der Politik» angenommen hat. Der Gesetzesvorentwurf präzisiert die Anwendungsmodalitäten dieser neuen Bestimmungen und gewährleistet eine pragmatische und dem Willen der Bevölkerung entsprechende Umsetzung.
Die Vorlage setzt die Motion 15.4150 (Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger) um. Die Umsetzung der Motion erfordert zusätzlich eine Anpassung der Strafprozessordnung sowie des Militärstrafprozesses. Mit der Gesetzesvorlage wird weiter der Auftrag zur Prüfung der Aufbewahrungsfristen für DNA-Profile gemäss Postulat 16.3003 erfüllt. Schliesslich wird der erweiterte Suchlauf mit Verwandtschaftsbezug (allgemein auch als Verwandtenrecherche bekannt) neu ausdrücklich im Gesetz geregelt.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) möchte der Politik der frühen Kindheit neue Impulse geben. Sie schlägt vor, die Kantone dabei zu unterstützen, strategiegebundene Massnahmenpakete im Bereich der frühen Kindheit zu entwickeln und umzusetzen. Vorgesehen ist, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig Finanzhilfen gewähren kann, und zwar für die Dauer von je drei Jahren in der Höhe von jährlich 100'000 Franken. Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative 17.412 n «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) stärker in der Schweizer Politik zu verankern und damit einen Beitrag zur Schaffung der Chancengerechtigkeit beim Schuleintritt zu leisten.