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Die beiden Vorentwürfe sehen eine zweistufige Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe vor. In der ersten Etappe werden die Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sowie die Abgabe auf Lebensversicherungsprämien abgeschafft. In der zweiten Etappe werden die Umsatzabgabe auf den übrigen ausländischen Wertschriften sowie die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungsprämien abgeschafft.
Seit der Assoziierung an Schengen im Jahr 2008 hat sich das Regime der Personenkontrollen an der Landesgrenze der Schweiz grundlegend geändert: Während an den Binnengrenzen grundsätzlich keine Personenkontrollen mehr zulässig sind, wurden die Kontrollen an den Aussengrenzen verschärft. Dafür hat der Bundesrat einen Aktionsplan «Integrierte Grenzverwaltung» erlassen, der verschiedene Massnahmen vorsieht. Die überwiegende Mehrheit dieser Massnahmen ist bereits umgesetzt und operativ; einige Massnahmen bedürfen noch einer gesetzlichen Umsetzung. Dies soll mit vorliegender Vorlage erfolgen. Zugleich erfolgt eine redaktionelle Anpassung des AIG an den Schengener Grenzkodex (SGK); materielle Änderungen gehen damit nicht einher.
Seit einiger Zeit wird auch aus Fachkreisen gefordert, die nebenstrafgesetzliche Bestimmung zum Menschenschmuggel (Art. 116 Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG, SR 142.20) besser an die praktischen Bedürfnisse anzupassen und eine Anhebung der Maximalstrafe zu prüfen. Zusätzlich soll mit der Vorlage die Motion 17.3857 Abate «Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützen» umgesetzt werden.
Das Projekt setzt die Verpflichtungen aus der Unterzeichnung des Prümer Abkommens, des Eurodac-Protokolls sowie des PCSC-Abkommens um. Diese Abkommen vertiefen die internationale Polizeizusammenarbeit. Das Abkommen Prüm beinhaltet den erleichterten Abgleich von DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten mit den Ländern der EU. Das Abkommen PCSC beinhaltet den erleichterten Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdrücken mit den USA. Das Protokoll Eurodac beinhaltet den Abgleich von Fingerabdrücken der Strafverfolgungsbehörden mit den Daten in der europäischen Asyldatenbank Eurodac. Durch die Umsetzung dieser Abkommen werden auf Bundesebene insbesondere Anpassungen des DNA-Profil-Gesetzes, des Strafgesetzbuches (StGB), des Asylgesetzes (AsylG) und des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) notwendig.
Der Regierungsrat schickt die Revision der Heimaufsichtsverordnung (HAV) in eine externe Vernehmlassung. Die Verordnung soll vor allem verschlankt und betreffend aufsichtsrechtliche Instrumente präzisiert werden. Die revidierte Verordnung soll per 1. Juni 2020 in Kraft treten.
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes eröffnet. Das System der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) im Kanton Thurgau soll durch eine grundlegende Erneuerung gerechter und effizienter werden. Die Umstellung erfordert eine einmalige Investition des Kantons von rund 2,7 Mio. Franken und führt beim Kanton zu jährlichen Mehrkosten von rund 800 000 Franken. Im Gegenzug werden die Gemeinden jährlich um rund eine Million Franken entlastet.
Die VBP wird an die Entwicklung des EU-Rechts angepasst, wie z.B. Regelungen zur Geltungsdauer von Zulassungen und zum eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI). Diese Änderungen sind notwendig zur Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrags mit der EU (MRA) im Bereich Biozidprodukte. Ausserdem sollen Vereinfachungen bei der Übergangszulassung für Biozidprodukte eingeführt werden.
In der Chemikalienverordnung (ChemV) wird die Anwendung des UFI auf gewisse Zubereitungen, die bereits einen UFI tragen oder für berufliche Verwenderinnen bestimmt sind, erweitert.
In der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wird eine Übergangsfrist für das Verbot zur Verwendung von Thermopapier mit Bisphenol A oder Bisphenol S eingeführt, sofern das Thermopapier für Spezialanwendungen eingesetzt wird, die zusätzliche technische Spezifikationen erfordern.
Diese Verordnung hat insbesondere zum Ziel, die Europäische Grenz- und Küstenwache mit genügend Personal und Material auszustatten, damit sie ihre Aufgaben im Grenz- und Rückkehrbereich effektiver wahrnehmen kann. Damit die Ziele der Verordnung erreicht werden, sind diverse Massnahmen vorgesehen: kontinuierlicher Aufbau einer ständigen Reserve mit bis zu 10'000 Einsatzkräften bestehend aus Personal von Frontex sowie mehrheitlich aus sekundiertem Personal der Schengen-Staaten, stärkeres Mandat im Rückkehrbereich und Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Zudem wird ein neuer, mehrjähriger strategischer Politikzyklus und eine integrierte Planung im Bereich der europäischen Grenzverwaltung festgelegt. Zudem soll im Asylgesetz eine Anpassung vorgenommen werden, wonach die ausreisepflichtige Person explizit verpflichtet wird, den Schengen-Raum zu verlassen.
Das internationale Steuerrecht hat in jüngerer Zeit wesentliche Änderungen erfahren. Die Totalrevision des DBAG verfolgt das Ziel, durch Anpassung der bereits bestehenden Artikel und durch Ergänzung des Gesetzes mit neuen Artikeln die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der Abkommen im Steuerbereich auch zukünftig sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Durchführung von Verständigungsverfahren im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Vollzugsverordnungen des Bundesrates müssen an die vom Parlament am 22. März 2019 verabschiedete Teilrevision des FMG angepasst werden.
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Zudem sollen Bundesbedienstete im Ausland die Verrechnungssteuer in ihrem veranlagenden Kanton zurückfordern.
Die Verordnungen BVV2, FZV, BVV 3 sollen punktuell angepasst werden. Ziel ist einerseits die Anpassung an die aktuellen Entwicklungen beim technischen Zinssatz, bei der Sterblichkeit sowie der Invalidität anderseits die Umsetzung von parlamentarische Vorstössen (Po. 13.3813 Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen), (Ip. 18.3405 Weshalb erhält ein Mörder Kapitalleistungen seines Opfers in der zweiten und dritten Säule?) und (Mo.15.3905 Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen).
Die vorliegende Revision hat verschiedene Präzisierungen und formelle Anpassungen der ArGV 1 (SR 822.111) zum Inhalt, welche für die Betriebe und Inspektorate eine Vereinfachung in der Anwendung des Arbeitsgesetzes bringen.
Die totalrevidierte Ordnungsbussenliste wird wie heute als Anhang zur kantonalen Ordnungsbussenverordnung ausgestaltet sein. Im Vergleich mit der früheren Fassung verfügt die revidierte Ordnungsbussenliste über mehr Ordnungsbussentatbestände. Der Grund besteht nicht darin, dass im kantonalen Recht mehr Übertretungsstraftatbestände geschaffen worden wären, sondern dass zusätzliche Übertretungstatbestände neu im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können (z.B. Verstösse gegen das Taxigesetz oder das Waldgesetz Basel-Stadt). Dies führt im Rahmen dieser Straftatbestände zu einer Erleichterung sowohl für die fehlbaren Personen als auch für die Strafverfolgungsbehörden.