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Kernpunkte der Vorlage sind die Konsolidierung der AHV-Finanzierung und die Flexibilisierung des Rentenalters.
Die Vorlage gliedert sich in zwei Teile: Einerseits werden konkrete Vorschläge zur Erhaltung des Leistungsniveaus und zur Verbesserung der Durchführung gemacht. Andererseits will der Bundesrat mit weiteren Vorschlägen eine breite Diskussion über die weitere Entwicklung der zweiten Säule führen.
Mit der Revision soll vor allem der Kreis der Versicherungsberechtigten eingeschränkt und der Beitragssatz der freiwillig Versicherten jenem der obligatorisch Versicherten gleichgestellt werden.
Mit der KVG-Teilrevision setzt der Bundesrat den Kantonen zusätzliche Leitlinien für ihre Prämienverbilligungs-Praxis und er bringt die nötigen, rasch umsetzbaren Verbesserungen in anderen Bereichen an. Diese Korrekturen von Behinderungen der Wirkungsmechanismen des KVG und von Fehlentwicklungen bringen verschiedene Verbesserungen für die Versicherten. Parallel zur Teilrevision werden in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Krankenkassen die Probleme mit der Spitalfinanzierung im privaten und halbprivaten Bereich angegangen.
Bei der Unidroit-Konvention handelt es sich um einen Staatsvertrag, der die Bedingungen für die Rückgabe bzw. Rückführung von gestohlenen bzw. rechtswidrig ausgeführten Kulturgütern sowie den Mechanismus des Verfahrens festlegt. Er ist direkt anwendbar und bedarf keiner innerstaatlichen Durchführung in gesetzgeberischer Hinsicht.
Texte und erläuternder Bericht betreffend eine Änderung der Bundesverfassung zur Schaffung einer Bundeskompetenz für die Gesetzgebung über die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern (Art. 24sexies Abs. 3bis BV)