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Die Schweizergardisten leisten im Staat Vatikanstadt einen Polizeidienst zugunsten eines fremden und souveränen Staates. Sie bezahlen während ihrer Dienstzeit im Vatikan eine Wehrpflichtersatzabgabe. Mit dieser Vorlage soll im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe eine Ausnahmebestimmung geschaffen werden: Neu sollen die Schweizergardisten während ihrer Dienstzeit von der Ersatzabgabe befreit werden.
Die Vorlage umfasst die Förderung umweltfreundlicher Technologien, die Regulierung des automatisierten Fahrens, die Verbesserung der Verkehrssicherheit von E-Bikes und die Umsetzung verschiedener parlamentarischer Vorstösse.
Um die Schweizer Zuckerproduktion zu stützen, sollen zwei Artikel des Landwirtschaftsgesetzes angepasst werden: Einerseits soll der heute auf Verordnungsstufe geregelte temporäre Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker auf Gesetzesstufe verankert werden, andererseits sollen ökologisch angebaute Zuckerrüben stärker gefördert werden als bisher. Dabei will eine knappe Mehrheit der Kommission den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis angebaut werden, auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr kürzen und dafür für biologisch angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 700 Franken und für ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerrüben einen solchen von 500 Franken pro Hektare und Jahr vorsehen. Die Minderheit will hingegen den aktuellen Beitrag von 2100 Franken pro Jahr Hektare und Jahr beibehalten und für nach den Richtlinien des Biolandbaus oder der integrierten Produktion erzeugte Zuckerrüben 200 Franken zusätzlich ausrichten.
Sollen Jugendliche im Kanton Bern schon mit 16 Jahren stimmen und wählen können? Der Regierungsrat stellt diese Frage im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion. Er erfüllt damit einen Auftrag des Grossen Rates. Eine Senkung des Stimmrechtsalters soll dazu beitragen, dass junge Menschen ihre politischen Rechte besser nutzen.
Am 27. November 2019 hat der Verein Klimaschutz Schweiz die überparteiliche Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht. Diese ist mit 113'125 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen. Der Bundesrat hat am 3. April 2020 beschlossen, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der direkte Gegenentwurf, den der Bundesrat in einer Vernehmlassung zur Diskussion stellt, soll ebenfalls ein Netto-Null Ziel bis 2050 beinhalten, aber abweichend von der Volksinitiative fossile Energien nicht verbieten und offenlassen, ob die CO2-Emissionen durch Senken im In- oder Ausland zu neutralisieren sind.
In Umsetzung der Mo. 09.3392 sollen mit der Revision des Bauvertragsrechts die Rechte der Bauherren gestärkt werden.
Der Regierungsrat hat das Landammannamt beauftragt, zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren auf Kantons- und Gemeindeebene eine Vernehmlassung durchzuführen.
Die Vorlage geht auf die Motion von Landrat Viktor Nager, Schattdorf, zur «Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab dem erfüllten 16. Altersjahr» zurück, die der Landrat am 18. Mai 2020 mit 40:15 Stimmen (1 Enthaltung) erheblich erklärt hat. Jugendliche ab 16 Jahren sollen das Recht erhalten, abzustimmen und zu wählen. Die Wahl in ein politisches Amt hingegen soll weiterhin erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit möglich sein.
Der Vernehmlassungsentwurf umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Uri sowie eine Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG).
Die Gemeinden sind von der Vorlage insoweit unmittelbar betroffen, als sich ihr Stimmrecht der Gemeinden nach demjenigen des Kantons richtet. Zudem entsteht den Gemeinden für die gesonderte Erstellung der Stimmrechtsausweise, den Versand des zusätzlichen Stimmmaterials und für die Ermittlung der zusätzlichen Stimmen ein Mehraufwand. Allerdings hat die Vorlage keine bedeutenden finanziellen Auswirkungen. Durch die Erhöhung der Zahl der Stimmberechtigten werden sich für Kanton und Gemeinden in Zukunft zusätzliche Kosten in der Grössenordnung von mutmasslich rund 1'000 Franken pro Abstimmung ergeben. Zudem hat die Vorlage keine personellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden. Der zusätzliche administrative Aufwand dürfte aufgrund der geringen Zunahme (plus 2 Prozent bzw. 530 Stimmberechtigte) mit gleich viel Personal wie bisher bewältigt werden können.
Der Bundesrat hat das EDI am 12. August 2020 beauftragt, zu seinem Vorschlag für einen direkten Gegenentwurf zur «Massentierhaltungsinitiative» ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieser will in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass alle Tiere während ihres Lebens tiergerecht gehalten werden. Um das zu bekräftigen, sollen der Schutz des «Wohlergehens» und für Nutztiere die Elemente «tierfreundliche Unterbringung» und «regelmässiger Auslauf» sowie «schonende Schlachtung» in die Verfassung aufgenommen werden.
Das geltende Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) ist mit Bestimmungen zur Kostendämpfung zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu ergänzen. Im Fokus stehen die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die Arzneimittel und weitere Massnahmen zur Kostendämpfung.
Bau- und Unterhaltsbetriebe sollen für Arbeiten im Bereich von bestehenden Nationalstrassen in die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) aufgenommen und für bestimmte Arbeiten von der Bewilligungspflicht für Nachtarbeit befreit werden.