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Mit dieser Revision soll zum einen eine Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz eingeführt werden. Zum anderen sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, sämtliche Inhaftierte in einem Rahmenvertrag zu versichern.
Zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» muss die Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) angepasst werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen können Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaften, Beitragslücken in ihrer Säule 3a in Zukunft durch Einkäufe ausgleichen.
Die Bundesverfassung soll so angepasst werden, dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, im Fall eines Verzichts auf die Eigenmietwertbesteuerung auf überwiegend selbstbewohnten Zweitliegenschaften bei den Liegenschaftssteuern von den Grundsätzen nach Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung abzuweichen und Zweitliegenschaften höher zu besteuern.
Mit der Vorlage schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates einen befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung für den Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz vor.
Mit dieser Vorlage soll ab 1. Juli 2026 und somit zeitgleich wie in der EU im grenzüberschreitenden Verkehr der Geltungsbereich der Chauffeurverordnung ausgedehnt werden. Betroffen von der Ausweitung sind nur Führerinnen und Führer von Motorwagen und Fahrzeugkombinationen zum Sachentransport von über 2,5 bis 3,5 t, für welche das Fahren die berufliche Haupttätigkeit darstellt. Damit wird die Motion 20.4478 Dittli umgesetzt, worin «Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen» verlangt werden.
Die Schweizerische Post soll in einer schweren Strommangellage nicht sanktioniert werden, wenn sie aufgrund von angeordneten Stromsparmassnahmen die Vorgaben zur Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten nicht mehr vollumfänglich einhalten kann.
In Vollzug von Artikel 48a Absatz 2 FMG soll die Versorgung mit Mobilfunkdiensten bei Störungen der Stromversorgung verbessert werden. Dazu wird einerseits festgelegt, welche Dienste bei Störungen der Stromversorgung durch die Mobilfunkkonzessionärinnen eingeschränkt werden können. Andererseits wird definiert, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Dienste bei Strommangellagen und Stromausfällen künftig aufrechterhalten werden müssen.
Ausführungsbestimmungen zur Teilrevision des MWSTG vom 16. Juni 2023 sowie weitere Themen wie Vereinfachung der Saldosteuersatzmethode.
Mit der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 17. März 2023 hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens zu ermöglichen sowie Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen zu gewähren. Mit der Verordnung über das automatisierte Fahren und der Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen sollen diese Kompetenzen wahrgenommen werden. Ausserdem sollen die Bestimmungen betreffend die Fahrausbildung an Assistenz- und Automatisierungssysteme angepasst werden. Neben der Schaffung der zwei neuen Verordnungen müssen drei weitere Verordnungen angepasst werden.
Der Bundesrat will die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte schrittweise senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. Dies erfordert eine Änderung der Artikel 57 und 67b Absatz 1 und 2 RTVV.
Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie der Zahnärzte und Zahnärztinnen sollen in der KVV eingeführt werden (inkl. KLV-Änderung). Die Vorgaben der KVV bezüglich Rechnungsstellung im Falle von Analysen, die Bestandteil eines Pauschaltarifs im ambulanten Bereich sind, sollen angepasst werden. Die Bestimmungen über den unterjährigen Wechsel sollen erweitert werden, sodass auch Versicherte mit Wahlfranchise unterjährige in die Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer wechseln können. Eine neue Verpflichtung der Versicherer wird bezüglich Meldepflicht des Ausgleichsbetrags festgelegt.
Die Vorlage enthält einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026–2029 und eine Beschreibung der auf Verordnungsstufe geplanten Anpassungen.
Die Kommission schlägt vor, die Liste der besonderen Kennzeichnungen von Lebensmitteln so zu ergänzen, dass deren Transportart, insbesondere Flugtransporte, deklariert werden sollen. Dies soll insbesondere Flugtransporte von Frischprodukten wie Fleisch, Fisch, Früchte und Gemüse umfassen.
Die Verordnung legt fest, welche Massnahmen die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs im Falle einer schweren Strommangellage durchführen müssen. Im Fokus stehen Kapazitäts- und Angebotsreduktionen, um das Funktionieren des Systems «Schiene» aufrechtzuerhalten.
Die Vernehmlassungsvorlage schlägt zur Umsetzung der Motion 19.3445 eine neue Voraussetzung bei der Vergabe von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen vor.
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern» (21.463) hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates einen Vorentwurf zur Änderung des Waldgesetzes erarbeitet. Mit der Änderung sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Branche Richtpreise für den Rohholzmarkt veröffentlichen kann. Sie schaffen Transparenz und ermöglichen es, eine bedarfsgerechte Holzernte und einen kostendeckenden Holzschlag zu planen.
Aktuell vergütet die IV im Rahmen eines befristeten Pilotversuchs Fallpauschalen für Kinder mit frühkindlichem Autismus, die an einer intensiven Frühintervention (IFI) teilnehmen. Ziel der Vorlage ist es, die Vergütung von IFI-Massnahmen in die ordentliche Gesetzgebung zu überführen, damit die Vergütung solcher Leistungen durch die IV auch nach Ablauf der Pilotphase per 1. Januar 2027 gewährleistet bleibt.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu Revisionen der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Kernenergieverordnung (KEV), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Die Initiative verlangt die Sicherstellung der Bargeldversorgung und eine Volksabstimmung bei einem allfälligen Ersatz des Schweizerfrankens als Währung. Der direkte Gegenentwurf ermöglicht es, beide Anliegen mittels präziser rechtlicher Regelungen aufzunehmen. Mit dem direkten Gegenentwurf soll der erste Satz des heutigen Artikels 1 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) und der heutige Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b des Nationalbankgesetzes (NBG) auf Verfassungsstufe verankert werden.
Die Änderung der VTNP und die neue Verordnung des EDI bezwecken insbesondere die Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gleichzeitig die Angleichung an das neue EU-Recht. In diesem Zusammenhang wird namentlich die Verwertung tierischer Nebenprodukte für Futtermittel, unter gleichzeitigem Erlass von adäquaten Sicherheitsmassnahmen, liberalisiert. Dazu wird eine Melde- und Bewilligungspflicht für Betriebe eingeführt, die tierische Nebenprodukte für Futtermittel verwerten wollen. Weiter wird eine Bestimmung aufgenommen, die es erlaubt Insektenkot als Dünger zu verwenden, wenn er zuvor einer Hitzebehandlung unterzogen wurde. Schliesslich werden sichernde Massnahmen für die Verwendung von Dünger mit tierischen Nebenprodukten festgelegt. Zusätzlich werden u.a. Regelungen zur Kremation von Tieren und zur Verfütterung von kleinen Futtertieren in der eignen Tierhaltung erlassen.
Das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) wird geändert, um der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» Folge zu geben.
Die Reform des Personenbeförderungsgesetzes (Reform RPV) bezweckt klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren im regionalen Personenverkehr (RPV). Um die Vorgaben auf Verordnungsstufe zu präzisieren, ist eine Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) vorgesehen. Neu trägt sie den Titel «Verordnung über die Abgeltung und Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (ARPV)». Zudem sind auch Anpassungen der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV), der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) und die Aufhebung der Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) vorgesehen. Daneben werden weitere Verordnungen aufgrund von neuen Verweisen und Aktualisierungen angepasst.
Das vom SECO entwickelte IT-System SICHEM unterstützt die Betriebe die bereits heute bestehende Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien umzusetzen. Ausserdem befähigt SICHEM die kantonalen Durchführungsorgane des ArG, die Umsetzung der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien in den Betrieben effizient zu kontrollieren. Vorliegend soll die gesetzliche Grundlage für das IT-System geschaffen und die Pflicht der Arbeitgeber zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien präzisiert und zentral geregelt werden. Wichtiger Hinweis: Die vorliegende Revisionsvorlage befasst sich nicht mit den Pflichten der Herstellerin gemäss Chemikaliengesetz.
Mit der Vorlage soll die Transparenz betreffend die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen erhöht und deren Identifikation erleichtert werden. Insbesondere sollen ein zentrales Register sowie neue Pflichten zur risikobasierten Aktualisierung von Informationen über effektiv Berechtigte eingeführt werden. Zudem sollen Massnahmen zur Stärkung des aktuellen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei in die Vorlage aufgenommen werden.
Mit der Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) soll das von den eidgenössischen Räten am 17. März 2023 verabschiedete Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) sowie die damit in Zusammenhang stehende Revision des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie (MetG; SR 429.1) umgesetzt werden. Im Vordergrund steht die Einführung des Prinzips open government data bei MeteoSchweiz durch die Abschaffung der heute geltenden Datengebühren.