Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Die Motion 19.3008 «Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzierung», die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates eingereicht wurde, verlangt, dass sich der Bund in angemessenem Umfang an der Grundfinanzierung des an der Universität Freiburg angegliederten Instituts für Föderalismus (IFF) beteiligt. Das IFF führt verschiedene Aktivitäten zur Förderung des Föderalismus auf nationaler und internationaler Ebene durch und leistet in diesem Bereich wertwolle Arbeiten, die im Interesse der Kantone und des Bundes sind. Die Motion wurde von einer grossen Mehrheit des Parlaments angenommen. Der Gesetzesentwurf soll die Motion umsetzen.
Mit einer Änderung der VMWG soll eine gewisse mietzinsdämpfende Wirkung erzielt und die Markttransparenz weiter erhöht werden, ohne dabei übermässig in die Vertragsverhältnisse einzugreifen oder Investitionshemmnisse hervorzurufen.
Mit der vorliegenden Revision der Jagdverordnung setzt der Bundesrat sämtliche geänderten Bestimmungen des revidierten Jagdgesetzes vom 16. Dezember 2022 um. Die Vorlage umfasst insbesondere: - Eingriffe bei geschützten Arten, insbesondere Wolf, Biber, Steinbock - Massnahmen zum Herdenschutz - Verhütung und Vergütung von Wildschäden - Finanzhilfen und Beratung für die Kantone - Sicherung der Wildtierkorridore - Tierschutz
Die Initiative zielt darauf ab, die Altersrenten der AHV um einen Zuschlag von einem Zwölftel der Jahresrente zu erhöhen, ohne Verlust oder Kürzung der Ergänzungsleistungen, und muss spätestens am 1. Januar 2026 umgesetzt werden. Auch die Frage der Finanzierung muss geklärt werden. Der Entwurf wird einen Teil «Umsetzung» und einen Teil «Finanzierung» enthalten.
Der vierte Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen umfasst die Jahre 2020-2025. Er zeigt auf, dass die Ziele des Finanzausgleichs in den letzten Jahren weitgehend erreicht wurden. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat keine Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vor.
Die Revision der Verordnung vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung ist Teil der Initiative Berufsbildung 2030. Ziel der Änderungen ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes auszurichten.
Inhaberinnen und Inhaber von altrechtlichen Diplomen sind zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) berechtigt. Die bisherige Regelung wird vielfach als zu restriktiv betrachtet, was sich negativ auf den Pflegeberuf auswirken kann. Die vorgeschlagene Teilrevision soll den Zugang zum NTE in den Gesundheitsberufen etwas erleichtern, insbesondere im Fachbereich Pflege. Die Öffnung angesichts der angespannten Fachkräftesituation soll die Attraktivität des NTE in den Gesundheitsberufen erhöhen.
Zur Weiterentwicklung der SGH und zur Optimierung ihrer Förderwirkung soll das Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft totalrevidiert werden. Die Totalrevision stellt auch einen Vorschlag zur Umsetzung der Motion WAK-N 22.3021 zur Diskussion. Zur Umsetzung der Motion Stöckli 19.3234 wird zudem der Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten zur Diskussion gestellt.
Die Europäische Union sieht mit der Verordnung (EU) 2022/1190 vom 6. Juli 2022 vor, dass die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) im Schengener Informationssystem (SIS) zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und von Terrorismus Informationsausschreibungen bei Schengen Staaten veranlassen kann. Die Umsetzung ins Landesrecht erfordert eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI). Mittels der Informationsausschreibungen ist für die Endnutzer des SIS, wie die Mitarbeitenden der Kantonspolizeien oder des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), bei einer Abfrage im SIS ersichtlich, dass eine bestimmte Person im Verdacht steht, in eine in den Zuständigkeitsbereich von Europol fallende Straftat verwickelt zu sein. Gestützt darauf ergreifen die zuständigen Behörden die in der Ausschreibung vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist auch vorgesehen, dass Europol die Schweiz zur Eingabe von Informationsausschreibungen im SIS anfragen darf. Auch dies wird mit der geplanten landesrechtlichen Umsetzung ermöglicht.
Das Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz ermöglicht es der Schweiz, bei Ausrufung des Notfalls und nach Ergreifung sämtlicher im Inland möglichen Massnahmen bei den beiden anderen Vertragsstaaten um Solidarität zur Versorgung der geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden zu ersuchen. Im Gegenzug kann auch die Schweiz im Notfall um Solidarität angefragt werden. Die drei Staaten garantieren zudem, bei Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen die bestehenden Transportkapazitäten in ihren Netzen nicht einzuschränken.
Das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft («Rettungsschirm») gilt bis Ende 2026. Die Änderung des Stromversorgungsgesetzes ist Teil der gesetzlichen Massnahmen, mit welchen die Stabilität der systemkritischen Stromunternehmen ab 2027 gewährleistet werden soll. Mit der Revision sollen Anforderungen an systemrelevante Stromversorgungsunternehmen im Gesetz verankert werden.
Die Kommission hat im August 2023 begonnen, Anträge zur vom Nationalrat im Frühling 2023 angenommenen Vorlage 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zu beraten, welche neu eine Betreuungszulage im Familienzulagengesetz vorsehen. Sie hat beschlossen, das Konzept mit ihren Anträgen in die Vernehmlassung zu schicken.
Die Änderung des ZDG dient der Umsetzung der Motion 22.3055 Fraktion der Schweizerischen Volkspartei: Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken, welche sechs Massnahmen nennt, mit denen die hohe Zahl an Zulassungen von eingeteilten Armeeangehörigen zum zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) reduziert werden sollen.
Das Parlament hat am 29. September 2023 im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien insbesondere das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz geändert. In der Folge müssen u.a. die Energieverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Stromversorgungsverordnung, die Winterreserveverordnung sowie die Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft angepasst werden. Die Revisionsvorlagen enthalten auch einzelne weitere anstehende Anpassungen der betroffenen Verordnungen Zu erwähnen sind insbesondere Bestimmungen zu einem Herkunftsnachweissystem für Brenn- und Treibstoffe.
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen die Hamas, Tarn- und Nachfolgegruppierungen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln, verboten werden. Damit können die Behörden des Bundes und der Kantone wirksam gegen diese Organisationen und ihre Unterstützung in der Schweiz vorgehen. Das Verbot schafft zudem Rechtssicherheit für die Finanzintermediäre und trägt dazu bei, einen Missbrauch des Schweizer Finanzsystems durch die Hamas und verwandte Organisationen zu verhindern. Zusätzlich erhält der Bundesrat mit dem neuen Gesetz die Kompetenz, mit der Hamas verwandte Organisationen und Gruppierungen, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit ihr in Zielsetzung, Führung oder Mitteln übereinstimmen, zu verbieten. Das Bundesgesetz soll auf 5 Jahre befristet werden.
Mit der vorliegenden Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 wird neu die Border Disease (BD) bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons in den Katalog der zu bekämpfenden Seuchen aufgenommen. Zugleich enthält die Verordnung neu Bestimmungen zur Bekämpfung der BD. Im Gegensatz dazu wird die Kryptosporidiose aus dem Katalog der zu überwachenden Seuchen gestrichen. Die Regelungen hinsichtlich der Bekämpfung des Virus der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) werden ebenfalls angepasst. Schliesslich werden verschiedene Aktualisierungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie notwendige redaktionelle Präzisierungen vorgenommen.
Die Vorlage setzt die Motion RK-N 22.3381 Harmonisierung der Fristenberechnung um. Sie bezweckt, die für das Zivilprozessrecht gefundene Lösung für das Problem der Zustellung von fristauslösenden Sendungen per «A-Post Plus» an Wochenenden oder Feiertagen auf alle anderen einschlägigen Erlasse zu übertragen. Damit wird sichergestellt, dass in der übrigen Rechtsordnung dieselben Berechnungsregeln gelten wie im Bereich des Zivilprozessrechts. Die Harmonisierung erfordert die Änderung verschiedener Bundesgesetze. In Form eines Mantelerlasses werden das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG), das Bundesgerichtsgesetz (BGG), das Bundesgesetz über den Fristenlauf an Samstagen, das Militärstrafgesetz (MStG), der Militärstrafprozess (MStP), das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) angepasst.
Elektrisch angetriebene Fahrzeuge waren bisher von der LSVA befreit. Sie sollen im Sinne des Verursacherprinzips ab 2031 abgabepflichtig werden. Während einer Übergangszeit nach der Unterstellung unter die Abgabepflicht sieht die Vorlage flankierende Massnahmen vor, um Investitionen in elektrisch angetriebene Fahrzeuge nicht zu gefährden. Zudem enthält die Vorlage auch Massnahmen zur Gewährleistung der Investitionssicherheit der Fahrzeughalter.
Mit der vorliegenden Revision soll die Standesinitiative 17.304 («Sicherere Strassen jetzt!») auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.
Mit der Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung können die Gerichte in Zivilverfahren ab dem 1. Januar 2025 unter bestimmten Voraussetzungen mündliche Prozesshandlungen (insb. Verhandlungen) mittels Video- und ausnahmsweise mittels Telefonkonferenzen durchführen oder den am Verfahren beteiligten Personen die Teilnahme mittels solcher Mittel gestatten. In der neuen Verordnung regelt der Bundesrat die technischen Voraussetzungen und die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit beim Einsatz dieser Mittel. So sollen die Gerichte und Verfahrensbeteiligten über die notwendige Infrastruktur verfügen und beim Einsatz gewisse Vorgaben einhalten. Durch ausreichende Schutzvorkehrungen und Information der Teilnehmenden soll gewährleistet werden, dass die Daten aller Beteiligten bei der Vorbereitung und Durchführung der Prozesshandlung sowie bei der Aufzeichnung von Ton und Bild hinreichend geschützt sind.
Im Falle einer schweren Strommangellage in der Schweiz wird die Stromversorgung durch die Bewirtschaftungsmassnahmen Kontingentierung, Sofortkontingentierung und Netzabschaltungen eingeschränkt. Die Verbrauchsstätten, die der Aufrechterhaltung des Festnetzes und des Mobilfunks dienen, werden davon ausgenommen. Diese Verordnung legt fest, welche branchenspezifischen Massnahmen die Mobilfunkkonzessionärinnen im Falle einer Strommangellage im Mobilfunk durchführen.
Die Revision setzt die Motion 14.4122 Caroni «Für ein modernes Verwaltungsstrafrecht» um, die der Bundesrat beauftragt, das VStrR anzupassen, damit es den wichtigen rechtlichen Entwicklungen seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1975 Rechnung trägt.
Der Vernehmlassungsentwurf sieht für die Umsetzung der Motion 20.4738 vor, dass zukünftig Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV), die niedrigere Mindestlöhne vorsehen als jene, die in kantonalen Gesetzen festgelegt sind, allgemeinverbindlich erklärt werden können. Zur Umsetzung der Motion 21.3599 soll Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, die einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstehen und Vollzugskostenbeiträge entrichten, ein kostenloses Einsichtsrecht in die Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen gewährt werden.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 26 landwirtschaftlichen Verordnungen.
Am 18. Juni 2023 wurde das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) von der Stimmbevölkerung angenommen. Die Vorlage zur Klimaschutz-Verordnung präzisiert die Rahmenbedingungen des KlG und die darin festgehaltenen Förderinstrumente. Teil der Vorlage sind auch Änderungen der CO2-Verordnung und der Energieverordnung.