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Umsetzung der Empfehlung des Europarats vom 31. März 2021 zur Kontrolle von Gütern, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Es soll unterschieden werden zwischen Gütern, die nur zum Zweck der Todesstrafe oder der Folter verwendet werden können (Foltergüter), Gütern, welche auch für die Folter verwendbar sind und Arzneimitteln, die sich für die Vollstreckung der Todesstrafe eignen. Das Gesetz statuiert entsprechende Verbote und Bewilligungspflichten.
Am 18. März 2022 hat das Parlament die Änderung der Art. 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht verabschiedet. Zur Umsetzung müssen Bestimmungen in der KVV erlassen werden. Zudem wird vorgeschlagen, in die KVV Delegationsnormen aufzunehmen, damit das EDI die maximalen Prämienrabatte für besondere Versicherungsformen festlegen kann, wie es dies heute für die ordentliche Versicherung tut.
In der Schweiz oder Liechtenstein gesperrte Spielerinnen und Spieler sollen nicht in ein grenznahes Casino des jeweiligen anderen Landes gehen können, um weiterzuspielen. Das Abkommen setzt dieses Ziel um.
Die kantonale Jagdverordnung stammt aus dem Jahr 1988 und wurde letztmals 2010 teilweise revidiert. Revisionen in der eidgenössischen Jagdgesetzgebung, aber auch die in den vergangenen Jahren veränderten Rahmenbedingungen sowie die Erfahrungen im Vollzug, machen eine Revision der kantonalen Jagdverordnung notwendig. Mit der Teilrevision sollen insbesondere Grundlagen für den verbesserten Schutz des Wildes und für eine individuellere Gestaltung der Jagdausübung durch die Einführung neuer Patentarten geschaffen werden. Die Anpassung einzelner Artikel an das geltende Strafrecht ist ein weiteres zentrales Element der Revision. Der neue Verfassungsartikel zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Regulierung des Bestands wird in der revidierten Jagdverordnung ebenfalls umgesetzt.
Als verantwortungsbewusste Antwort auf die Biodiversitätskrise und als Folge diverser parlamentarischer Vorstösse legt der Staatsrat eine kantonale Biodiversitätsstrategie (KBS) vor. Sie berücksichtigt die bestehenden Anstrengungen anderer nationaler und kantonaler Planungen und schlägt 47 konkrete Massnahmen vor.
Die Biodiversität ist auch im Kanton Thurgau unter Druck. Um eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt zu fördern, legt der Kanton seine erste Biodiversitätsstrategie samt Massnahmenplan vor.
Le but de ce projet, qui prévoit la révision totale de la loi du 21 octobre 1998 concernant les marchés publics, est d’adhérer à l’Accord intercantonal sur les marchés publics révisé (AIMP 2019) et d’intégrer les dispositions de celui-ci dans le droit cantonal.
Le Gouvernement a autorisé le Département de l’intérieur, par le biais du Service de l’informatique (ci-après : SDI), à ouvrir une procédure de consultation dans le cadre du projet de modification partielle de la loi sur le guichet virtuel sécurisé. Cette révision partielle doit permettre une mutualisation des ressources humaines et financières des communes jurassiennes dans le cadre des prestations en ligne offertes à leurs citoyen-ne-s.
Mit der Änderung der Kollektivanlagenverordnung wird die Anpassung des Kollektivanlagengesetzes zum Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) vollzogen.