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Le Gouvernement a autorisé le Département de l’intérieur, par le biais du Service de l’informatique (ci-après : SDI), à ouvrir une procédure de consultation dans le cadre du projet de modification partielle de la loi sur le guichet virtuel sécurisé. Cette révision partielle doit permettre une mutualisation des ressources humaines et financières des communes jurassiennes dans le cadre des prestations en ligne offertes à leurs citoyen-ne-s.
Mit der Änderung der Kollektivanlagenverordnung wird die Anpassung des Kollektivanlagengesetzes zum Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) vollzogen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu den vorgesehenen Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Rohrleitungsverordnung (RLV) und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Die Kommission schlägt vor, die Bundesverfassung so zu ändern, dass das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wird. Das Mindestalter für die Wählbarkeit in politische Ämter und an das Bundesgericht soll bei 18 Altersjahren belassen werden.
Für den Fall einer schweren Strommangellage sind verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen vorbereitet, die sich auf das Landesversorgungsgesetz abstützen. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe würden im konkreten Fall auf die entsprechende Krisensituation angepasst und vom Bundesrat in Kraft gesetzt.
Durch die parlamentarische Initiative soll das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) so geändert werden, dass Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten gegenüber EU- und EFTA-Staatsangehörigen nicht weiter diskriminiert werden.
Der Planungsbericht über die Sportförderung 2024–2028 des Kantons Luzern zeigt auf, welchen gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen sich der Kanton Luzern für den Sport in den kommenden Jahren zu stellen hat, welche Massnahmen in welchen Handlungsfeldern umgesetzt werden sollen und welche zusätzlichen Mittel dazu notwendig sind. Der vorliegende Planungsbericht beruht auf den Erkenntnissen aus der im Jahr 2021 durchgeführten vertieften Evaluation der Sportförderungspolitik des Kantons Luzern.
Das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) wurde am 1. Oktober 2021 vom Parlament verabschiedet. Dieses Gesetz wurde der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt. Da das Volk die Initiative am 13.02.2022 angenommen hat, muss das Gesetz angepasst werden, damit das von der Initiative verlangte Verbot jeglicher Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, darin aufgenommen werden kann.
Um administrative Leerläufe zu verhindern und keine unnötigen Kosten zu generieren, soll die Eintragung der Dienstbarkeit zur Unterschreitung der Grenzabstandsvorschriften ins Grundbuch zukünftig erst zum Zeitpunkt der Baufreigabe nachgewiesen werden. Damit werden unnötige Kosten vermieden, sollte das Baugesuch nicht bewilligungsfähig sein. Für eine Baubewilligung muss aber auch in Zukunft im Zeitpunkt der Baubewilligung die schriftliche Zustimmung des Nachbarn für Unterschreitung von Grenzabständen vorliegen. Verzichtet wird lediglich darauf, dass die Vereinbarung beurkundet und im Grundbuch eingetragen ist.
Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein wichtiges Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Seine Grundlagen findet es im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), das auf Ebene Bund durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die zugehörige Verordnung sowie von den Kantonen durch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen umgesetzt wird, sowie im bilateralen Abkommen mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens. Aufgrund der 2012 abgeschlossenen Revision des GPA sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Gleichzeitig sollen die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen einander inhaltlich soweit möglich und sinnvoll angeglichen werden.
Die Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank haben sich in den letzten Jahren wieder zu einer wesentlichen Einnahmequelle für den Kanton Luzern entwickelt. Die Erfahrungen der Vergangenheit, aber auch die aktuelle weltwirtschaftliche Situation haben gezeigt, dass diese Einnahmequelle mit grossen Unsicherheiten behaftet ist. Im Finanzleitbild 2022 hat sich der Regierungsrat intensiv mit den Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank befasst. Er hat aufgezeigt, mit welchen Massnahmen er der Abhängigkeit von unsicheren Erträgen entgegenwirken will.
Ein Vollausfall der Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank könnte aufgrund seiner Höhe kurzfristig nicht kompensiert werden. Mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag soll die zur Verfügung stehende Reaktionszeit bei einem Rückgang oder Ausfall der Nationalbank-Ausschüttungen erhöht werden. Damit Rückgänge von solchen Ausschüttungen nicht bereits im nachfolgenden Voranschlag kompensiert werden müssen, wird eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen. Diese bezweckt auch, die dazu notwendigen Reserven zu bewahren. Damit wird das Anliegen im Postulat P 776 von Armin Hartmann über den Vorschlag von SVP, Die Mitte und FDP zur Erhöhung der Reaktionszeit auf unerwartete Veränderungen bei der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank aufgenommen.