Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG). Der Bericht für die Planungsperiode 2024-2027 liegt nun im Entwurf zur Vernehmlassung vor. Das SEG regelt den kantonalen Versorgungsauftrag mit stationären und ambulanten Leistungen für betreuungsbedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Familien, für Menschen mit Behinderungen sowie für die sozialtherapeutische Suchttherapie. Der Bericht enthält Aussagen über die voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs und der Angebote, die Zusammenarbeit mit Dritten, über wichtige Rahmenbedingungen und vorgesehene strategische Massnahmen sowie einen Überblick über den Umsetzungsstand der Massnahmen aus dem letzten Bericht.
Die nationale Agentur Movetia setzt seit die Fördermassnahmen des Bundes im Bereich Austausch und Mobilität um und sorgt für eine nationale Koordination der Akteure in diesem Bereich. Die nationale Agentur hat sich bewährt; ihre Rechts- bzw. Organisationsform und ihre Steuerungsstruktur müssen jedoch angepasst werden, um die Corporate Governance-Grundsätze des Bundes besser zu berücksichtigen. Sie soll deshalb in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes umgewandelt werden.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf bezweckt eine Verfahrensbeschleunigung im Interesse eines raschen Ausbaus der Stromproduktion aus erneuerbarer Energien im Kanton Luzern, insbesondere der Windenergie. Im Weiteren werden mit dem Vernehmlassungsentwurf Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie sowie dazugehörigen Vorstössen umgesetzt, die im Planungs- und Baugesetz zu verankern sind. Parallel dazu werden in einer separaten Vernehmlassungsvorlage Änderungen des Kantonalen Energiegesetzes vorgeschlagen.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf bezweckt den raschen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie im Kanton Luzern und die Verbesserung der Stromversorgungssicherheit. Insbesondere soll das Stromerzeugungspotenzial von Gebäuden vermehrt genutzt werden, weshalb die bestehenden Vorgaben bezüglich Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden ausgeweitet werden. Parallel dazu werden in einer separaten Vernehmlassungsvorlage Änderungen des Planungs- und Baugesetzes vorgeschlagen. Weitere Vernehmlassungs-Pakete zur Umsetzung von Aufträgen aus dem Planungsbericht Klima und Energie werden folgen.
Neu sollen unselbstständig erwerbstätige Personen zwischen einer Pauschale für die Berufskosten oder der Geltendmachung der tatsächlichen Berufskosten wählen können. Damit sollen Verzerrungen bei der Wahl zwischen den Arbeitsformen reduziert und der administrative Aufwand sowohl bei der steuerpflichtigen Person wie auch bei den Steuerbehörden verkleinert werden.
Die Änderung des SBBG klärt die Finanzierungsinstrumente zugunsten der SBB, indem insbesondere die Bedingungen für die Gewährung von Tresoreriedarlehen und Darlehen über den Bundeshaushalt präzisiert werden. Die Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) soll die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds sicherstellen.
Mit der Annahme der Motion 17.3969 der SGK-S «Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Artikel 52 KVG zu ändern. Mit dem Entwurf soll die Kompetenz des Eidgenössischen Departements des Innern zur Festsetzung des Tarifs der Analysenliste aufgehoben werden. In der AL sind alle Laboranalysen im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen aufgeführt, deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Analog z.B. zu den Tarifen für ambulante ärztliche Leistungen sollen künftig die Tarifpartner den Tarif der AL aushandeln.
Im Zusammenhang mit der heutigen angespannten Situation an den europäischen Energiemärkten erachtet der Bundesrat eine verstärkte Transparenz und Aufsicht für den Energiegrosshandel als dringend notwendig. Die Transparenz und das Vertrauen in die Integrität des Energiegrosshandelsmarkts sind von entscheidender Bedeutung, da sie dazu beitragen, dass die auf diesen Märkten gebildeten Preise ein unverfälschtes und auf einem offenen und fairen Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln. Mit dieser Vorlage soll die Transparenz im Strom- sowie im Gasgrosshandelsmarkt (Energiegrosshandelsmarkt) erhöht und die Aufsicht über die entsprechenden Märkte der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) übertragen werden. Für die Durchsetzung des Verbots von Insiderhandel und Marktmanipulation auf dem Energiegrosshandelsmarkt sorgen Veröffentlichungs- und Meldepflichten der Marktteilnehmer sowie die zur Sanktionierung notwendigen Instrumente und Verfahren der Behörden. Die vorgeschlagenen Regelungen lehnen sich stark an diejenigen an, welche in der EU gelten.
Anpassung von Verordnungen des Umweltrechts, namentlich die Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711), die Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV; SR 814.911), die Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) und die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710).
Das Parlament hat anlässlich der Schlussabstimmung vom 17. Dezember 2021 die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21; SR 831.10) angenommen. Die Änderungen der Gesetzesbestimmungen bedingen auch Änderungen auf Verordnungsstufe. Aus diesem Grund werden die Verordnungsbestimmungen in den betroffenen Verordnungen entsprechend angepasst bzw. neu erlassen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schickt Änderungen im Planungs- und Baugesetz in die Vernehmlassung. Aufgrund der Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen» soll beim Verkauf von Versorgungsanlagen für Elektrizität und Wasser ein Vorkaufsrecht eingeführt werden. Davon profitieren würden Gemeinden, Nachbargemeinden, der Kanton Thurgau sowie von diesen kontrollierte Institutionen.