Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Das EPDG regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD. Dieses Gesetz soll umfassend revidiert werden, so dass das EPD mit verschiedenen Massnahmen angemessen weiterentwickelt werden kann. Die Revision enthält insbesondere folgende Eckwerte: das EPD als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; eine Verpflichtung für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen, sich dem EPD anzuschliessen; die Regelung der Aufgaben und Kompetenzen sowie der Beiträge im Bereich des EPD von Bund und Kantonen, die Frage der Freiwilligkeit für Patientinnen und Patienten (bisheriges Modell versus Opt-Out-Lösung/Modell).
Im Rahmen der politischen Entwicklungsplanung 2020 bis 2030 hat sich der Regierungsrat des Kantons Glarus für die Legislatur 2019 bis 2022 insgesamt 18 Ziele gesetzt. Eines dieser Ziele war die Erarbeitung einer kantonalen Digitalisierungsstrategie, welche im November 2019 verabschiedet wurde. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) wurde in der Folge mit der Umsetzung der wirtschaftlich relevanten Massnahmen beauftragt, um die Digitalisierung im Kanton voranzutreiben. Das daraus entstandene Mehrjahresprogramm 2020 bis 2025 verfolgt die vier Fokusthemen «Basisinfrastruktur weiterentwickeln», «digitale Kompetenzen ausbauen», «digitale Verwaltungsangebote entwickeln» und «Innovation fördern». Dabei bildet die Weiterentwicklung der Basisinfrastruktur, basierend auf einer Analyse der bestehenden Infrastruktur (IST-Analyse) und einem daraus abgeleiteten Förderpaket für schnelles Internet die Grundlage für die Bearbeitung der weiteren Fokusthemen.
Mit der Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetzes werden drei Teilbereiche angepasst. Dabei geht es um die Einführung eines eBau/ePlan-Portals für Baugesuche und Planungsgeschäfte, die Bonusregelung sowie den Grenzabstand von Luft/Wasser-Wärmepumpen.
Das Parlament hat im September 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) verabschiedet. Der Bundesrat erarbeitet die nötigen Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz in Form der JSFVV.
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung in der Gesellschaft und Wirtschaft deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend noch weiter an Bedeutung zunehmen wird. In diesem Umfeld ist auch die Verwaltung gefordert, ihre Abläufe für digitale Lösungen zu öffnen. Auf diesem Hintergrund hat die Standeskommission die Digitalisierung in den Perspektiven 2022-2025 als ein zentrales Handlungsfeld bezeichnet. Zentrale Verwaltungsangebote sollen künftig digital genutzt werden können. Zudem hat die Standeskommission im Sommer 2022 eine E-Government-Strategie erlassen, in welcher Ziele, Prinzipien und Handlungsfelder in der Zeit bis 2027 festgelegt werden. Für die Abwicklung medienbruchfreier digitaler Prozesse in der Verwaltung müssen jedoch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen bestehen. Diese sollen für die gesamte Verwaltungstätigkeit möglichst einheitlich gestaltet werden. Mit einer Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch soll die gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektronischer Unterschriften, digitale amtliche Zugänge und für den Umgang mit elektronischen Dokumenten geschaffen werden.
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zum Entwurf einer Verordnung über den Betrieb eines Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit einem Identitätsverwaltungssystem in deinem Internetportal für elektronische Behörden-Dienstleistungen wollen der Kanton Luzern und die Gemeinden einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung machen. Die beiden Informatikmittel sollen bereits vor Inkrafttreten einer formell-gesetzlichen Grundlage schrittweise umgesetzt werden, im Rahmen einer Testphase von höchstens fünfjähriger Dauer. Während der Testphase kann die Bevölkerung das Identitätsverwaltungssystem und das Service-Portal bereits nutzen, um rund um die Uhr auf einem sicheren Kanal mit der Verwaltung in Kontakt zu treten und elektronische Dienstleistungen zu beziehen.
Am 1. Oktober 2021 hat das Parlament eine Änderung des Asylgesetzes verabschiedet, wonach asylsuchende Personen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht im Asylverfahren verpflichtet werden können, Personendaten auf elektronischen Datenträgern durch das Staatssekretariat für Migration auswerten zu lassen, wenn ihre Identität, die Nationalität oder der Reiseweg nicht auf andere Weise festgestellt werden kann. Zur Umsetzung dieser Gesetzesänderung sind Anpassungen in der Asylverordnung 3 sowie in einer weiteren Verordnung des Migrationsbereichs erforderlich.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die wesentliche Änderung betrifft das Aufnahmeverfahren für die bisher im ÖREB-Kataster publizierten digitalen Daten von geschützten oder aus dem Schutz entlassenen Natur- und Kulturobjekten.
Mit der Änderung der Handelsregisterverordnung und der Änderung der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA wird das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (19.043) umgesetzt.
Der Bericht in Erfüllung des Postulats 18.4328 Wehrli «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?» hat aufgezeigt, dass die Finanzierung der Stammgemeinschaften unzureichend sichergestellt ist. Da bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPDG, mit der die nachhaltige Finanzierung des EPD geregelt werden soll, rund fünf Jahre vergehen dürften, stellt dieser Zeitraum eine kritische Phase in der Einführung und Verbreitung des EPD dar. Mittels der Gewährung von zeitlich befristeten Finanzhilfen an die Stammgemeinschaften soll die Phase bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPDG überbrückt werden.
Die Geoinformation und die amtliche Vermessung sind derzeit in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Dies entspricht jedoch nicht mehr der Systematik auf Bundesebene. Zudem ist das Gesetz über die amtliche Vermessung bereits bald zwanzig Jahre alt, und viele seiner Artikel müssen aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht werden. Es enthält auch zahlreiche Bestimmungen technischer oder administrativer Natur, die in den Vollzugsbestimmungen enthalten sein sollten. Angesichts dessen hat der Staatsrat in seiner Sitzung vom 2. November 2022 die Ermächtigung erteilt, eine Gesamtrevisionsvorlage für die Gesetzgebung über Geoinformation und die amtliche Vermessung in die Vernehmlassung zu schicken. Das «Vernehmlassungspaket» umfasst den Vorentwurf des Gesetzes über Geoinformation, den Entwurf der Verordnung über Geoinformation mit zwei Anhängen sowie den Entwurf der Verordnung über die amtliche Vermessung. Diese Vorlagen sowie die dazugehörigen erläuternden Berichte sind bis zum 17. Februar 2023 in Vernehmlassung.
Dienstleitende der Armee, im Zivildienst, Zivilschutz und bei «Jugend und Sport» sollen ihre Ansprüche auf Erwerbsersatzleistungen künftig in einem digitalen Verfahren geltend machen. Für die Bearbeitung der Daten und den Betrieb des Informationssystems sind verschiedene gesetzliche Anpassungen erforderlich.