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Gemäss Wortlaut des Abkommens ist eine schrittweise Liberalisierung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz vorgesehen. Dies beinhaltet einen Verzicht auf jegliche Kontrolle und alle diskriminierenden Vorschriften hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der betroffenen Personen.
Die Bauprodukteverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bauproduktegesetz (BauPG). Das BauPG regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten analog den in der EU gültigen Vorschriften.
Im Anschluss an die Lösung der Goldbindung auf Verfassungsebene werden Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig. Diese Anpassungen sollen mit der Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel vorgenommen werden. Das neue Gesetz wird alle publikumsrelevanten Eigenschaften von Währung und staatlichem Geld regeln.
Mit der neuen, für die Jahre 2000 bis 2006 geplanten Gemeinschafts-Initiative will die EU die harmonische und ausgeglichene Entwicklung und Planung des europäischen Raumes fördern. Das Aktionsprogramm der EU enthält wie bisher Förderungsmassnahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie neu für Projekte der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit.
Die wachsenden Probleme im Zusammenhang mit Armut und Gewalt und Konflikten erfordern mehr Solidarität im In- und Ausland. Dies ist das Ziel der Stiftung solidarische Schweiz.
Die Revision des Beamtengesetzes ist nötig, um die Organisation und die Abläufe beim Bund wirtschaftlicher und zielorientierter auszugestalten. Die Modernisierung des staatlichen Handelns in Richtung vermehrter Leistungs- und Wirkungsorientierung lässt sich nur mit einem fortschrittlichen Personalgesetz erfolgversprechend weiterführen.
Die Hersteller von Bauprodukten haben auf dem europäischen Markt einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil, weil im EWR und in der Schweiz unterschiedliche Regelungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten bestehen. Daraus erwachsen zusätzliche Kosten.
Die Revision des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1993 verfolgt zwei Ziele: Sie entspricht dem Wunsch nach einem besseren Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbrauch und schafft die Voraussetzung, dass das Konsumkreditgeschäft in der ganzen Schweiz auf der gleichen Rechtsgrundlage abgewickelt werden kann.
Der 32. Titel des OR, um den es bei diesem Vorentwurf geht, legt insbesondere die Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen, wenn Geschäftsbücher, Korrespondenz und Belege auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden.
Eine vom EFD eingesetzte Expertenkommission schlägt vor, den Status der Kantonalbanken neu zu regeln. Der Handlungsspielraum dieser Banken soll vergrössert werden, ohne dass dadurch der Schutz der Risikoträger verschlechtert wird.
Der Bundesrat will den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Die zwei alternativen Vorlagen sehen Erleichterungen für Holdings sowie für kleine und mittlere Unternehmungen vor. Zur Diskussion stehen u. a. die proportionale Gewinnsteuer, die Verlustverrechung im Konzern und eine höhere Freigrenze bei Emissionsabgaben.
Die vier bundeseigenen Rüstungsunternehmen sollen in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften nach privatem Recht umgewandelt werden können.
Vernehmlassungsverfahren im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates im Rahmen der Aufklärung des Schicksals von Vermögenswerten der Holocaust-Opfer in der Schweiz.
Mit den vorgeschlagenen Aenderungen soll die Handhabung des Mietrechtes in der täglichen Praxis erleichtert sowie hinsichtlich der Modalitäten von Mietzinsanpassungen eine grössere Flexibilität erreicht werden.
Es stehen zwei Varianten von Gesetzesentwürfen zur Diskussion: Bei der Variante Beschleunigung werden die Verrechnungssteuerguthaben nicht verzinst. Hingegen wird das Rückerstattungsverfahren beschleunigt und überschaubarer gemacht. Die Variante Verzinsung sieht zusätzlich zur Beschleunigung des Verfahrens eine Verzinsung des Rückerstattungsguthabens vor. Vernehmlassung im Auftrag einer Parlamentarischen Kommission.
Abkommen der Uruguay-Runde / GATT-WTO und damit verbundene notwendige Gesetzesänderungen (Änderungen im Zollrecht, Landwirtschaftsrecht inkl. Alkoholgesetzgebung, in den Bereichen wirtschaftliche Landesversorgung, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen und Bankengesetz)