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Die Revision des Beamtengesetzes ist nötig, um die Organisation und die Abläufe beim Bund wirtschaftlicher und zielorientierter auszugestalten. Die Modernisierung des staatlichen Handelns in Richtung vermehrter Leistungs- und Wirkungsorientierung lässt sich nur mit einem fortschrittlichen Personalgesetz erfolgversprechend weiterführen.
Die Hersteller von Bauprodukten haben auf dem europäischen Markt einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil, weil im EWR und in der Schweiz unterschiedliche Regelungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten bestehen. Daraus erwachsen zusätzliche Kosten.
Die Revision des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1993 verfolgt zwei Ziele: Sie entspricht dem Wunsch nach einem besseren Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbrauch und schafft die Voraussetzung, dass das Konsumkreditgeschäft in der ganzen Schweiz auf der gleichen Rechtsgrundlage abgewickelt werden kann.
Der 32. Titel des OR, um den es bei diesem Vorentwurf geht, legt insbesondere die Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen, wenn Geschäftsbücher, Korrespondenz und Belege auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden.
Eine vom EFD eingesetzte Expertenkommission schlägt vor, den Status der Kantonalbanken neu zu regeln. Der Handlungsspielraum dieser Banken soll vergrössert werden, ohne dass dadurch der Schutz der Risikoträger verschlechtert wird.
Die vier bundeseigenen Rüstungsunternehmen sollen in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften nach privatem Recht umgewandelt werden können.
Der Bundesrat will den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Die zwei alternativen Vorlagen sehen Erleichterungen für Holdings sowie für kleine und mittlere Unternehmungen vor. Zur Diskussion stehen u. a. die proportionale Gewinnsteuer, die Verlustverrechung im Konzern und eine höhere Freigrenze bei Emissionsabgaben.
Vernehmlassungsverfahren im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates im Rahmen der Aufklärung des Schicksals von Vermögenswerten der Holocaust-Opfer in der Schweiz.
Mit den vorgeschlagenen Aenderungen soll die Handhabung des Mietrechtes in der täglichen Praxis erleichtert sowie hinsichtlich der Modalitäten von Mietzinsanpassungen eine grössere Flexibilität erreicht werden.
Es stehen zwei Varianten von Gesetzesentwürfen zur Diskussion: Bei der Variante Beschleunigung werden die Verrechnungssteuerguthaben nicht verzinst. Hingegen wird das Rückerstattungsverfahren beschleunigt und überschaubarer gemacht. Die Variante Verzinsung sieht zusätzlich zur Beschleunigung des Verfahrens eine Verzinsung des Rückerstattungsguthabens vor. Vernehmlassung im Auftrag einer Parlamentarischen Kommission.
Abkommen der Uruguay-Runde / GATT-WTO und damit verbundene notwendige Gesetzesänderungen (Änderungen im Zollrecht, Landwirtschaftsrecht inkl. Alkoholgesetzgebung, in den Bereichen wirtschaftliche Landesversorgung, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen und Bankengesetz)
Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Bericht der Expertengruppe für die Prüfung der Anpassungsbedürftigkeit der Revisionsvorlage SchKG an das Lugano-Übereinkommen vom 16.9.1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.