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Mit dieser Vorlage soll die Finanzierung der Versicherung langfristig sichergestellt werden. Neben zahlreichen Einzelfragen werden vom Revisionsentwurf die folgenden zwei Hauptpunkte betroffen: Finanzierung und Arbeitslosenentschädigung.
Es werden zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben: die zeitlich begrenzte Verwendung für Bildungsmassnahmen kombiniert mit Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV oder aber der Abbau öffentlicher Schulden.
Vorgeschlagen wird insbesondere die Einführung einer überbetrieblichen Förderkomponente sowie die Straffung und Entflechtung des bestehenden Instrumentariums.
Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung steht im Zeichen grösserer Steuergerechtigkeit für Ehepaare und Familien. Die Notwendigkeit einer Reform ergibt sich aus der stetigen Änderung der Familienstrukturen in den letzten drei Jahrzehnten.
Ergänzende Vernehmlassung zu folgenden Themen: Aufhebung des Kontrahierungszwanges, Vollstreckung der finanziellen Verpflichtungen der Versicherten gegenüber den Versicherern, Rückgriffsrecht des Wohnkantons.
Das vorgeschlagene Modell sieht einerseits die Aufhebung der Eigenmietwert-Besteuerung und andererseits den Verzicht auf die Abzüge der Liegenschafts-Unterhaltskosten und der privaten, auf dem Wohneigentum lastenden Schuldzinsen vor.
Das vorgeschlagene Bundesgesetz dient dazu, internationale Sanktionen nicht militärischer Art, welche von der UNO, der OSZE, anderen internationalen Organisationen oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern erlassen worden sind und die von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen.
Die Kantone sollen das Recht, aber nicht die Verpflichtung haben, in ihren Steuergesetzen vorzusehen, dass Bauspareinlagen bei einer Bank im Rahmen der freien Vorsorge (Säule 3b) von natürlichen Personen bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können.
Die rein "technische" Anpassung des AVIG beschränkt sich primär auf die Stellung der Vollzugsorgane und deren Entschädigung und Verantwortlichkeit.
Die Vorschläge der Ständerats- Kommission für Rechtsfragen enthalten Änderungen und Ergänzungen der Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden (StHG). Künftig sollen natürliche Personen einmal in ihrem Leben und juristische Personen alle 30 Jahre die Möglichkeit haben, ihre steuerlichen Verfehlungen selbst anzuzeigen.
Die Landesregierung befürwortet den teilweisen Umbau der heutigen bundesstaatlichen Zuständigkeiten und Finanzströmen als zentrales staatspolitisches Anliegen. Im Sinne des Berichts soll die Subsidiarität wieder in den Vordergrund gestellt werden, wonach im föderalistischen Staat die obere Ebene nur tut, was die untere Ebene nicht kann.
Der Entwurf dieser Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, welches das seit dem 1. Januar 1995 geltende, anstelle des ordentlichen Gesetzgebers vom Bundesrat erlassene Mehrwertsteuerrecht ablösen soll.
Die vier Gesetze sollen zu Gunsten einer administrativen Entlastung der Wirtschaft entflechtet und harmonisiert werden.
Die Gesetzesrevision hat zum Ziel, unser duales System der Berufsbildung zu stärken und zukunftsoffen zu gestalten. Die Berufsbildung ist der Bildungsweg, den zwei Drittel der Jugendlichen nach der obligatorischen Schule einschlagen. Nach dem Ausbau der Berufsbildung auf der Tertiärstufe - Fachhochschule mit der Berufsmaturität als Zubringer - soll nun auch die Reform der beruflichen Grundbildung und ihrer übrigen weiterführenden Stufe erfolgen.
Die am 21.6.96 von Nationalrat Gros Jean-Michel eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, dass durch eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer die Schweiz als Standort für Hilfsgesellschaften attraktiver gemacht werden soll.
Bei der Verordnung 1 handelt es sich um eine Teilrevision, bei der es im wesentlichen darum geht, die Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen Vorschriften zu erlassen. Die Verordnung 2 enthält Sonderbestimmungen für Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern, die auf Grund besonderer Verhältnisse mit dem gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitrahmen nicht auskommen.
Nach der Änderung des Getreideartikels der Bundesverfassung durch Volk und Stände am 29. November 1998 soll nun das Getreidegesetz im Rahmen der Agrarpolitik 2002 so rasch als möglich aufgehoben werden. Die Getreidepflichtlagerhaltung wird künftig auf das Landesversorgungsrecht abgestützt.
Die Vorlage vereinheitlicht das bisher kantonal geregelte Wandergewerberecht auf Bundesebene und integriert einen Restbestand des geltenden Handelsreisendengesetzes, nämlich eine reduzierte Regelung der Kleinreisenden.
Das heutige Mietrecht datiert von 1990. Es hat, basierend auf einer Gesamtrevision der mietrechtlichen Bestimmungen, den früheren Bundesbeschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen (BMM) aus dem Jahre 1972 abgelöst.
Die paraphierten Vertragstexte sind auf der Website des Integrationsbüros EDA/EVD (http://www.europa.admin.ch) über Internet für jedermann öffentlich zugänglich. Es handelt sich dabei um die Abkommen über den freien Personenverkehr, den Landverkehr, den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, die technischen Handelshemmnisse und das öffentliche Beschaffungswesen.
Gemäss Wortlaut des Abkommens ist eine schrittweise Liberalisierung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz vorgesehen. Dies beinhaltet einen Verzicht auf jegliche Kontrolle und alle diskriminierenden Vorschriften hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der betroffenen Personen.
Die Bauprodukteverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Bauproduktegesetz (BauPG). Das BauPG regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten analog den in der EU gültigen Vorschriften.
Im Anschluss an die Lösung der Goldbindung auf Verfassungsebene werden Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig. Diese Anpassungen sollen mit der Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel vorgenommen werden. Das neue Gesetz wird alle publikumsrelevanten Eigenschaften von Währung und staatlichem Geld regeln.
Mit der neuen, für die Jahre 2000 bis 2006 geplanten Gemeinschafts-Initiative will die EU die harmonische und ausgeglichene Entwicklung und Planung des europäischen Raumes fördern. Das Aktionsprogramm der EU enthält wie bisher Förderungsmassnahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie neu für Projekte der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit.
Die wachsenden Probleme im Zusammenhang mit Armut und Gewalt und Konflikten erfordern mehr Solidarität im In- und Ausland. Dies ist das Ziel der Stiftung solidarische Schweiz.