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Anfang September 2012 hat Bundesrätin Doris Leuthard den durch den Bundesrat genehmigten Staatsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag ermöglicht es, eine jahrelange Auseinandersetzung der beiden Staaten um die Regelung der An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich zu beenden. Das in Kraft treten des Vertrags erfordert eine Ratifikation durch die Parlamente beider Staaten.
Im Rahmen der Bahnreform 2.2 hat das Parlament dem neuen Artikel 32a des Eisenbahngesetzes über die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberinnen an den Vorhaltekosten der Wehrdienste zugestimmt. Zur Konkretisierung und Umsetzung dieser Bestimmung wurde gemäss deren Abs. 3 eine neue Departementsverordnung entworfen. Die Verordnung sowie die Standardleistungsvereinbarung mit Allgemeinen Bestimmungen wurden in Zusammenarbeit mit der Begleitgruppe «FinWehr» erarbeitet. In dieser durch das BAV geleiteten Begleitgruppe sind die Bahnen (BLS, SBB, VöV), die Kantone (BE, UR, FKS) sowie der Bund (ASTRA, BAFU) vertreten. Das vorliegende Ergebnis stellt einen Konsens aller vertretenen Interessen dar.
Die Schweiz wendet seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft bei der Zulassung von Strassenverkehrsunternehmen und Bewilligungen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr gleichwertige Rechtsvorschriften wie die Staaten der Europäischen Union (EU) an. Die Vorlage dient dazu, die Rechtsgrundlagen den aktuellen Regelungen anzupassen. Bei dieser Gelegenheit werden auch verschiedene Strafbestimmungen weiter harmonisiert.
Mit dieser Gesetzesänderung will der Bundesrat strengere Bestimmungen für den Transport von Fangruppen im öffentlichen Verkehr schaffen. Mit ihrem Verhalten gefährden gewisse dieser Gruppen heute die Betriebssicherheit von Bahn und Bus. Zudem verursachen sie immer wieder beträchtliche Schäden. Kernelemente der Gesetzesänderung sind die Lockerung der Transportpflicht, verbunden mit der Verpflichtung, Charter- oder Extrazüge und -busse zu benützen, sowie die Einführung einer Haftungsbestimmung.
Die Ortsdurchfahrt ist nach aktuellen Erhebungen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 9800 Fahrzeugen stark belastet. Der Grosse Rat hat am 20. September 2011 die Ostumfahrung Bad Zurzach im kantonalen Richtplan festgesetzt.
Kernstück des Projekts ist eine neue 990 Meter lange, zweispurige Kantonsstrasse. Die neue Strasse umfährt den Ortskern von Bad Zurzach östlich und verbindet die beiden Einfallstrassen Bruggerstrasse im Süden und die Zürcherstrasse im Nordosten. Mit der Umfahrung können die Lärm- und Schadstoffimmissionen im Ortskern erheblich reduziert werden.
Die Gesamtkosten für die Ostumfahrung betragen 58,8 Millionen Franken, wovon 48,8 Millionen Franken der Kanton übernimmt. Die Gemeinde Bad Zurzach beteiligt sich im Umfang von 10 Millionen Franken am Umfahrungsprojekt.
Die Bremgarten-Dietikon-Bahn (BDWM) ist das Rückgrat der öV-Erschliessung der Agglomeration Mutschellen. Der Erhalt der bestehenden Infrastruktur in einem guten Zustand und deren Anpassen an die Bedürfnisse des wachsenden Personenverkehrs erfordern wie bisher finanzielle Beiträge der öffentlichen Hand. Diese Beiträge teilen sich Bund und Kantone.
Neu schliesst der Bund mit den Privatbahnen auf Basis eines vierjährigen Infrastrukturprogramms Leistungsvereinbarungen ab. Im Gegensatz zu den bisherigen Vereinbarungen werden in der Leistungsvereinbarung alle Investitionen der Privatbahn für die Periode 2013 bis 2016 abgebildet. Damit erhalten Bund und Kantone erstmals direkten Einfluss auf die gesamte Investitionstätigkeit einer Privatbahn in diesem Zeitraum.
Die Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) ist das Rückgrat in der öV-Erschliessung der beiden Täler und in der Agglomeration Aarau. Der zuverlässige und sichere Betrieb ist eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Für den Erhalt und die Anpassung der Infrastruktur an die Bedürfnisse des wachsenden Personenverkehrs liegt ein Investitionsprogramm vor.
Für die Finanzierung in den nächsten vier Jahren sehen Bund und Kanton eine Leistungsvereinbarung mit der WSB vor. Zwei Vorhaben (Stationsausbau Oberkulm inklusive Doppelspurabschnitt und neue Haltestelle Reinach Eien) erfordern die Anpassung des Richtplans.
Das Zentrum von Brugg-Windisch ist chronisch vom Verkehr überlastet, vor allem durch den Verkehr vom unteren Aaretal zu den Autobahnanschlüssen A1 und A3 im Birrfeld. Mit dem Bau der Südwestumfahrung soll das Aaretal gut an die Autobahn A3 angebunden werden. Ausserdem wird das Zentrum von Brugg-Windisch entlastet und das Rütenenquartier vom Ausweichverkehr befreit.
Die Kosten für die Südwestumfahrung Brugg betragen 46,45 Millionen Franken. Sie werden zu rund 20 % durch Beiträge von Brugg, Windisch, SBB und Grundeigentümern und zu rund 80 % vom Kanton finanziert.
Die Südwestumfahrung Brugg hat neben dem lokalen Nutzen eine grosse Bedeutung als erstes Element einer Gesamtverkehrslösung der Region und bildet somit den Auftakt für eine mittel- bis langfristige Entwicklung des Regionalzentrums Brugg-Windisch. Aufbauend auf der Südwestumfahrung Brugg können das Verkehrsmanagement Brugg Regio, die Nordumfahrung Windisch und der Baldeggtunnel projektiert, genehmigt und realisiert werden.
Die Reussbrücke Gnadenthal zwischen Stetten und Niederwil wurde 1909 erstellt und ursprünglich für 4 t-Lastwagen ausgelegt, später wurde sie für Verkehrslasten bis 18 t verstärkt. Die letzte grosse Instandsetzung erfolgte im Jahr 2000. 2011 mussten dringende Verstärkungsmassnahmen getroffen werden. Derzeit gilt für die Brücke eine Gewichtsbeschränkung von 3,5 t, zudem muss sie bei hohem Wasserstand aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.
Der Ersatz der Brücke ist deshalb unumgänglich. Gegenüber dem bestehenden Bauwerk kommt die neue Brücke ca. 70 m flussabwärts zu liegen. Dadurch kann die Linienführung der Kantonsstrasse K 413 so angepasst werden, dass die Klosteranlage Gnadenthal entlastet und die Verkehrssicherheit erhöht wird. Die Kosten für den Ersatz der Reussbrücke Gnadenthal betragen 13,2 Millionen Franken.
Die Gemeinde Niederwil beteiligt sich am Abschnitt K413 Innerort mit 0,5 Millionen Franken. Auf den Kanton entfallen somit 12,7 Millionen Franken. Die Gemeinde Stetten befürchtet, dass der neue Flussübergang den Schwerverkehr einlädt, durch Stetten zu fahren. Um dieser Problematik zu begegnen, wird für die Ortsdurchfahrt von Stetten ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) als Grundlage für ein Strassenbauprojekt erarbeitet.
Das geltende Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen legt die zum Schutz der Bahnanwohner vor übermässigem Lärm zu treffenden Massnahmen fest und regelt deren Finanzierung. Es ist bis Ende 2015 befristet. Mit der vorliegenden Revision erhält der Bundesrat die Kompetenz, ab 2020 Emissionsgrenzwerte für alle in der Schweiz verkehrenden Güterwagen einzuführen. Zudem wird auch das Massnahmenspektrum mit dem Ziel erweitert, die Auswirkungen des hohen Verkehrswachstums aufzufangen und den Lärmschutz entlang des Schienennetzes weiter zu verbessern. Die Gültigkeitsdauer des Gesetzes soll verlängert werden.
Die Gemeinde Sins, wo die beiden Nord-Süd-Hauptverkehrsachsen des Bünz- und Reusstals aufeinandertreffen, ist schon seit Jahrzehnten stark vom Durchgangsverkehr betroffen. Heute zählt man täglich 18 000 Fahrzeuge, die das Dorfzentrum passieren. In den nächsten Jahren wird eine weitere Verkehrszunahme im südlichen Freiamt erwartet, sodass bis 2025 über 20 000 Fahrzeuge erwartet werden müssen.
Das ist viel. Die Südwestumfahrung von Sins bringt eine wesentliche Erleichterung, indem die Zufahrtsachse und die Luzernerstrasse um die Hälfte vom Verkehr entlastet werden. Die Südwestumfahrung besteht aus einem 912 Meter langen Tunnel und einer 67 Meter lange Brücke über das Bachtal. Sie wird mit zwei Verkehrskreiseln im Süden und Norden an die Luzerner- und Aarauerstrasse angeschlossen, wobei der Kreisel Nord neu gebaut wird und der Kreisel Süd in einen zweispurigen Kreisel umgebaut wird.
Die Gesamtkosten für die Südwestumfahrung betragen 88,4 Millionen Franken, wovon der Kanton 78,6 Millionen Franken übernimmt. 9,8 Millionen Franken entfallen auf die Gemeinde Sins.
Der A1-Autobahnzubringer am Knoten Neuhof in Lenzburg stösst mit 27 000 Fahrzeugen pro Tag schon lange an seine Leistungsgrenze. Um die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer und die Leistungsfähigkeit der Anlagen zu verbessern, steht bei diesem Projekt die Entflechtung der verschiedenen Verkehrsbeziehungen im Zentrum.
Kernstück der baulichen Massnahme ist der 350 Meter lange Tunnel. Dieser gewährleistet einen kreuzungsfreien Direktanschluss des Bünztals an die A1. Neben dem unterirdischen Bypass umfasst das Projekt den Kreisel Horner auf der Hendschikerstrasse (K 123) und die Spange Hornerfeld.
Letztere ist ein 300 Meter langer Strassenneubau, der das neue Industriegebiet Hornerfeld und den Links-Zubringer zu Othmarsingen erschliesst. Die Kosten des Gesamtprojekts belaufen sich auf 75,3 Millionen Franken, wovon der Beitrag der Stadt Lenzburg für Massnahmen innerorts 2,8 Millionen Franken beträgt.
Anlass für die vorliegende Anhörung bilden die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Die Änderungen des internationalen Rechts bedingen auch eine Anpassung des nationalen Rechts. Davon betroffen sind die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strassen (SDR), deren Anhänge 1 und 2, die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) und die Weisungen vom 30.09.2008 betreffend Transport gefährlicher Güter auf der Strasse. Zudem werden mehrere Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) zur Unterzeichnung vorgeschlagen. Anzupassen ist ebenfalls eine Bestimmung der Verkehrsregelnverordnung (VRV).
Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-DiagnoseSystem (OBD) ausgerüstet welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge soll die obligatorische Abgaswartungspflicht entfallen. Für Motorräder soll auf die Einführung einer Abgaswartungspflicht verzichtet werden. Neu sollen für Fahrzeuge, welche in begrenzter Stückzahl hergestellt werden (so genannte Kleinserienfahrzeuge) in der Schweiz dieselben Erleichterungen gelten wie in Europa. Dies schlägt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) vor. (Verkehrsregelnverordnung VRV, Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verordnung über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen, Verordnung über die technischen Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger TAFV 1 und Verkehrszulassungsverordnung VZV)
Mit den im Titel erwähnten Änderungen werden verbesserte Rechtsgrundlagen für die einheitliche Erfüllung der Aufgaben des Bundes nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz im allgemeinen, und der Archäologie / Paläontologie im besonderen,eingeführt. Für beide Seiten, Kantone wie Bund, soll damit eine höhere Rechts- und Planungssicherheit erreicht werden. Im Ergebnis sollen die anfallenden Kosten auf fundiertere rechtliche Grundlagen gestellt, besser kontrollierbar und das Kosten-/Nutzenverhältnis optimiert werden.
Ausführungsbestimmungen zum Postgesetz vom 17. Dezember 2010; insbesondere zum Umfang der Grundversorgung, zur Presseförderung, zur Meldepflicht der Anbieterinnen von Postdiensten, zum Zugang zu Postfachanlagen und zur Behördenorganisation.
Der Bundesrat hat entschieden, die "RICHTLINIE 2010/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte" zu übernehmen. Zudem hat er den parlamentarischen Vorstössen Giezendanner (05.3388) und Theiler (06.3470) zugestimmt, die verlangen, dass die Durchführung von Prüfungen durch private Unternehmen bei Tanks und anderen Gefahrgutumschliessungen ermöglicht wird. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die dazu notwendigen Anpassungen im Gefahrgutrecht vorzunehmen.
Der Grosse Rat hat im Dezember 2009 den neuen kantonalen Richtplan und somit auch die generellen Linienführungen der Strassenbauvorhaben Bodensee-Thurtal Strasse (BTS) und Oberlandstrasse (OLS) genehmigt. Als nächster Schritt ist dem Grossen Rat eine Botschaft für den Netzbeschluss gemäss § 5 Abs. 3 des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1) zu unterbreiten, womit der Grosse Rat den Grundsatzentscheid über die Aufnahme der beiden Strassenabschnitte in das Netz der Kantonsstrassen treffen wird. Gegen diesen Beschluss kann gemäss § 5 Abs. 3 StrWG das Referendum ergriffen werden, und kommt dieses zustande, wird der Netzbeschluss der Volksabstimmung unterbreitet.
Erst nach Rechtskraft des Netzbeschlusses wird ein Detailprojekt mit Kostenvoranschlag erarbeitet. Dieses Detailprojekt dient als Grundlage für den Baubeschluss des Grossen Rates gemäss § 15 StrWG, welcher sich als Kreditfreigabe für die tatsächliche Realisierung der Vorhaben präsentiert.
Das Ausführungsprojekt liegt in der Verantwortung des Departementes für Bau und Umwelt. Es mündet in einer öffentlichen Auflage, womit den Betroffenen die Möglichkeit zur Einsprache- und Rechtsmittelerhebung eingeräumt wird.
Für neue Dienstleistungen des ASTRA, die durch die Weiterentwicklung des Managementinformationssystems Strasse und Strassenverkehr (MISTRA) und die Einführung eines Strassenverkehrsunfall-Registers möglich werden, werden Gebühren erhoben, die in der Gebührenverordnung des ASTRA festzulegen sind.
Neuberechnung Kantonsbeteiligungen 2012-15