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Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer soll trotz fehlender Deklaration in der Steuererklärung nicht mehr verwirken, wenn nachdeklariert wird oder die Steuerbehörde die Leistung aufrechnet. Vorausgesetzt ist, dass dies vor Ablauf der Einsprachefrist der Veranlagung erfolgt und die Nichtdeklaration in der Steuererklärung fahrlässig war.
Mit der Vorlage soll der negative Effekt der Too-big-to-fail(TBTF)-Instrumente auf den Beteiligungsabzug bei der Gewinnsteuer beseitigt werden. Dazu sollen die an die Investoren bezahlten Zinsen und die in der Bilanz eingestellte Weitergabe der Mittel aus den TBTF-Instrumenten von der Berechnung des Beteiligungsabzugs ausgeklammert werden.
Mit der Verordnungsänderung werden zwei Ergänzungen der internationalen Rahmenvereinbarung Basel III umgesetzt. Dabei handelt es sich um eine nicht risikobasierte Höchstverschuldungsquote («Leverage Ratio») sowie um neue Regeln zur Risikoverteilung.
Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI), die unter anderem zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Um dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, sollen künftig höhere steuerliche Abzüge bei den Kinderdrittbetreuungskosten zugelassen werden.
Abbau ungerechtfertigter Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen im Sinne einer Stärkung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes.
Mit der Änderung der FinfraV wird in erster Linie eine Angleichung der schweizerischen Vorschriften zum Austausch von Sicherheiten an die nunmehr feststehenden Regelungen der EU vorgenommen.
Am 1. Dezember 2016 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 eröffnet. Aufgrund aktueller internationaler Entwicklungen ist diese Liste mit zusätzlichen Staaten und Territorien zu ergänzen. Nach Beendigung der separaten Vernehmlassungsverfahren ist vorgesehen, beide Vorlagen zu fusionieren, sodass der Bundesrat im Laufe des Jahres 2017 eine einzige Botschaft verabschieden wird.
Umsetzung der Mindestanforderungen des Basler Ausschusses an eine stabile Finanzierung der Banken (Finanzierungsquote, net stable funding ratio, NSFR). Die NSFR soll sicherstellen, dass die Banken ihre Investitionen zumindest anteilig mit langfristig gesicherten (stabilen) Mitteln finanzieren.
Am 18. Dezember 2015 wurden die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) durch die Bundesversammlung genehmigt. Sie schaffen die rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne aber die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Diese Vernehmlassungsvorlage betrifft die Einführung des AIA mit Argentinien, Brasilien, Indien, Mexiko, Südafrika, Chile, Israel, Neuseeland, Andorra, die Faröer Inseln, Grönland, Monaco, San Marino, Barbados, Bermuda, die Britischen Jungferninseln, die Cayman Inseln, Mauritius, die Seychellen, die Turks und Caicos Inseln sowie Uruguay, die für 2018 mit einem ersten Austausch 2019 vorgesehen ist.