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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) schlägt ein neues Gesetz vor für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung und die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter. Die Vorlage verfolgt zwei Kernziele: Zum einen sollen alle Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, finanziell unterstützt werden. Zum anderen soll mittels Programmvereinbarungen die Politik der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der frühen Förderung von Kindern weiterentwickelt werden.
Das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) wurde 2019 abgeschaltet. Damit befinden sich nun zahlreiche Gemeinden nicht mehr in einem Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk gemäss Artikel 3 Jodtabletten-Verordnung. Sie müssen aus dem Anhang der Verordnung, welcher diese Gemeinden auflistet, gestrichen werden. Da sich das KKM nach der Abschaltung zwar nicht mehr in Betrieb befindet, dieses aber trotzdem noch ein schweizerisches Kernkraftwerk ist, wird der Titel des Anhangs zu «Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk (ausgenommen sind Kernkraftwerke im Rückbau)» geändert. Somit wird der Anhang revidiert und der Titel des Anhangs präzisiert.
Mit dieser Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) wird der von den eidgenössischen Räten beschlossene Artikel 9 Absatz 3 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) konkretisiert, welcher die Überprüfung der Zulassung von Pestiziden regelt, wenn sie wiederholt und verbreitet ihre Grenzwerte in den Gewässern überschreiten. Weil das Abwasser von Plätzen, auf denen Spritzgeräte für Pflanzenschutzmittel befüllt oder gereinigt werden, die Gewässer verunreinigen kann, sollen auch die Kontrolle und wenn nötig die Sanierung dieser Plätze verbindlich terminiert werden. Zusätzlich sollen die rechtskräftige Ausscheidung und der Vollzug der Grundwasserschutzzonen beschleunigt werden, um den Schutz unserer wichtigsten Trinkwasserressource sicherzustellen.
Mit dem Flugpassagierdatengesetz soll die Schweiz künftig ein international bewährtes Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten einsetzen können. Es steht seit rund 20 Jahren namentlich in den USA, Kanada sowie im Vereinigten Königreich und seit rund 10 Jahren in den meisten Mitgliedstaaten der EU im Einsatz. Mit diesem Gesetz kommt die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nach. Verpflichtend sind insbesondere drei Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates, welche die Mitgliedstaaten anweisen, Kapazitäten zur Sammlung, Verarbeitung und Analyse der PNR-Daten aufzubauen.
Mit der Änderung der Bankenverordnung wird die Anpassung des Bankengesetzes (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung) vollzogen. Weitere Änderungen werden vorgesehen zu den Themenbereichen Sanier- und Liquidierbarkeit (Resolvability), Bankenkategorisierung sowie in der Gebühren- und Abgabeverordnung der FINMA.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu den Revisionen der Stauanlagenverordnung (StAV), der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV), der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK) und der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK), der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Das Parlament hat am 1. Oktober 2021 u.a. Änderungen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beschlossen (BBl 2021 2321). Aufgrund dieser Gesetzesänderungen besteht Revisionsbedarf in folgenden Verordnungen: Energieverordnung (EnV), Energieförderungsverordnung (EnFV), Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En), Stromversorgungsverordnung (StromVV). Gleichzeitig beantragt das UVEK weitere Anpassungen in folgenden Verordnungen: Energieverordnung (EnV), Energieeffizienzverordnung (EnEV), Energieförderungsverordnung (EnFV), Stromversorgungsverordnung (StromVV).
Erarbeiten einer Vollzugsverordnung für die verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen. Dabei handelt es sich um Berichterstattungspflichten von klimarelevanten Tätigkeiten im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative.
Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005 regelt die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen sowie die Anerkennung von Urteilen, wenn Parteien für einen Rechtsstreit die Gerichte eines bestimmten Staates gewählt haben.
Am 18. Juni 2021 hat das Parlament die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend die Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 1a verabschiedet. Diejenigen Massnahmen zur Kostendämpfung, die eine materielle Anpassung der KVV nach sich ziehen, sollen per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden. Es handelt sich diesbezüglich um die Regeln zur Datenbekanntgabe im Tarifwesen für ambulante Behandlungen, zum Experimentierartikel sowie Übergangsbestimmungen zu den Pauschalen. Weiter hat das Parlament am 19. März 2021 das Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verabschiedet. Dies bedingt Änderungen der KVV und der KVAV. Um die diversen Änderungen des Umsetzungsrecht zu koordinieren, sollen diese Änderungen in einer Vorlage zusammengefasst.
Das Lebensmittelrecht soll so angepasst werden, dass das EDI bei Versorgungsengpässen infolge einer unvorhergesehenen, durch äussere Faktoren bedingten Situation (wie z.B. Covid-19 oder Situation in der Ukraine) in einer Verordnung befristet Abweichungen von den Anforderungen an die Information über Lebensmittel vorsehen kann. In der Verordnung des EDI sollen Abweichungen von den Anforderungen an die Information über Lebensmittel wegen der Situation in der Ukraine vorgesehen werden.
Mit einer Anpassung der Sportförderungsverordnung wird festgelegt, welchen minimalen Anforderungen die Anstrengungen von Sportorganisationen zugunsten des fairen und sicheren Sports künftig zu genügen haben, wenn sie Finanzhilfen des Bundes beanspruchen wollen.
Mit dieser Vorlage wird die Angleichung des Schweizer Rechts an das erste Mobilitätspaket der EU beabsichtigt. Das geltende Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) soll angepasst werden, um Massnahmen für eine bessere Kontrolle der sogenannten «Briefkastenunternehmen» und Kriterien für den Zugang zum Beruf für Unternehmen einzuführen, die Lieferwagen über 2,5 Tonnen zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Weiter sind Rechtgrundlagen für die Schweizer Teilnahme am europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen ERRU vorgesehen. Mit den Anpassungen im Entsendegesetz vom 8. Oktober 1999 soll zudem eine Grundlage für die Gewährung von Amtshilfe durch die Schweiz geschaffen werden. Die Amtshilfe durch Schweizer Behörden kommt zur Anwendung, wenn Schweizer Strassentransportbetriebe, welche Arbeitnehmer in die EU-/EFTA-Länder entsenden, im Gastland auf Einhaltung der dortigen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen während des Zeitraums der Entsendung hin kontrolliert werden sollen.
Mit der Änderung des Heilmittelgesetzes soll die Versorgung der Bevölkerung mit sicherem Blut und sicheren labilen Blutprodukten unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll der Bund Finanzhilfen gewähren können. Die Unentgeltlichkeit der Blutspende soll explizit im Gesetz verankert und es sollen entsprechende Strafbestimmungen geschaffen werden. Weiter sollen die Ausschlusskriterien vom Blutspenden niemanden diskriminieren dürfen, namentlich nicht wegen der sexuellen Orientierung.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll neu ein über die Erwerbsersatzordnung entschädigter Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil gewährt werden, wenn der andere Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Der Vater soll einen Urlaub von 14 Wochen am Stück erhalten, wenn die Mutter während der 14 Wochen nach der Geburt des Kindes stirbt. Die Mutter soll einen Urlaub von 2 Wochen erhalten, wenn der Vater während der 6 Monate nach der Geburt des Kindes stirbt. Zusätzlich soll die Vorlage dazu genutzt werden, die begrifflichen Anpassungen zur Vaterschaftsentschädigung vorzunehmen, welche sich aufgrund der Annahme der «Ehe für alle» in der Volksabstimmung vom 26. September 2021 ergeben.
In der VÜPF werden die Neuerungen der 5G-Technologie aufgenommen und weitere, teilweise technische, Änderungen angebracht. Infolge Einführung fünf Auskunfts- und vier Überwachungstypen in die VÜPF, muss auch der Anhang der GebV-ÜPF mit neuen Gebühren und Entschädigungen ergänzt werden. Zudem wird die Gelegenheit genutzt, auch einige Bestimmungen der VD-ÜPF, wie die Bearbeitungsfristen, und der VVS-ÜPF, wie die Zugriffen des Dienstes ÜPF auf Daten im Verarbeitungssystem, zu revidieren.
Der Bundesrat will mit der Vorlage den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion beschleunigen. Dazu sieht er zum einen vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu beschleunigen. Zum anderen soll der Ausbau der Photovoltaik und Solarthermie vorangetrieben werden, indem die Investitionen in Solaranlagen an Neubauten steuerlich abgezogen werden können und das Meldeverfahren ausgeweitet wird.
Hauptanlass und Hauptinhalt der Revision ist die geplante Einführung des neuen Datenmodells DM.flex für die amtliche Vermessung. Mit dem DM.flex soll künftig ein modulares und flexibles Datenmodell zum Einsatz kommen. Weitere Punkte der Revision sind die Details zur Neuregelung der Finanzierung der amtlichen Vermessung, die Regelung der Archivierung und Einführung der Historisierung, die Öffnung für neue Technologien, die Aufnahme der Dienstbarkeiten in die amtliche Vermessung, die Möglichkeiten der elektronischen Beglaubigung von Auszügen auch im Bereich der amtlichen Vermessung, die Möglichkeit von Pilotprojekten sowie die Anpassung des Meldeflusses bei Plangenehmigungsverfahren.
Der Rettungsschirm für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft soll zur Versorgungssicherheit der Schweiz beitragen. Das Bundesgesetz schafft eine Rechtsgrundlage, damit der Bund bei ausserordentlichen Marktentwicklungen subsidiäre Finanzhilfen für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft zur Verfügung stellen kann.
In Erfüllung des Postulats 17.326 hat der Bundesrat am 15.1.2020 ein Massnahmenpaket verabschiedet. Mitunter soll eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden, welche zum Ziel hat, Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einzuschränken und auf diese Weise den Anstieg der Ausgaben für Sozialhilfeleistungen zu reduzieren.
Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage ist ein neues Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur. Die Schaffung dieser staatlichen Dateninfrastruktur mit den Hauptbestandteilen NADIM und Verkehrsnetz CH erleichtert die Nutzung von Mobilitätsdaten und die Vernetzung von Mobilitätsangeboten und leistet damit einen Beitrag für ein effizientes Mobilitätssystem der Schweiz.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 22 landwirtschaftlichen Verordnungen.
In Umsetzung der Motion 18.3383 strebt der Vorentwurf die Einführung des Rechtsinstituts des Trusts in das Obligationenrecht an. Hierfür sind auch in anderen Erlassen sowie bei der steuerlichen Behandlung die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Ziel ist es, Personen und Unternehmen in der Schweiz ein für den Erhalt ihres Vermögens flexibles, zuverlässiges und geeignetes Rechtsvehikel zur Verfügung zu stellen und dem Finanzplatz neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen.
Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat das aktualisierte Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrassen. Gestützt darauf beantragt er einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,354 Milliarden Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) für die Erweiterungsprojekte des Ausbauschrittes 2023 und die Planung der übrigen Erweiterungsprojekte. Weiter beantragt er einen Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen in der Höhe von 8,433 Milliarden Franken (nominal, 0,4 % Teuerung pro Jahr, inkl. MWST).
Das OECD-/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft stellt die Schweiz vor gewichtige Herausforderungen. Der Bundesrat will diesen internationalen Entwicklungen Rechnung tragen und die Regeln der Mindestbesteuerung für internationale Grosskonzerne umsetzen.