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Zur Abfederung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie (Covid-19) haben Bundesrat und Parlament Massnahmen beschlossen. Dies hat hohe ausserordentliche Ausgaben zur Folge, welche gemäss Ergänzungsregel zur Schuldenbremse amortisiert werden müssen. Die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes regelt den Umgang mit den ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19.
Der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid soll die Aufgabe übertragen werden, ein Monitoringsystem zur Beurteilung der Versorgungslage im Elektrizitätsbereich für die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zu betreiben. Dazu ist eine Anpassung der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW) erforderlich. Im Bereich der Gasversorgung ist die Übertragung von öffentlichen Aufgaben an den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) vorgesehen. Davon betroffen ist die Vorbereitung von Massnahmen der WL für den Fall einer schweren Erdgasmangellage infolge von Marktstörungen. Dazu ist eine neue Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft zu schaffen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will die Kindergartenlehrpersonen im Lohnband künftig höher einreihen, da sich der tiefere Lohn im Vergleich zu anderen Lehrpersonen nicht mehr rechtfertigen lasse. Deshalb hat er einen Entwurf der Änderung der Verordnung über die Besoldung der Lehrpersonen in eine externe Vernehmlassung geschickt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Teilrevision der Besoldungsverordnung in eine externe Vernehmlassung geschickt. Das Hauptaugenmerk gilt einer neuen Bewertungssystematik für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Regierungsrat hat die Teilrevision aber auch genutzt, um weitere Bestimmungen aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis anzupassen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat Verordnungsänderungen über die Rechtsstellung des Staatspersonals in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es unter anderem um die Regelungen des Vaterschaftsurlaubs, die Einführung von saisonalen Anstellungen oder das Case Management.
Die Verordnung VIZBM wird im Anschluss an die Verabschiedung des neuen Bundesgesetzes 25. September 2020 über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung vom (BIZMB, AS 2020 7841) totalrevidiert.
Ziel der Vorlage bildet die Vereinfachung des Schätzungswesens auf den l. Januar 2024. Die heute angewandte Mischwertmethode ist in der Regel mit einem Augenschein verbunden und zeichnet sich durch subjektive Bewertungskriterien aus. Die Erneuerung der Bewertungssoftware bietet die Gelegenheit, die allgemeine Neuschätzung durch ein einfacheres Schätzungsverfahren abzulösen. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte nach objektiven Kriterien schematisch und formelmässig festgelegt werden.
Der Regierungsrat will die neue Schätzungsmethode bezüglich des Einkommenssteuersubstrats möglichst ergebnisneutral einführen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer soll die Schätzungsverfügung transparenter und besser nachvollziehbar sein. Im Vergleich zum heutigen Verfahren lässt sich durch den Verzicht auf den Augenschein für den Kanton und die Gemeinden eine Kosteneinsparung von rund 3,2 Millionen Franken erzielen.