Abgeschlossen
20. August 2025 - 3. November 2025

Teilrevision des Polizeigesetzes vom 30. November 2016 (BGS 512.1)

Der Regierungsrat will eine effizientere und effektivere Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Polizeibehörden ermöglichen. Zudem soll die Ermittlungs- und Präventionsarbeit der Zuger Polizei gestärkt werden.

Hierfür möchte der Regierungsrat insbesondere Gesetzesgrundlagen für den interkantonalen Datenaustausch sowie ein umfassenderes kantonales Bedrohungsmanagement schaffen. Darüber hinaus setzt er sich dafür ein, dass die Zuger Polizei die Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bereich des Menschenhandels und schwerer Betäubungsmitteldelikte verstärkt.